Corona-Newsletter 1 – 25

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland aktualisiert ständig seine Handlungsempfehlungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus. Auf dieser Seite finden sie die ersten 25 Corona-Newsletter.

Hinweis: Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier.


25. Corona-Newsletter vom 29. Aril 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die künftigen Präsenzgottesdienste werden anders sein als die Gottesdienste, die uns bisher lieb und vertraut sind und die wir vermissen. So müssen die Besucherinnen und Besucher dann mit weitem Abstand voneinander und mit Mund-Nasen-Maske bekleidet in den Reihen sitzen. Auf den Gemeindegesang werden wir bis auf Weiteres ebenso verzichten müssen wie auf Chorgesang und Bläsermusik. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer festgehalten werden.

Über diese Rahmenbedingungen haben wir Sie ja bereits gestern mit dem entsprechenden EKD-Eckpunktepapier informiert. Für die Entscheidungsträgerinnen und -träger in den Presbyterien der Evangelischen Kirche im Rheinland haben wir auf www.ekir.de/corona nun ergänzende Hinweise, Anregungen und Bausteine zum Thema Präsenzgottesdienste zusammengestellt. Darin werden die wichtigsten Punkte konkretisiert. Dort geht es um organisatorische und liturgische Fragen, um Hybrid-Gottesdienste und theologische Anregungen.

Das Papier haben wir heute früh mit den Superintendentinnen und Superintendenten beraten. Dabei wurde deutlich: Wir bereiten die Wiederaufnahme der Präsenzgottesdienste behutsam vor, weil wir das uns Mögliche tun, um Menschen vor Infektionen zu schützen. Deswegen planen nicht wenige Presbyterien die Gottesdienste „auf Pfingsten hin“. Morgen steht noch die abschließende Beratung zwischen den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Bundeskanzlerin an. Wir werden sehen, was sich für uns aus deren Übereinkunft ergibt und entsprechend informieren.

 

Ermutigende Reise zu neuen Gottesdienststätten

In den vergangenen Wochen ist Neues in Sachen Gottesdienst entstanden, das von viel Kreativität und Energie zeugt und alles andere als minderwertig ist. Weil es in absehbarer Zeit kein Zurück zum Vertrauten und Liebgewonnen gibt, nehme ich Sie gerne mit auf eine kleine ermutigende Reise zu Gottesdienststätten, die es nicht gäbe, hätte uns das Virus nicht einen Strich durch die Normalität gemacht:

Erster Stopp: Erkelenz im Kreis Heinsberg. Auf dem Autokinoplatz finden am kommenden Sonntag um 9 Uhr und um 11 Uhr Gottesdienste statt. Eine Premiere. „Willkommen in Holy-Wood“: Mit diesem Wortspiel tragen die veranstaltenden sechs Gemeinden aus dem Kirchenkreis Jülich dem Setting Rechnung. Auf ekir.de ist der 11-Uhr-Gottesdienst aus dem Autokino Erkelenz live mitzuerleben.

Zweiter Stopp: Köln-Pesch. Seit einigen Wochen bietet die Kirchengemeinde sonntags kurze Video-Gottesdienste an, die von unterschiedlichen Personen zusammengestellt werden. „Dabei ermuntern wir dazu, dass möglichst viele Menschen um Punkt elf zuhause das Video starten, damit wir das Vaterunser gemeinsam sprechen können“, schreibt Pfarrerin Sylvia Wacker. Am nächsten Sonntag kommt der Video-Gottesdienst aus der UCC-Partnergemeinde in Chapel Hill, North Carolina. Die Jugendlichen, die das Vaterunser aufnehmen, lernen ihren Teil extra auf Deutsch auswendig; die Kurzansprache von Pfarrer Cameron Barr wird mit Untertiteln versehen. Verbundenheit von Christenmenschen in Zeiten einer Pandemie.

Dritter Stopp: Saarbrücken. Die Gemeinde Schafbrücke trifft sich in der Walpurgisnacht erstmals zu einem Zoom-Gottesdienst . Zugangsdaten gibt es auf der Homepage der Kirchengemeinde . Im Gottesdienst-Meeting können Texte gesprochen, Lieder gesungen und im Chat Gebetswünsche formuliert werden. Passend zur Walpurgisnacht geht es um die heilige Walpurga, Schutzpatronin gegen Seuchen – und um das Thema „Aberglaube–Glaube“.

Das sind drei der vielen, vielen Beispiele lebendigen gottesdienstlichen Lebens, die ich als bereichernd und belebend wahrnehme. Auch das ist eine Facette der aktuellen gottesdienstlichen Normalität.

 

Vieles wird in diesen Tagen und Wochen durch das bedrängende Thema Corona-Pandemie in den Schatten gestellt. Das ist nachvollziehbar. Aber es ist auch unsere Aufgabe als Kirche, die wichtigen und nicht minder drängenden Fragen, die jetzt eher im Dunkeln liegen, ans Licht zu holen. Daran erinnert Präses Manfred Rekowski: Hier finden Sie sein heutiges Video und die dazugehörige Pressemitteilung.

Ihnen und den Menschen Ihres Herzens wünsche ich alles Gute, Gottes Segen und sein Geleit!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 29. April 2020, 18 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


24. Corona-Newsletter vom 27. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wir hatten Ihnen Ende der vergangenen Woche für den heutigen Montag die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von künftigen Gottesdiensten“ angekündigt. Sie sind am Freitag Thema bei einem Gespräch von Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen mit dem Bundesinnenministerium gewesen und sind auch durch das Robert-Koch-Institut geprüft worden. Wir geben Ihnen diesen Text hier zur Kenntnis, so dass Sie sich bereits jetzt damit vertraut machen und in Ihren Presbyterien eine Entscheidung über die mögliche Organisation künftiger Präsenzgottesdienste vorbereiten oder auch schon treffen können. Wir gehen davon aus, dass Gottesdienste nach dem für den 30. April verabredeten Gespräch der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wieder geplant werden können.

Das bedeutet nicht, dass ab diesem Zeitpunkt auch schon Gottesdienste gefeiert werden sollten. Das ist im Einzelfall gründlich abzuwägen. Dabei sollte der Gesundheitsschutz der Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer ermessensleitend sein. Die Eckpunkte bieten einen Rahmen, in dem die Presbyterien Konzepte für ihre Kirchen erstellen. Sie sind für die sichere Durchführung von Gottesdiensten in ihrer Gemeinde verantwortlich. Ich empfehle auch, die zuständigen Kommunen über die Wiederaufnahme von Gottesdiensten zu informieren. Falls sich bei der Aufstellung der Konzepte Fragen zur epidemiologisch abgesicherten Durchführung von Gottesdiensten ergeben, werden die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden sicher gerne mit Auskünften behilflich sein.

Presbyterien werden auch zu dem Schluss kommen, dass sie Präsenzgottesdienste derzeit nicht verantworten können. Das ist kein Defizit. Nach wie vor werbe ich dafür, an den in den vergangenen Wochen so vielfältig erprobten neuen Formen von Gottesdiensten etwa per Internet festzuhalten. Die „Eckpunkte“ formulieren das entsprechend im neunten und letzten Punkt, der daher als Ausblick zu verstehen ist: „Die Gemeinden werden ermutigt, die gegenwärtig genutzten Wege einer medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z. B. durch Streamingangebote) aufrecht zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.“ Wir werden deshalb auch weiter an jedem Sonntag einen Gottesdienst aus einer rheinischen Gemeinde auf www.ekir.de streamen.

 

Der Blick in die ausländischen Partnerkirchen

Dass die Corona-Pandemie auch das Leben in Frankreich komplett auf den Kopf gestellt hat, erfahren wir täglich aus den Nachrichten. Das gilt auch für die evangelischen Gemeinden. Wie es den Menschen damit geht und wie sich Gemeinden bemühen, Gemeinschaft zu bewahren, erzählt Claire Sixt-Gateuille im dritten Teil unserer Serie über die Lage in unseren Partnerkirchen. Die Theologin ist Sekretärin für internationale Beziehungen bei der Vereinten Protestantischen Kirche in Frankreich. In den ersten Teilen der Serie berichteten Larry Smith aus der United Church of Christ/USA und Dorothea Mueller aus der Waldenser-Kirche in Italien.

 

Die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von künftigen Gottesdiensten“ beginnen mit folgenden Sätzen: „Der Schutz des Nächsten ist eine dem Glauben an den dreieinigen Gott innewohnende Forderung; insofern werden im Folgenden Selbstverpflichtungen der evangelischen Kirchen formuliert, die nicht allein den virologischen Einsichten Folge leisten, sondern auch den eigenen ethischen Einsichten zum Schutz der Nächsten.“ Mit dieser theologischen Grundsatzerklärung sind wir gut gerüstet für die anstehende Entscheidung über Präsenzgottesdienste.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 27. April 2020, 17.00 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


23. Corona-Newsletter vom 24. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

auch an diesem Sonntag werden in unserer Kirche wieder viele, viele fröhliche und ermutigende Gottesdienste in ganz unterschiedlicher Gestalt gefeiert. Wir stellen auch in der Evangelischen Kirche im Rheinland lebendig unter Beweis, dass die Verkündigung des Evangeliums beileibe nicht zum Erliegen gekommen ist. Wie an jedem Sonntag werden wir auch diesmal wieder einen Gottesdienst aus einer rheinischen Gemeinde auf www.ekir.de streamen: am 26. April ab 11 Uhr aus Solingen-Dorp im Bergischen Land. Sie können ihn hier mitfeiern. Im Mittelpunkt steht der 23. Psalm Davids. Selbstverständlich ist auch diesmal eine Onlinekollekte möglich.

Wie die Rahmenbedingungen für Präsenz-Gottesdienste künftig sein können, wird dann ja gemäß den Absprachen zwischen Kirchen, Religionsgemeinschaften und der Politik am 30. April Gegenstand der Beratungen mit der Bundeskanzlerin sein. Wir werden Sie aber bereits Anfang nächster Woche mit dem Schutzkonzept vertraut machen, über das noch im Bundesinnenministerium mit Vertretern der Kirchen beraten wird.

 

Gottesdienst streamen mit gutem Ton

Wie Gottesdienste auch mit einfachen Mitteln in guter Tonqualität gestreamt werden können, erklärt Ulf Trappmann aus der Evangelischen Kirchengemeinde Haan in einem Video. Er arbeitet seit 20 Jahren als freier Tontechniker. In der Praxis ist die Tonqualität zuweilen problematisch: Mehrere Sprecher und Positionen, Orgel, Schlagzeug, Sänger, Flügel oder Posaunenchor – das ist zum Beispiel aus einer halligen Kirche nicht immer ganz einfach zu senden. Darüber hinaus zeigt Jonathan Dörr, wie sich Liedtexte, Bauchbinden, ein Titel oder ein Abspann in das Bild montieren lassen.

 

Anlaufender Schulbetrieb: Blick auf Risikogruppen und ein Podcast

In Nordrhein-Westfalen hat gestern die schrittweise Wiederaufnahme des präsenten Lehrbetriebs an den Schulen begonnen. Aus diesem Anlass haben die Personalabteilung und die Abteilung Bildung im Landeskirchenamt die Superintendentinnen und Superintendenten mit aktuellen Informationen über den Umgang mit Risikogruppen unter Pfarrerinnen und Pfarrern versorgt. Das Schreiben steht als PDF zum Nachlesen im Intranet bereit.

Zum anlaufenden Schulbetrieb gehören für die Viktoriaschule Aachen, eine der landeskirchlichen Schulen, auch kleine Andachten, die nun regelmäßig als Podcast auf der Homepage der Schule abgerufen werden können. „Möge die Straße uns zusammenführen“ ist der Titel der ersten Ausgabe.

 

Woher bekomme ich Alltagsmasken?

In manchen kirchlichen und diakonischen Einrichtungen werden derzeit die sogenannten Alltagsmasken, die ab Montag Pflicht werden, nicht nur für den Eigenbedarf genäht. Wir sammeln solche Angebote und aktualisieren die entsprechende Liste fortlaufend. Senden Sie uns gerne entsprechende Details und Kontaktdaten von Einrichtungen, die diese Masken herstellen und anbieten, an pressestelle@ekir.de.

 

Online-Andachten in Gebärdensprache

Online-Andachten gibt es in Zeiten des Corona-Virus erfreulich viele im Internet. Dabei ist mir ein besonderes Angebot aufgefallen: Die Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge der Ruhrgebietskirchenkreise Essen, An der Ruhr/Mülheim, Duisburg und Oberhausen hat inzwischen sechs Andachten in Gebärdensprache als Videos auf dem Youtube-Kanal „Evangelisch in Essen“ in einer Playlist gesammelt. Geben Sie diesen Hinweis gerne an gehörlose Menschen in Ihrer Region weiter.

 

Vieles ist derzeit in Bewegung, und vieles bewegt uns in diesen Tagen. Ich wünsche Ihnen und mir, dass wir in allem Sorgen, Denken, Diskutieren, Planen, Verwerfen und Tun immer wieder auch die notwendige Zeit finden, um uns von dem ansprechen zu lassen, der für uns sorgt: Jesus Christus. Ich wünsche Ihnen und mir, dass wir nicht aufhören, mit dem lebendigen Gott ins Gespräch zu kommen und auf sein Wort zu hören.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 24. April 2020, 18.14 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


22. Corona-Newsletter vom 22. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wie könnte das gottesdienstliche Leben unter Beachtung des nach wie vor notwendigen Infektionsschutzes vorsichtig wieder anlaufen? Die Beratung dieser Frage läuft derzeit. Im Kreis der Superintendentinnen und Superintendenten haben wir heute früh darüber gesprochen. Die EKD hat dazu ein Eckpunktepapier erstellt und dieses heute dem Bundesinnenministerium vorgelegt. Fachleute werden dazu Stellung nehmen, und schließlich wird der Sachstand in die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 30. April einfließen. Vor diesem Termin wird es keine gesicherten Informationen über das Wie und auch das Wann geben können.

Folgende Punkte sind aus unserer Sicht aber schon jetzt deutlich:

  • Gottesdienste werden nur stattfinden, wenn die von staatlicher Seite noch festzulegenden Hygiene- und Abstandsregeln vor Ort kompromisslos eingehalten werden können. Präsenz-Gottesdienste sollten zudem nur dann gefeiert werden, wenn es unter den dann geltenden Rahmenbedingungen möglich ist, geistliche Gemeinschaft spürbar zu leben.
  • Dass Gottesdienste unter klar definierten Rahmenbedingungen möglich sein können, bedeutet keine Pflicht, sie um jeden Preis auch anzubieten. Es gibt gute Gründe (siehe oben) für Presbyterien der Kirchengemeinden zu dem Schluss zu kommen, dass sie bis auf weiteres bei den guten und kreativen gottesdienstlichen Formen bleiben, die sich in den vergangenen Wochen als würdig und sicher erwiesen haben. So sehr uns die Gottesdienste mit unmittelbarem Zusammensein derzeit fehlen: Für uns als Evangelische Kirche im Rheinland ist das oberste Ziel der Schutz der Menschen vor einer potenziell tödlichen Infektion mit dem Coronavirus. Erst wenn wir diesen bestmöglich sicherstellen können, sollten wir wieder Präsenz-Gottesdienste feiern. Und wenn wir bis dahin noch mehr Zeit brauchen, ist das völlig in Ordnung.

In einem Video auf unserer Internetseite fasst Präses Manfred Rekowski zusammen, was in der Gottesdienst-Frage für uns als Evangelische Kirche im Rheinland wichtig und bedenkenswert ist.

 

Alternative Formen – Austausch von Ideen

Bei dieser denkbaren vorsichtigen Lockerung wird es nicht um die Rückkehr zu den Gottesdiensten, wie wir sie vor den Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverboten miteinander gefeiert haben, gehen. Weil zum Beispiel gemeinschaftlicher Gesang offenbar ein viel zu hohes Infektionsrisiko birgt, werden wir hier anders als bislang feiern müssen. Für Präsenz-Gottesdienste wird es also andere und/oder kürzere Formen brauchen. Ein gutes Forum für den Austausch von neuen Ideen und bewährter Praxis sind die Ideenbörsen, die wir im Internet bereithalten. Überdies arbeiten wir als Landeskirche an Vorschlägen, wie Gottesdienste so gestaltet und gefeiert werden können, dass neben einer kleinen präsenten Gemeinde auch ein größerer Kreis auf digitalem Weg mitfeiern kann. Dazu sobald wie möglich mehr an dieser Stelle.

 

Taufen, Trauungen, Trauerfeiern und Seelsorge

Wir beschäftigen uns auch mit der Frage, wie es mit den bislang aufgeschobenen Taufen und Trauungen weitergehen kann. Hierbei sind aber die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die wir – wie eingangs erwähnt – nicht vor dem 30. April werden überblicken können, ein wichtiger Aspekt. Deswegen muss ich Sie an dieser Stelle noch um Geduld bitten. Auch die Seelsorge-Situation in den Alteneinrichtungen und Kliniken wird derzeit erneut beraten.

 

Alltagsmasken werden Pflicht

Ab dem kommenden Montag wird in allen Bundesländern das Tragen sogenannter Alltagsmasken beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. An vielen Stellen werden solche Masken bereits genäht – so auch im Begegnungszentrum der Diakonie Meerbusch. Zwei Geflüchtete sitzen an Nähmaschinen in der Kleiderkammer und fertigen Stoffmasken an. Amirali und Essa stammen aus Afghanistan. Amirali hat dort als Schneider gearbeitet. Essa verfügt ebenfalls über gute Kenntnisse im Nähen. Normalerweise besuchen die beiden Deutschkurse, die jetzt wegen Corona ausfallen. Die Masken werden gegen Spenden abgegeben. Auf solche Angebote möchten wir auf unserer Informationsseite www.ekir.de/corona hinweisen. Senden Sie uns gerne entsprechende Details und Kontaktdaten von Einrichtungen, die Alltagsmasken herstellen und anbieten, an pressestelle@ekir.de. Dann können wir eine entsprechende Liste erstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 22. April 2020, 18 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


21. Corona-Newsletter vom 17. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

 

möglichst bald nach dem 30. April sollen wieder Gottesdienste mit versammelter Gemeinde in unseren Kirchen gefeiert werden können. Das ist einer der Eckpunkte des Gesprächs, das heute zwischen Kirchen und Religionsgemeinschaften und dem Bundesinnenministerium stattgefunden hat. Regional abgestimmte Schutzkonzepte und Regelungen werden von den Kirchen und Religionsgemeinschaften, die schon entsprechende Vorschläge erarbeitet haben, bis zu den neuerlichen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am eingangs erwähnten 30. April weiterentwickelt. Diese werden bei der stufenweisen Wiederaufnahme von Gottesdiensten entsprechend Anwendung finden.

Wir werden also Ende des Monats absehen können, wann, wo und unter welchen Rahmenbedingungen wir wieder Präsenz-Gottesdienste feiern können. Für die konkreten Regelungen sind jeweils die einzelnen Bundesländer zuständig. Ziel ist aber eine möglichst einheitliche Praxis in ganz Deutschland. Auch bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste stehen für uns als Evangelische Kirche im Rheinland der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken und der Schutz von Gesundheit und Leben im Vordergrund. Bei den nun zu erarbeitenden Regeln müssen wir gottesdienstliche Besonderheiten beachten: So entwickelt sich zum Beispiel beim Singen eine größere Atemwolke als beim eher schweigsamen Einkauf im Baumarkt.

Auch wenn der genaue Termin der avisierten Lockerung erst Ende des Monats verabredet wird, werden wir Sie so bald wie möglich mit den Hinweisen versorgen, die Sie für Ihre Vorbereitungen in den Gemeinden brauchen. Klar ist schon jetzt, dass Gottesdienste in den Kirchen nur mit deutlich reduzierter Zahl an Besucherinnen und Besuchern gefeiert werden können. Auch wird es mit Blick auf die Risikogruppen, die nach wie vor unmittelbare Kontakte meiden sollten, weiterhin ergänzende Angebote brauchen.

 

Nach fünf Podcasts mehr als tausend Zuhörerinnen und Zuhörer

Nicht nur Gottesdienst-Streams sind derzeit ausgesprochen erfolgreich: Bereits nach gerade mal fünf veröffentlichten Podcasts hat Pfarrer Christoph Borries eine Hörerschaft von mehr als tausend Zuhörerinnen und Zuhörern pro Episode. Angefangen hat er mit seinem Tablet, einer App und einer Idee, die er schon lange hatte. Die Corona-Krise nahm der Grevenbroicher Pfarrer zum Anlass, diese endlich umzusetzen. In seiner Podcast-Reihe mit dem Titel „7 Tage 1 Song“ erzählt er drei Gedanken zu einem Lied. Und hier berichtet er in unserem Video, wie die Produktion funktioniert.

 

Ein Willkommen für neue Presbyterinnen und Presbyter

In Videos meldet sich auch Nicole Ganss zu Wort: Die Referentin für Ehrenamt und Presbyterfortbildung im Landeskirchenamt begrüßt die neugewählten Presbyterinnen und Presbyter, deren Start ins neue Amt auch von den Herausforderungen der Corona-Pandemie geprägt ist. Sie gibt Informationen und Tipps. Dazu zählt für mich auch der wichtige Hinweis: Bitte sorgen Sie in Ihren Gemeinden und Kirchenkreisen dafür, dass sich auch die neuen Presbyterinnen und Presbyter in unserem kircheninternen Portal portal.ekir.de anmelden! Es ist wichtig, dass auch Presbyterinnen und Presbyter auf diesem Weg Zugang zum Intranet mit vielen für ihren Dienst wesentlichen Informationen, zu einem sicheren Cloudspeicher und einem Tool für Videokonferenzen bekommen.

 

Bei allem, was Sie in diesen Tagen in der Familie, dem Freundeskreis und bei der Arbeit beschäftigt, wünsche ich Ihnen, dass Gott erfüllt, was er zusagt und worum wir ihn mit den Worten Israels immer wieder bitten dürfen: „Sei mir ein starker Hort, dahin ich immer fliehen kann, der du zugesagt hast, mir zu helfen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 17. April 2020, 16 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


20. Corona-Newsletter vom 16. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

angesichts der ersten Lockerungen der Kontakteinschränkungen, die zwischen Bund und Ländern gestern vereinbart worden sind, fragen viele Menschen: „Und wann können wir wieder Gottesdienste in unseren Kirchen feiern?“ Sobald wie möglich. Jedenfalls bemühen wir uns als Evangelische Kirche im Rheinland im Gespräch mit den politisch Verantwortlichen in den vier Bundesländern unseres Kirchengebiets um verantwortbare(!) Lösungen. Heute hat es dazu ein Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten gegeben. Morgen steht ein entsprechender Termin im Bundesinnenministerium mit Blick auf eine Lösung für das gesamte Bundesgebiet an. Natürlich werden wir Sie auf dem Laufenden halten, welche Folgen und Empfehlungen sich daraus aus unserer Sicht ergeben.

 

Einkaufsportal: „Wir kaufen anders“

Über das Einkaufsportal der Evangelischen Kirche im Rheinland „Wir kaufen anders“ ist es möglich, z. B. Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe, die nachhaltig hergestellt sind, für den dienstlichen Gebrauch zu bestellen. In Zukunft sollen auch Behelfsmasken aus fair gehandelter und nachhaltig angebauter Baumwolle angeboten werden. Aufgrund der großen Nachfrage kann es zu Engpässen kommen, jedoch sorgen die Lieferanten dafür, dass die Bestände regelmäßig aufgefüllt werden. Die Fachanwendung „Einkaufsportal“ kann über die Kontoeinstellungen im EKiR-Portal beantragt werden.

 

Begleitung von Menschen in schwierigen Zeiten

Ich freue mich, dass uns landauf, landab so viele analoge und digitale Gottesdienstformate gelingen, mit denen wir das Evangelium zu den Menschen bringen, obwohl die Kontaktmöglichkeiten weiterhin eingeschränkt sind. Und ich freue mich sehr, dass wir trotz aller Barrieren auch seelsorglich nah bei den Menschen sind und bleiben. Ich weiß von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern, die dafür derzeit zum Beispiel viele Stunden am Telefon verbringen. Danke dafür! Einen Einblick in seine Arbeit an einem in diesen Zeiten besonders schwierigen Ort gibt Gefängnisseelsorger Michael Lucka aus Essen auf unserer Internetseite.

 

Naturgemäß beschäftigen uns derzeit viele Fragen rund um die Corona-Pandemie. Das ist jetzt dran. Aber ich finde es gut und ermutigend, dass es auch jenseits davon Themen gibt, auf die es sich zu schauen lohnt: so etwa den 3. Ökumenischen Kirchentag, der im kommenden Jahr in Frankfurt stattfinden soll – so Gott will und wir leben. Das Plakatmotiv zur Kirchentags-Losung wurde jetzt vorgestellt. Nehmen Sie die Losung gerne wörtlich: schaut hin!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 16. April 2020, 17 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


19. Corona-Newsletter vom 14. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in bunten Kreidebuchstaben stand am Ostermorgen auf dem Gehweg geschrieben: „Der Herr ist auferstanden. Er ist wahrhaftig auferstanden.“ In ungewöhnlichen Zeiten haben viele Menschen an vielen Orten (nicht nur) in der Evangelischen Kirche im Rheinland die frohe Osterbotschaft unters Volk gebracht – analog und digital. So ist auf vielerlei Wegen sichtbar geworden, dass die Hoffnung, die Christenmenschen mit dem Auferstandenen verbinden, lebendig ist und gilt.

Es wird spannend sein zu diskutieren und zu erleben, welche bisher ungewohnten Wege von Verkündigung und Seelsorge uns auch nach der Corona-Krise erhalten bleiben. Ich bin sicher, wir werden einerseits manches Gute behalten und andererseits zugleich froh sein, wenn manche Notlösung hinfällig wird.

Schritte in Richtung Normalität

In ihrer gestern veröffentlichten dritten Ad-hoc-Stellungnahme mit dem Titel „Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden“ schreiben die Fachleute der Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften auf Seite 9:

„Die aktuellen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ansteckungen führen jedoch gleichzeitig zu einer empfindlichen Schwächung der Zivilgesellschaft. Deren Dynamik, die sich bürgerschaftlichem Engagement verdankt, Demokratie lebendig erhält und die Gemeinwohlorientierung verstärkt, findet immer auch in der Öffentlichkeit statt. Das öffentliche Leben ist jedoch durch die geltenden Einschränkungen tiefgreifend gestört und weitgehend stillgestellt. Die Aktivitäten der Vereine – von den Sport- und Kulturvereinen über Freundes- und Fördervereine bis zu den Basisorganisationen des politischen und kirchlichen Lebens – sind größtenteils eingestellt. Große Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft existieren aktuell lediglich in digital geknüpften Netzwerken in geschrumpfter Form. Auch im Hinblick auf die Zukunft der Zivilgesellschaft spricht daher alles für die schrittweise Lockerung der aktuellen Maßnahmen – sobald irgend möglich.“

Vor diesem Hintergrund blicken wir nun gespannt auf das, was die Bundeskanzlerin morgen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder diskutieren und verabreden wird. Wir haben im Vorfeld der politischen Beratungen unseren Wunsch nach einer vorsichtigen Öffnung der Kirchen eingetragen. Andererseits werden wir als rheinische Kirche bei aller verständlichen Sehnsucht nach unmittelbarer Begegnung nach wie vor verantwortlich handeln, um Kirchen nicht zu Zentren von Neuinfektionen werden zu lassen. Wir werden auch unsere nächsten Schritte, die sich aus den politischen Vorgaben ergeben, sorgsam abwägen.

Wie Masken heißen dürfen

In allem, was uns in diesen herausfordernden Wochen und Monaten mit großem Ernst beschäftigt, begegnen mir mitunter Themen, die auf den ersten Blick eher randständig scheinen. Aber als Jurist ergibt sich für mich aus der derzeitigen Abmahnpraxis mancher Anwälte ein Hinweis, den ich Ihnen mit auf den Weg gebe: Wir begrüßen die vielfältigen Initiativen in unseren Gemeinden, angesichts des herrschenden Mangels an Atemschutzmasken selbst Stoffmasken zu nähen, um sie Gemeindegliedern und anderen zur Verfügung zu stellen, oder Schnittanleitungen zu veröffentlichen. Allerdings ist es problematisch, diese Masken als „Mundschutzmasken“ oder „Atemschutzmasken“ anzubieten, da Artikel mit dieser Bezeichnung unter das Medizinproduktegesetz fallen und es teure Abmahnungen zur Folge habe kann, wenn die selbst genähten Masken so bezeichnet werden. Bitte vermeiden Sie für Ihre Masken oder Anleitungen unbedingt das Wort „Schutz“ und verwenden Sie alternativ die Bezeichnung „Mund-und-Nasen-Maske“ oder „Behelfsmaske“. Dann sind Sie mit Blick auf drohende Abmahnungen auf der sicheren Seite.

Bleiben Sie behütet!

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 14. April 2020, 14 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


18. Corona-Newsletter vom 9. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

schon der heutige Gründonnerstag mit einer Hausandacht via Videokonferenz statt gemeinsam im großen Saal des Landeskirchenamts fühlt sich so anders an: In diesem Jahr begehen wir die vor uns liegenden Feiertage in einer nie dagewesenen Ausnahmesituation ohne Präsenz-Gottesdienste in unseren Kirchen.

Angesichts der geschlossenen Kirchen ist das nicht nur mit Blick auf die alternativen Wege der Verkündigung der frohen Oster-Botschaft, die Sie in den Kirchenkreisen und -gemeinden gefunden haben, eine Herausforderung. Die Situation ist auch für unser eigenes Lebensgefühl und Glaubensleben ein Angang. Jedenfalls empfinde ich das so. Und ich weiß, dass auch unsere jüdischen Geschwister, deren Pessachfest gestern Abend begonnen hat, mit den Einschränkungen für das religiöse Leben emotional sehr zu kämpfen haben.

Bereitschaftstelefon in Krisenzeiten

Der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt e. V. (KWA) bietet ab sofort ein Bereitschaftstelefon für alle Menschen an, die durch die Folgen der Corona-Krise in ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Situation in besonderer Weise betroffen sind. Unter der Rufnummer 0800 3301515 erreichen Ratsuchende Mitarbeitende des Verbandes, die den Kontakt zu Seelsorgerinnen und Seelsorgern aus dem Bereich der EKD herstellen. Das Bereitschaftstelefon ist von 10 bis 22 Uhr besetzt. Hilfe am Telefon gibt es nach wie vor auch bei zahlreichen Beratungsstellen der rheinischen Kirche.

Aktualisiert: Arbeitsrechtliche Fragen

Die Hinweise zu arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona sind heute aktualisiert worden. Dabei geht es um Regelungen, wenn die notwendige Betreuung von Kindern zu Verdienstausfall führt.

Chatandacht zur Todesstunde Jesu

Zur Todesstunde Jesu findet am morgigen Karfreitag eine Andacht auf chat.ekir.de statt. Ohne vorherige Anmeldung können Interessierte in den Chat gehen und an der Andacht teilnehmen. Der Chat wird um 15 Uhr freigeschaltet. Die interaktive Andacht gestalten Pfarrerin Maike Roeber aus Trier und Pfarrer Ralf Peter Reimann aus Mülheim/Ruhr.

Ostergottesdienst in Gebärdensprache übersetzt

Am Ostersonntag ist auf www.ekir.de eine Gottesdienst-Übertragung aus der Wuppertaler Philippuskirche zu sehen. Der interaktive Live-Stream startet um 10.45 Uhr, der Gottesdienst beginnt um 11 Uhr. Es predigt Präses Manfred Rekowski. Dieser Gottesdienst wird simultan in Gebärdensprache übersetzt. Bitte machen Sie gerne gehörlose oder hörbehinderte Menschen in Ihrem Umfeld auf dieses Angebot aufmerksam. Bereits jetzt können Fürbitten mit dem Betreff „OsterGodi“ versehen per E-Mail an online@ekir.de geschickt oder mit dem Hashtag #OsterGodi bei Twitter gepostet werden. Über eine Social-Media-Wall ist eine Beteiligung auch während der Übertragung selbst möglich.

Musikalische Pausen an den Feiertagen

Orgelmusik für zu Hause gibt es übrigens aus der Konstantin-Basilika in Trier: Kantor Martin Baumbauer hat für jeden Tag vom heutigen Gründonnerstag bis Ostermontag ein anderes Orgelstück eingespielt. Die Musikvideos sind über YouTube abrufbar und können zum Beispiel in der persönlichen Andacht eingesetzt werden.

 

Liebe Geschwister,

ohne Zweifel wird sich das diesjährige Osterfest anders anfühlen. Für manche, das höre ich an vielen Stellen, fühlt es sich derzeit eher wie ein langer Karfreitag an. Mir ist aber ein Abschnitt aus unserer österlichen Zeitungsbeilage, die heute erschienen ist, im Kopf und Herzen geblieben. Dort schreibt der Journalist und Prädikant Ekkehard Rüger:

Der Satz von Karfreitag ist nicht ,Alles wird wieder gut‘, sondern ‚Ich bin da‘. Ich bin da, auch wenn die Not- und Todesfälle zahl- und namenlos werden, weil sie schier nicht mehr zu bewältigen sind. Ich bin da, auch wenn niemand anderes an deiner Seite steht, denn ich kenne dich. Auch dein Name steht im Himmel geschrieben.“

Mögen wir spüren, dass Gott auch in diesen Zeiten an unserer Seite ist. Und möge die Osterbotschaft des Auferstandenen unsere Herzen erreichen: Nicht der Tod hat das letzte Wort, sondern das Leben!

In diesem Licht wünsche ich Ihnen gesegnete Feiertage

Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 9. April 2020, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


17. Corona-Newsletter vom 7. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

mein Eindruck dieser Tage ist: In vielen Dingen, die wir zwangsweise in diesen herausfordernden Zeiten einüben, stecken auch Chancen für die Zukunft. So etwa in der Möglichkeit, zumindest von Zeit zu Zeit Videokonferenzen abhalten zu können. Anderes ist und bleibt nicht mehr als eine Notlösung für Notzeiten. Das werden sicher richtige und wichtige Diskussionen, wenn wir in der Rückschau auf diese Wochen und Monate der Ausnahmesituation sehen und klären werden, was auf Dauer tragfähig ist und was nicht.

 

Videokonferenzen und der Datenschutz

Der Videokonferenzdienst ZOOM, den wir nutzen, ist in der vergangenen Woche in der öffentlichen Berichterstattung verstärkt wegen vermeintlicher datenschutzrechtlicher Mängel kritisiert worden. Die Evangelische Kirche im Rheinland hatte die Nutzung von ZOOM über einen Dienstleister, der die Leistung im europäischen Hosting anbietet, bereits zuvor als datenschutzrechtlich vertretbar beurteilt. Entsprechende einordnende Hinweise, die auf Informationen der Evangelischen Kirche in Deutschland basieren, finden Sie hier.

 

Hinweise zum Umgang mit der Absage von Veranstaltungen

Bereits sehr früh, nämlich als sich abzeichnete, dass viele Veranstaltungen aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen abgesagt werden müssen, haben wir Ihnen dazu rechtliche Hinweise gegeben. Diese haben wir aktualisiert und als FAQs zusammengestellt. Die Aktualisierung steht zum Download auf unserer Informationsseite www.ekir.de/corona bereit.

 

Teilnahme an Videokonferenzen über Telefon

Ergänzende Hinweise gibt es nun auch für die Beschlussfassung der Presbyterien in Corona-Krisenzeiten. Konkret geht es dabei um die Teilnahme an Videokonferenzen über Telefon und um das Abhalten von Gemeindeversammlungen. Nachzulesen sind die Ergänzungen hier.

 

Bibliothek mit Online-Zugang

Die Hochschul- und Landeskirchenbibliothek (HLB) Wuppertal ist unsere theologische Spezialbibliothek, die für die Literaturversorgung der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel am Standort Wuppertal und auch der gesamten Landeskirche zuständig ist. Sie ist für den öffentlichen Publikumsverkehr derzeit geschlossen, weist aber auf ihre elektronischen Angebote hin, die über einen externen Zugang von eingetragenen Leserinnen und Lesern kostenlos von zu Hause aus genutzt werden können. Außerdem gibt es eine Kontaktmöglichkeit montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr unter Telefon 0202 2820-125 (oder per E-Mail an: bibliothek@hlb-wuppertal.de) für Anfragen von Scan-Diensten und kostenlosen Neuanmeldungen, die zurzeit vereinfacht vorgenommen werden. Im sogenannten Externen Zugang stehen Hunderte von elektronischen Zeitschriften (darunter z. B. die Göttinger Predigtmeditationen), Datenbanken (beispielsweise theologische Lexika wie „Religion in Geschichte und Gegenwart“) und E-Books (alle Titel der bekannten utb-Reihe und etwa 200 neuere theologische Titel auf einer gesonderten Plattform) zur Verfügung. Informationen gibt es auf der Homepage www.hlb-wuppertal.de .

 

Online-Kollekte als E-Mail-Signatur

Gerne weise ich noch einmal auf die Online-Kollekte hin und bitte Sie, überall, wo es Ihnen möglich ist, auf sie aufmerksam zu machen. So können Sie den Hinweis auf die Online-Kollekte zum Beispiel in Ihre E-Mail-Signatur aufnehmen. Etwa mit einer Grafik zum Thema „Online-Kollekte: Von Herzen geben“ samt Link auf www.ekir.de/klingelbeutel, die Ihren E-Mails angefügt wird. Die beigefügte Anleitung erklärt, wie Sie diese Signatur im landeskirchlichen Mailsystem anlegen können.

 

Zu den eingangs erwähnten Maßnahmen, die nur für diese außerordentliche Zeit, in der keine Präsenz-Gottesdienste stattfinden können, gelten, zählen auch die vorübergehenden Regelungen zur Pfarrwahl. Die Wuppertaler Superintendentin Ilka Federschmidt hat gestern die meines Wissens erste Pfarrwahl nach diesem Modus geleitet. So war es für die Evangelische Kirchengemeinde Unterbarmen möglich, in einem gestreamten Gottesdienst die seit langem für den 6. April terminierte Wahl einer neuen Pfarrerin durchzuführen und so eine längere Vakanz zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 7. April 2020, 13 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


16. Corona-Newsletter vom 3. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

an diesem Sonntag, 5. April, kommt der von uns auf ekir.de gestreamte Gottesdienst um 10.30 Uhr aus der Evangelischen Kirchengemeinde Cochem. „Gemeinde auf dem Sofa“ nennt sie ihre Gottesdienste für die ganze Familie, die sie während der Corona-Krise in die Wohnzimmer der Mosel-Stadt überträgt. Den Stream können Sie hier aufrufen.

Am 5. April wird in den Gemeinden der rheinischen Kirche für die diakonische Kinder- und Jugendhilfe gesammelt. Auch diese Kollekte, die in diesem Online-Gottesdienst eingesammelt wird, können Sie online bezahlen. Hier erfahren Sie mehr – und können mit wenigen Klicks Ihre Kollekte „einwerfen“.

 

Musterdienstvereinbarung für Arbeitgeberzuschuss

Die Kirchenleitung hat in ihrer heutigen Sitzung die Empfehlung ausgesprochen, wenn es die Verhältnisse in der Dienststelle zulassen, Mitarbeitenden in Kurzarbeit einen Arbeitgeberzuschuss zu gewähren, der dazu führt, dass die Betroffenen zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhalten, Mitarbeitende mit Kindern 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Ein Arbeitgeberzuschuss kann allerdings auch unterbleiben oder in anderer Höhe vereinbart werden. Der Arbeitgeberzuschuss ist in die Dienstvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit aufzunehmen. Die Musterdienstvereinbarung ist entsprechend ergänzt worden. In die jetzt vorliegende Fassung haben wir noch einige Ergänzungen aufgenommen, so zu Personen, die von der Kurzarbeit ausgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir auch ein Merkblatt zu arbeitsrechtlichen Fragen erstellt, dass auch den Aspekt der Kurzarbeit aufgreift. Sie können die aktualisierte Fassung hier herunterladen.

 

Presbyterien entscheiden über das Läuten zu Ostern

Für Irritationen hat der Aufruf der evangelischen und katholischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen gesorgt, die Glocken am Ostersonntag von 9.30 bis 9.45 läuten zu lassen. Was denn mit den anderen Bundesländern sei, die zu unserem Kirchengebiet gehören? Und wie der Aufruf sich zu dem von Evangelischer Kirche in Deutschland und Deutschen Bischofskonferenz zu einem gemeinsamen Läuten um 12 Uhr verhalte? Es ist ein schwieriges Unterfangen, unter einer Vielzahl von Betroffenen einheitliche Regelungen zu erzielen. Wir sind deshalb dankbar für die erzielten Absprachen, die als Empfehlung zu verstehen sind: Die Presbyterien entscheiden selbst, wann sie am Ostersonntag läuten möchten. Gleichwohl laden wir dazu ein, sich der ökumenischen Empfehlung anzuschließen. Denn in diesem Jahr, in dem keine zentralen Gemeindegottesdienste stattfinden, ist ein gemeinsames Glockengeläut um 9.30 Uhr ein hörbares Zeichen dafür, dass dennoch viele Menschen im Verlauf des Vormittags viele dezentrale Gottesdienste im Fernsehen und im Live-Stream verfolgen oder auch selbst zuhause feiern. Sich dabei mit den katholischen Nachbargemeinden am Ort abzustimmen, ist eine ökumenische Geste. Eine Anleitung für eine Feier daheim finden Sie in einer Beilage, die wir zahlreichen Tageszeitungen an Gründonnerstag beilegen werden und die bereits jetzt hier abrufbar ist.

 

Ausgefallene Ostermusiken: Unterstützen Sie Musikerinnen und Musiker

Wie jedes Jahr sind in vielen Gemeinden besondere Passions- und Ostermusik geplant gewesen, bei der auch Sängerinnen, Sänger und Instrumentalisten mitwirken. Viele dieser Künstlerinnen und Künstler sind auf die damit verbundenen Einnahmen angewiesen. Nun fallen diese Musiken aus. Deshalb bitten wir die Verantwortlichen in den Gemeinden, die Verträge mit den Musikerinnen und Musikern in der Passion- und Osterzeit großzügig zu behandeln und sie, wo es möglich ist, auch ohne Auftritt finanziell zu unterstützen. Wir machen uns damit einen Aufruf des Verbands evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Deutschland zu eigen, den Sie hier abrufen können.

 

Online-Kollekte als E-Mail-Signatur

Zu guter Letzt komme ich noch einmal auf die Online-Kollekte zurück und möchte Sie bitten, überall, wo es Ihnen möglich ist, auf sie aufmerksam zu machen. So schlagen wir Ihnen vor, den Hinweis auf die Online-Kollekte in Ihre E-Mail-Signatur aufzunehmen. Etwa mit einer Grafik zum Thema „Online-Kollekte: Von Herzen geben“ samt Link auf www.ekir.de/klingelbeutel, die Ihren E-Mails angefügt wird. Die beigefügte Anleitung erklärt, wie Sie diese Signatur im landeskirchlichen Mailsystem anlegen können.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Online-Kollekte: https://www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 3. April 2020, 17.10 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


15. Corona-Newsletter vom 2. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

ich komme heute erneut auf das Thema Kollekte zu sprechen. Es liegt mir sehr am Herzen, weil hier Nächstenliebe konkret wird, wie Präses Manfred Rekowski in einem Video heute deutlich gemacht hat. 50.000 bis 70.000 Euro gehen an einem gewöhnlichen Sonntag in den Gottesdiensten an Kollekten ein – Gelder, die die Projekte, für die gesammelt wird, fest eingeplant haben. Nun, da die Gottesdienste in unseren Kirchen abgesagt sind, bleiben auch die Klingelbeutel im Schrank. Mit verheerenden Folgen für die Projekte: Ihnen brechen die Finanzmittel, die sie durch die Kollekten erwarten konnten, weg. Deswegen ist die Online-Kollekte so wichtig. Mit dem digitalen Klingelbeutel ist sie ganz einfach möglich. Und sie geht zudem zu jeder Zeit. In Kooperation mit der KD-Bank haben wir jetzt auch die Möglichkeit geschaffen, per PayPal oder Kreditkarte zu zahlen. Nutzen Sie den digitalen Klingelbeutel bei Ihren Gottesdienststreamings und weisen Sie auf Ihrer Homepage auf ihn hin. Entsprechende Vorlagen finden Sie hier. Denn die Kollekte gehört zum Glauben, sagt Präses Rekowki.

 

Minister Reul bedankt sich bei der Polizeiseelsorge

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul hat sich bei der Polizeiseelsorge für ihren Einsatz in der Corona-Krise bedankt. Ihm sei klar, wie viel den Kolleginnen und Kollegen derzeit abverlangt werde, heißt es in einem persönlichen Schreiben an den Leitenden Landespolizeipfarrer Dietrich Bredt-Dehnen. Wörtlich schreibt Reul: „Da ist es ist gut zu hören, dass Sie und die gesamte Polizeiseelsorge denjenigen zur Seite stehen, die ein offenes Ohr oder konkrete Hilfe in diesen Tagen und Wochen benötigen.“ Die Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorger unserer Kirche halten per Telefon, Mail und über Videokonferenzen verlässlich Kontakt zu den Polizistinnen und Polizisten. Nur in besonders kritischen Einsatzlagen sind sie gemeinsam mit den polizeilichen Kriseninterventionsteams vor Ort, um sie zu betreuen.

 

Abläufe von Kreissynodal- und Presbyteriumssitzungen

Mit der Corona-Pandemie ist die Arbeit in den Kreissynodalvorständen und den Presbyterien deutlich eingeschränkt. Das betrifft besonders die Sitzungen und die Frage, wie Entscheidungen getroffen werden können, ohne persönlich anwesend zu sein. Was alles möglich ist, zeigen die aktualisierten Hinweise zu Abläufen im Kreissynodalvorstand und im Presbyterium. Sie können hier abgerufen werden.

 

Glockenläuten zu Ostern

Die evangelischen und katholischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen rufen ihre Gemeinden auf, am Ostersonntag von 9.30 bis 9.45 Uhr die Glocken zu läuten – als öffentlich wahrnehmbarer Ausdruck der österlichen Freude über den Sieg des Lebens gerade in Zeiten der Corona-Krise. Wir laden die Presbyterien ein, diesen Aufruf in evangelischer Freiheit aufzugreifen und dabei auch im Blick zu haben, was vor Ort mit lokalen ökumenischen Initiativen verabredet werden kann.

 

Zum Schluss noch eine Anmerkung zu unserem E-Mail-Verteiler: Der Corona-Newsletter wird an alle rund 15.000 ekir.de-Mailadressen verschickt. Bei den vergangenen Rundmails sind aufgrund eines Fehlers unseres Newsletter-Dienstleisters rund 350 Mails nicht zugestellt worden. Wir bitten dafür um Entschuldigung. Dieser Fehler ist nun behoben, so dass jetzt alle Adressatinnen und Adressaten erreicht werden sollten. Alle Corona-Newsletter können Sie auch hier nachlesen.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

 

Stand: 2. April 2020, 15.55 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


14. Corona-Newsletter vom 31. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Seelsorgerinnen und Seelsorger der rheinischen Kirche sind auch in diesen Zeiten verlässlich für die Menschen da. Die von den staatlichen Behörden getroffenen Regelungen, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen, sind zwar auch für die Kirche einzuhalten, aber den seelsorglichen Dienst können Ratsuchende jederzeit in Anspruch nehmen. Besonders auch im Krankenhaus. Dazu hat das Kollegium des Landeskirchenamts in seiner heutigen Sitzungen Grundsätze verabschiedet.

Grundsätze für die Krankenhausseelsorge in Zeiten der Corona-Pandemie

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie hält die Evangelische Kirche im Rheinland ihr seelsorgliches Angebot in den Krankenhäusern aufrecht. Krankenhausseelsorge ist für Patientinnen, Patienten, Angehörige und Mitarbeitende des Krankenhauses grundsätzlich erreichbar. Das geschieht vorrangig telefonisch, per Mail oder per Videokonferenz. Bei einer Sterbebegleitung, Nottaufe oder einer besonderen Notsituation sind Patientenbesuche in enger Absprache mit dem medizinischen Personal möglich. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind dabei strikt einzuhalten. Die gesamten Grundsätze sind hier nachzulesen.

Kirchenbücher

Das Kollegium hat in seiner heutigen Sitzung ebenfalls die Frist für den Abschluss der Kirchenbücher verlängert. Eigentlich müssen sie bis zum 31. März eines jeden Jahres abgeschlossen werden, aufgrund der Corona-Pandemie ist die Frist in diesem Jahr bis zum 31. Juli verlängert worden. Gegebenenfalls muss die Aussetzung der Frist nochmals verlängert werden, falls die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus auch im Juni/Juli noch anhalten.

Probepredigten/Probekatechesen

Die Tatsache, dass derzeit keine regulären Gottesdienste stattfinden können, wirkt sich auch auf die Vorbereitung einer Pfarrwahl aus, etwa für den Probegottesdienst und die Probekatechese. In manchen Gemeinden gibt es die Möglichkeit, bestehende Aufträge zu verlängern und die Bewerbungen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen. Für Kirchengemeinden, in denen dies nicht möglich ist, sind Möglichkeiten für eine Probepredigt und Probekatechese entwickelt worden. Presbyterien, die eine Pfarrstelle neu besetzen möchten, werden gebeten, sich wegen der Verfahrensfragen an die Personalabteilung im Landeskirchenamt zu wenden. Ansprechpartnerin ist Landeskirchenrätin Iris Döring, iris.doering@ekir.de

Aktion „Lösungsraum“ für gute Ideen

An vielen Stellen wird aufgrund der Corona-Pandemie in der Kirche derzeit Neues erprobt. Das Team des Zentrums Gemeinde und Kirchenentwicklung bietet mit einem virtuellen Lösungsraum dabei konkrete Unterstützung an: täglich von Montag bis Freitag von 17 bis 18 Uhr per Videokonferenz. Mehr erfahren Sie hier.

Online-Kollekte für Online-Gottesdienst

Viele Gemeinden feiern ihre Gottesdienste derzeit per Streaming im Internet. Und da zu jedem Gottesdienst auch die Kollekte gehört, bietet sich der digitale Klingelbeutel an. In Kooperation mit der KD-Bank haben wir dabei jetzt auch die Möglichkeit geschaffen, per PayPal zu zahlen.

Erreichbarkeit

Das Landeskirchenamt ist in normalen Zeiten auf vielfache Weise zu erreichen. Derzeit führt allerdings verlässlich einzig die E-Mail zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im Landeskirchenamt. Benutzen Sie daher bitte bis auf Weiteres diesen Weg, wenn Sie Kontakt aufnehmen möchten.

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

 

Stand: 31. März 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


13. Corona-Newsletter vom 30. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wir gehen auf Karfreitag und Ostern zu – eigentlich eine Gottesdienst-Hoch-Zeit. Aber angesichts der Corona-Pandemie können in diesem Jahr keine Präsenz-Gottesdienste in den Dorf- und Stadtkirchen gefeiert werden.Daher werden viele Gottesdienste im Internet übertragen. Das ist für viele Menschen, die über den Zugang zur digitalen Welt verfügen, wichtig und gut. Und die Erfahrungen der zurückliegenden Wochen zeigen, dass wir auch das digitale Angebot immer besser machen. Aber Gottesdienst geht auch in diesen Zeiten analog für alle, die nicht internetaffin sind: zum Beispiel mit Ostern@Home.

 

Zeitungsbeilage und Liturgie Ostern@Home

Ostern@Home ist eine Liturgie, mit der Menschen – allein oder mit ihrer Familie – an Karfreitag und Ostersonntag Gottesdienst zu Hause feiern können. Diese Liturgie ist in unserer Zeitungsbeilage „Ostern 2020“ abgedruckt, die ich Ihnen bereits in der vergangenen Woche angekündigt habe. Die vierseitige Beilage enthält auch einen Essay, der für die Leserinnen und Leser eine Brücke von Karfreitag zu Ostern schlägt. Das Produkt wird an Gründonnerstag, 9. April 2020, den wichtigsten regionalen Tageszeitungen im rheinischen Kirchengebiet. Die Beilage erscheint in einer Auflage von 1,4 Millionen Exemplaren.

Gemeinden können alle Teile der Beilage für eigene Zwecke verwenden. So kann z. B. die Liturgie Ostern@Home in DIN-A4-Größe ausgedruckt und an Gemeindeglieder verteilt oder verschickt werden. Die entsprechenden Dateien finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: pressestelle@ekir.de.

 

Fachleute beraten am Telefon

Die Liste der evangelischen Beratungsstellen für Familien-, Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatung, die nun auch telefonische Beratungen anbieten, wird fortlaufend aktualisiert. Inzwischen sind schon wieder weitere Stellen hinzugekommen. Sie können die Liste hier aufrufen.

Homeoffice und Kinder

Homeoffice und Kinder unter einen Hut zu bekommen, das kann eine ziemliche Herausforderung für alle Beteiligten sein. Diplom-Psychologe und Familientherapeut Volker Rohse, Leiter der Evangelischen Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen im Kirchenkreis An der Ruhr, hat zehn Tipps, wie Familien diese schwierige Zeit gut überstehen können.

Beim Blick in die Herrnhuter Losungen heute Morgen bin ich am Lehrtext aus dem Johannesevangelium hängengeblieben: „Jesus spricht: Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen.“ Wer sich an Jesus Christus, dem Sohn Gottes, festmacht, der hat sicheren Boden unter den Füßen, auch wenn die Welt spürbar ins Wanken gerät. Diesen Zuspruch lasse ich mir gerne gesagt sein. Er tut (nicht nur) mir gut am Beginn einer neuen Arbeitswoche unter herausfordernden Rahmenbedingungen.

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 30. März 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


12. Corona-Newsletter vom 26. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

neben unserer fortlaufend aktualisierten Informations- und Austauschseite www.ekir.de/corona hat jetzt auch die Evangelische Jugend im Rheinland ein Angebot im Internet geschaffen, um Ideen auszutauschen, Kontakte herzustellen und für die Jugendarbeit spezifische Informationen bereitzustellen. Das Angebot der Evangelischen Jugend im Rheinland finden Sie hier .

Gottesdienste im Internet übertragen

Immer mehr Gemeinden finden mit ihren Gottesdiensten den Weg via Internet zu den Menschen. Alle digital verbreiteten Gottesdienste, die von Ihnen in unseren ekir.de-Terminkalender eingetragen werden, erscheinen in der entsprechenden Terminübersicht. In einem Video-Tutorial „Streaming für Einsteiger“ hat der Arbeitsbereich Kommunikation wichtige Tipps zusammengestellt.

#Balkonsingen

An vielen Stellen in unserer Kirche gibt es schöne gemeinschaftsstiftende Aktionen. Dennoch möchte ich Sie gerne auf das #Balkonsingen aufmerksam machen: Täglich um 19 Uhr lädt die Evangelische Kirche in Deutschland alle Menschen ein, gemeinsam „Der Mond ist aufgegangen“ zu singen oder zu musizieren – jeder und jede auf dem Balkon oder im Garten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 26 März 2020, 17.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


11. Corona-Newsletter vom 25. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildung sind Kernbereiche kirchlichen Dienstes, die in den zurückliegenden Tagen und Wochen auf allen Ebenen unserer Kirche mit großem Einsatz an die Herausforderung des Infektionsschutzes und die reduzierten Begegnungsmöglichkeiten angepasst wurden. Auch die Leitungsgremien brauchen in dieser Situation verlässliche Regeln, nach denen sie arbeiten können.

Für die Einführung der neugewählten Presbyterien sind die neugeschaffenen Wege bereits umgesetzt worden. Um die Arbeitsfähigkeit vor Ort gewährleisten zu können, schaffen wir derzeit Zug um Zug pragmatische und rechtlich belastbare Regeln und Wege.

Presbyteriumssitzungen als Videokonferenzen

Presbyteriumssitzungen können als Videokonferenzen abgehalten werden. Die Landessynode hat im Januar eine Änderung des Verfahrensgesetzes beschlossen, die im Einzelfall eine Teilnahme von Mitgliedern an einer Presbyteriumssitzung per Videokonferenz erlaubt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Presbyterium ohne Präsenzmöglichkeiten arbeits- und beschlussunfähig sein könnte, halten wir im Moment das Abhalten von ganzen Sitzungen im Wege der Videokonferenz für zulässig. Eine technische Möglichkeit dazu bietet Meetme auf dem Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Wichtig ist insbesondere, dass diejenigen, die zu einer Videokonferenz einladen, den Namen für die Sitzung so formulieren, dass sich Außenstehende nicht versehentlich zuschalten können und dass sie ein Passwort für die Sitzung vergeben. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die aktualisierten Hinweise unter „Ämterbesetzung durch die neugewählten Presbyterien“! Eine Beschlussfassung auf dem Wege der Telefonkonferenz erlaubt das Verfahrensgesetz hingegen nicht.

Am Portal angemeldete Nutzerinnen und Nutzer finden Tipps und Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um Meetme in der Hilfe unter https://dialog.ekir.de/c/meetme.

Gestaltung anstehender Pfarrwahlen

Für Gemeinden, die derzeit in einem Pfarrwahlverfahren stehen, hat das Kollegium des Landeskirchenamts vorübergehende Regelungen geschaffen, durch die die Wahl einer neuen Pfarrerin/eines neuen Pfarrers trotz der aktuellen Aussetzung der üblichen Präsenz-Gottesdienste ohne Verzögerung stattfinden kann. Die Regelungen, die hier heruntergeladen werden können, sehen mehrere Varianten vor. Dabei ist die „Variante 1“ maßgeblich. Die nachfolgenden Varianten kommen nur dann infrage, wenn die jeweils vorhergehende in der Gemeinde/dem Kirchenkreis partout nicht möglich sein sollte.

Liturgie OSTERN@HOME

Gestern habe ich Ihnen unsere Zeitungsbeilage zu Karfreitag und Ostern angekündigt. Die darin enthaltene Liturgie OSTERN@HOME, mit der ein Gottesdienst zuhause gefeiert werden kann, stellen wir Ihnen für die eigene Verwendung und Verteilung baldmöglichst elektronisch zur Verfügung.

Kollekten sind online möglich

Durch den Ausfall der (sonntäglichen) Gottesdienste fallen auch Kollekten in erheblichem Umfang aus. Wir bieten einen Weg, auch jenseits des herumgereichten Klingelbeutels für den jeweiligen Zweck des Sonntags zu spenden. Mehr zum digitalen Klingelbeutel Sie hier. Beachten Sie bitte auch die entsprechende Projektseite. Hier haben wir in Kooperation mit der KD-Bank dafür gesorgt, dass man nun auch per PayPal zahlen kann. Den Gemeinden, die ihre Sonntagsgottesdienste streamen, empfehlen wir die Verlinkung im Stream zu dieser Möglichkeit.

Ganz spannend finde ich eine Initiative der Auferstehungskirchengemeinde in Duisburg Süd. Die Gemeinde übernimmt bis auf weiteres an den Sonntagen die jeweilige Kollekte mit 200 Euro und bittet dafür um Unterstützung durch Spenden per Überweisung. Das ist eine tolle, pfiffige Idee.

Hinweise auch in Russisch, Arabisch und Farsi

Die Johanniter haben Hinweise zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen zusammengestellt, darunter auch in Russisch, Arabisch, Dari und Farsi. Sie finden die Dateien zum Download in der Linkliste am unteren Ende unserer fortlaufend aktualisierten Informationsseite www.ekir.de/corona.

Zum guten Schluss verlinke ich Ihnen hier noch ein heute veröffentlichtes Video von Präses Manfred Rekowski. Darin macht er sich nach gut einer Woche Homeoffice sehr persönliche Gedanken zur aktuellen Situation. Und er mahnt an: Der Dienst am Menschen, den wir derzeit so eindrücklich als systemrelevant erleben, muss angemessen honoriert werden. Eine Diskussion, die spätestens nach der Corona-Krise geführt werden muss.

Für heute grüße ich Sie herzlich!

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 25 März 2020, 14.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


10. Corona-Newsletter vom 24. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Meisenheimer Pfarrerin Corinna Clasen zieht seit gestern jeden Abend um 19 Uhr mit Akkordeon und Mikrofonanlage durch Straßen ihrer Gemeinde und lädt zur Abendandacht ein. In den täglich wechselnden Straßen wirft sie morgens Liedblätter in die Briefkästen und feiert, singt und betet am Abend mit den Menschen am Fenster. Das ist nur ein wunderbares Beispiel dafür, wie unsere Kirche – digital und analog – mit der frohen Botschaft zu den Menschen kommt.

Es macht mich dankbar zu erleben, was alles geht, wo doch in diesen Pandemie-Zeiten vieles aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes nicht geht. Besonders bedrückend ist die Situation mit Blick auf Bestattungen/Trauerfeiern. In den vier Bundesländern, über die sich die Evangelische Kirche im Rheinland erstreckt, gibt es diesbezüglich nach wie vor keine einheitlichen Regelungen. In Nordrhein-Westfalen gibt es auch unter den Kommunen und Kreisen unterschiedliche Maßgaben. Ziel des Kontaktverbotes ist es, Infektionsmöglichkeiten zu minimieren. Deshalb bleiben wir bei unserer restriktiven Empfehlung.

Zeitungsbeilage zu Karfreitag und Ostern

In der Karwoche und zum Osterfest wird es zusätzlich zu den Radio- und Fernsehgottesdiensten zahlreiche Gottesdienste in unserer Kirche geben, die die Gemeinden via Internet mitfeiern können. Als Landeskirche schaffen wir aber auch ein analoges Angebot für nicht internetaffine Menschen: Eine vierseitige Osterbeilage wird in der Karwoche den wesentlichen regionalen Tageszeitungen in unserem Kirchengebiet beiliegen. Zu deren Kern gehört eine Liturgie, mit der man daheim – alleine oder mit der Familie – an Karfreitag und Ostern Gottesdienst (mit)feiern kann. Die Auflage: 1,7 Millionen Exemplare. Aufgrund der aktuell eingeschränkten logistischen Möglichkeiten kann es diesmal – anders als bei der Weihnachtsbeilage 2018 – leider keine Exemplare zur Verteilung in den Gemeinden geben.

Hilfe und Beratung per Telefon

Der Bedarf an Seelsorge, Hilfe und Beratung ist groß, und er wird noch wachsen. Zahlreiche Beratungsstellen im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland bieten jetzt auch telefonische Beratung während ihrer Sprechzeiten an. Vereinzelt gib es auch Beratung via E-Mail. Eine Liste der auf Telefonberatung eingerichteten Stellen finden Sie hier. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Außerdem finden Sie auf unserer Seite folgende Texte und Hinweise zum Thema Seelsorge: Begleitung in der Krise, Seelsorge in Zeiten von Corona per Telefon, Corona als Herausforderung für Spiritual Care und Ausnahmeregelungen für Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Wer läutet wann?

Unsere Glocken rufen zu Gebet und Gottesdienst. Durch das Geläut zu den örtlich vertrauten Zeiten erleben gerade jetzt viele Menschen, wie verbindend und stärkend es ist, gemeinsame Gelegenheit zum Gebet zu haben. Überlegen Sie doch vor Ort, ob es für Sie infrage kommt, sich einer wachsenden ökumenischen Initiative anzuschließen und täglich um 19.30 Uhr mit dem Glocken(gleich)klang vom evangelischen und katholischen Kirchturm die Menschen zum Gebet aufzurufen und zu stärken.

Konfirmandenarbeit in der Ideenbörse

Unsere Ideenbörse auf der Internetseite www.ekir.de/corona haben wir um die Rubrik „Konfirmandenarbeit“ ergänzt, weil es auch hier breiten Bedarf zum Austausch gibt.

Dienstvereinbarung Kurzarbeit“

In unseren Hinweisen zu arbeitsrechtlichen Fragen haben wir in der vergangenen Woche auch Informationen zum Thema Kurzarbeit bereitgestellt. Jetzt gibt es auch das Muster einer „Dienstvereinbarung Kurzarbeit“ zum Download.

Weiterer Regelungsbedarf

Mit Blick auf die Arbeit der neuen Presbyterien und die bevorstehenden Kreissynoden gibt es noch weiteren Regelungsbedarf. An entsprechenden Hinweisen arbeiten wir derzeit. Für Gemeinden, die aktuell in einem Pfarrwahlverfahren stehen, gibt es einen Verfahrensvorschlag. Über diesen werde ich Sie morgen informieren.

Bleiben Sie behütet!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 24. März 2020, 16 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


9. Corona-Newsletter vom 20. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

Bayern hat heute bereits Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Die saarländische Landesregierung hat Entsprechendes angekündigt. Es ist zu erwarten, dass weitere Bundesländer mit solchen verschärften Maßnahmen zum Infektionsschutz folgen. In dieser Situation, die für viele Menschen eine zusätzliche Belastung bedeutet, ist es wichtig, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger weiter ihrem Dienst an den Menschen nachgehen können.

Dazu haben wir heute am späten Vormittag an alle Superintendenturen ein Muster für Bescheinigungen, die die Not-Wendigkeit des seelsorglichen Dienstes bestätigen, gemailt. Die Superintendenturen sollen diese im Namen des Kirchenkreises ausfertigen und den Pfarrpersonen aushändigen. Auch für Prädikantinnen und Prädikanten, die Beerdigungen übernehmen, kann es solche Bescheinigungen geben.

Einfach zum Nachmachen

Unter den vielen wunderbaren Ideen, wie wir in diesen schwierigen Zeiten mit der frohen Botschaft nah bei den Menschen bleiben können, ist mir heute in unserer „Ideenbörse Kirchenmusik“ ein Einfall von Kirchenmusikerin Andrea Coch begegnet, der mich besonders berührt hat. Sie schreibt: „Es ist ganz einfach gewesen: Ich habe mit den Leiterinnen der beiden örtlichen Seniorenheime telefoniert und einen täglichen Termin für ein Fenster- und Balkonsingen morgens um 10.30 Uhr und 11 Uhr vereinbart. Seit Dienstag läuft diese Aktion, die den Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Pflegepersonal und auch mir sehr viel Freude bereitet. Ich stehe auf dem Parkplatz vor dem Haus, die Fenster sind geöffnet, manche stehen singend am Fenster, manche lauschen, einige winken. Wir singen eine Viertelstunde lang Frühlings- und Kirchenlieder.“ Wenn auch Sie Ideen teilen wollen oder suchen, nutzen Sie die Ideenbörse!

Gottesdienste online

Viele Gemeinden feiern nun ihre Gottesdienste online. Wir auch: Auf www.ekir.de können Menschen ab diesem Sonntag, 22. März 2020, an jedem Sonntag einen Gottesdienst aus einer Gemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland mitfeiern. Sie sind dabei mit all denjenigen verbunden, die ebenfalls vor dem Bildschirm, Handy oder Tablet sitzen. Den Anfang macht am jetzigen Sonntag ein Videostream aus Wesseling bei Köln. Dieser beginnt um 11 Uhr live auf www.ekir.de. Bereits ab 10.45 Uhr wird der Stream online sein, so dass man über die Kommentarfunktion Gebete posten kann. Nach dem Gottesdienst steht Pfarrer Rüdiger Penczek noch im Chat für Gespräche bereit.

Wie die neuen Presbyterien ihre Ämter besetzen …

… und notwendige Beschlüsse fassen können, haben wir in einem Merkblatt kompakt zusammengestellt. Diese Information finden Sie hier.

Arbeitsrechtliche Hinweise ergänzt

Das Merkblatt zu arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona ist heute um den Aspekt der Kurzarbeit ergänzt worden. Sie können es hier herunterladen.

Ein Überblick über diese Woche

Jeden Freitag verschickt der Arbeitsbereich Kommunikation einen Newsletter mit einem Überblick über die Themen der zurückliegenden Woche. In dieser Woche ist diese Zusammenstellung naturgemäß vom Umgang mit der Corona-Pandemie geprägt. Sie können den heutigen Newsletter hier nachlesen, oder Sie bestellen ihn hier und bekommen ihn künftig jeden Freitag.

 

Liebe Geschwister,

es war eine überaus herausfordernde, mitunter hektische und auch hoch anstrengende Woche. Vieles ist gelungen, manches bleibt bruchstückhaft und vieles ist noch zu tun. Das mühsame Geschäft dieser Tage soll dabei nicht den Blick darauf verstellen, was von uns jetzt besonders gefordert ist, nämlich das ermutigende, stärkende und tröstende Wort Gottes in unsere aufgeschreckte Welt weiterzusagen. Dazu wünsche ich Ihnen Kraft und Geistesgegenwart.

„Gott begleitet Sie auch durch diese Tage.“ Das sagt Präses Manfred Rekowski in einer Videobotschaft , die er heute ins Internet gestellt hat. Dies lasse ich mir auch gesagt sein. Vor allem aber wünsche ich Ihnen und uns, dass auch wir am Wochenende durchatmen und uns von Gottes Wort und seiner schöpferischen Geistkraft stärken lassen können.

Gott befohlen!

Dr. Johann
Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 20. März 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


8. Corona-Newsletter vom 19. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wenn ich in diesen Tagen und Wochen der Angst und Aufregung einen Vers aus der Bibel besonders oft gehört oder gelesen habe, dann ist es dieser aus dem 2. Timotheusbrief: „Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“ Manche können ihn vielleicht schon nicht mehr hören. Aber ich lasse mich immer wieder gerne durch dieses Bibelwort daran erinnern, dass im Glauben an Gott, den Vater Jesu Christi, meine Kraft liegt. Ich verlasse mich auf die Zusage Gottes, dass er mich und Sie trägt und stützt, wo Sorgen uns bedrücken. Ich vertraue darauf, dass sein Geist uns gerade jetzt hilft zu unterscheiden, was notwendig ist und was nicht.

 

Hilfe für Menschen in Ausnahmesituationen

Die jetzige Zeit ist für alle eine Ausnahmesituation. In ihrem Dienst arbeitet die Notfallseelsorge täglich mit Menschen, die unverhofft in Ausnahmesituationen geraten. Aus dieser Erfahrung hat sie eine Hilfestellung zur Begleitung von Menschen in der gegenwärtigen Situation zusammengestellt. Autorin und Autor sind die Leiterin der Notfallseelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bianca van der Heyden, und Diplom-Pädagoge Professor Dr. Harald Karutz. Gedacht ist die Hilfestellung für Pfarrerinnen und Pfarrer, kirchliche Mitarbeitende und Presbyteriumsmitglieder. Sie finden die Überlegungen hier.

 

Ideen zu Seelsorge, Sammlung von Gebeten …

„Seelsorge“ ist nur eine Kategorie der Ideenbörse, die wir auf unserer fortlaufend aktualisierten Informationsseite eingerichtet haben. Dort finden Sie auch die Rubriken „Gebete“, „Gottesdienste“, „Kirche und Kinder“, „Kirchenmusik“ und „Quartiersarbeit“. Über die Kommentarfunktion können Sie Ihre Anregungen und Aktionen eintragen und diese so mit anderen teilen. Nutzen Sie die Möglichkeit zum Austausch! Über Beispiele von Nachbarschaftshilfe in Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland berichten wird hier.

 

Rechtliche Hinweise und Rückfragen zu speziellen Fällen

Unsere Hinweise zum Umgang mit verschiedensten rechtlichen Fragestellungen, die sich aus der Pandemie ergeben haben, finden Sie fortlaufend aktualisiert unter www.ekir.de/corona. Rückfragen zu Ihren besonderen Fallgestaltungen vor Ort richten Sie bitte in erster Linie an Ihr zuständiges Verwaltungsamt.

 

Landeskirchenamt: Veränderter Dienstbetrieb

In den vergangenen zwei Wochen haben wir zahlreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen, um uns den Herausforderungen zu stellen, die mit dem Coronavirus für die Arbeit im Landeskirchenamt verbunden sind. Dazu gehört auch, dass inzwischen zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten: Personen, die zu einer Risikogruppe gehören; Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern müssen, nachdem Schulen und Kitas geschlossen wurden, und Personen, die ohnehin bereits aus anderen Gründen eine Berechtigung haben aus dem Homeoffice zu arbeiten. Auf diese Weise hat sich die Zahl der Mitarbeitenden im Haus drastisch reduziert. Parallel haben wir Vorkehrungen getroffen, dass der Geschäftsbetrieb weitgehend von zu Hause aus erledigt werden kann. Dies ist nun zu einem Abschluss gekommen, so dass wir unser Haus mit Ablauf des morgigen Freitags bis auf Weiteres schließen werden. Damit wollen wir einen weiteren Beitrag leisten, damit die Verbreitung des Virus eingedämmt wird.

Nach wie vor stehen die Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes aus ihren Homeoffices heraus zur Verfügung und sind grundsätzlich am sinnvollsten und schnellsten per E-Mail zu erreichen. (Telefonische Anfragen können aus technischen Gründen nur zeitverzögert abgearbeitet werden.) Den Geschäftsverteilungsplan des Landeskirchenamts und die entsprechenden E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartnerinnen und -partner können Sie hier herunterladen. Das Organigramm finden Sie hier.

 

Kraft, Liebe und Besonnenheit – ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass auch Sie sich in dieser herausfordernden und sorgenvollen Zeit von Gott begleitet und behütet wissen, der uns diese Geistesgaben schenkt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

 

Stand: 19. März 2020, 16 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


7. Corona-Newsletter vom 18. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

alles ist anders in Corona-Zeiten. Der Satz stimmt – und er stimmt auch wieder nicht: Möglichkeiten und Formen unserer Arbeit in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildung sind durch die behördlichen Restriktionen deutlich verändert. Unser Auftrag aber ist kein anderer als zu allen Zeiten: Wir sollen das Evangelium zu den Menschen bringen. Wir sollen die Menschen zum Glauben einladen. Wir sollen sie die Menschenfreundlichkeit Gottes spüren lassen.

Ideenbörse eingerichtet

Es ist faszinierend zu sehen, mit wie viel Energie und Kreativität all das angesichts sich schnell ändernder Rahmenbedingungen in unserer Kirche geschieht. Dabei haben viele Mitarbeitende jede Menge gute Ideen, wie zum Beispiel die telefonische Vermittlung zu einer Seelsorgerin, einem Seelsorger aus der Nachbarschaft. Von Ihren Ideen können andere Gemeinden und Einrichtungen profitieren, und deren Einfälle können wiederum Sie nutzen. Deshalb haben wir auf der Internetseite www.ekir.de/corona eine Ideenbörse eingerichtet, die jede und jeder befüllen kann.

Kollekten sind online möglich

Obwohl alle Gottesdienste vor Ort ausfallen, kann dennoch gespendet werden: über den Internet-Klingelbeutel. Die Abwicklung läuft über das Spendenportal der KD-Bank auf dem bald auch als zusätzliche Zahlungsmethode Paypal angeboten wird. Spenderinnen und Spender erhalten auf Wunsch für jede Spende eine Zuwendungsbestätigung, die einkommensteuermindernd eingesetzt werden kann. Die Kollekten werden jeweils für bestimmte Projekte verwendet, die in der Broschüre „Empfehlungen für die Kirchenkollekten im Jahr 2020“ aufgeführt sind. Die Broschüre gibt es hier zum Download. Für diejenigen Sonn- und Feiertage, an denen Wahlkollekten bzw. Presbyteriumskollekten vorgesehen sind, werden in Kürze alternative Spendenzwecke ergänzt.

Informationen und Nachrichten in Gebärdensprache und Leichter Sprache

Gehörlose und hörgeschädigte Menschen brauchen Informationen in Gebärdensprache. Entsprechende Links finden Sie hier.
Informationen zum Coronavirus gibt es auch in Leichter Sprache .

Einführungsmöglichkeiten für neugewählte Presbyterinnen und Presbyter

Wir haben rechtliche Möglichkeiten geschaffen, dass die neugewählten Presbyterinnen und Presbyter auch ohne obligatorischen Gottesdienst eingeführt werden können. Darüber habe ich Sie gestern informiert. Den dazu notwendigen Beschluss müssen die Kreissynodalvorstände fassen. Sie finden die Vorlage hier zum Nachlesen.

Fortlaufende Aktualisierungen

Die Informationsseite www.ekir.de/corona wird nach Bedarf und Sachlage ergänzt. Die dort hinterlegten Hinweise zum Beispiel zu arbeitsrechtlichen Regelungen und Vertragsfragen werden, wenn nötig, aktualisiert. Die Seite selbst ist jetzt neugestaltet und sortiert worden, damit Informationen noch leichter zu finden sind.

Ihre Fragen und Anregungen nehmen wir immer gerne auf.

Ihnen allen auch auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön für den großen Einsatz, den Sie auf allen Ebenen unserer Kirche leisten, damit wir um Gottes und der Menschen willen unseren Auftrag erfüllen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 18. März 2020, 17.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


6. Corona-Newsletter vom 17. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wir erleben derzeit eine extreme Ausnahmesituation, die allen viel abverlangt. Der Staat versucht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dabei unterstützen wir ihn nach Kräften, auch wenn das mitunter Maßnahmen von uns fordert, die für unsere Kirche nur schwer auszuhalten sind. So zum Beispiel, dass wir derzeit keine Gottesdienste gemeinsam in Kirchen feiern können. Das trifft mitten ins protestantische Herz.

Aber jetzt geht es um Grundlegendes. Es geht um Fürsorge, Lebensschutz und Solidarität – Werte, für die nicht zuletzt der christliche Glaube steht.

Nach Beratung mit den Superintendentinnen und Superintendenten der Evangelischen Kirche im Rheinland empfiehlt das Landeskirchenamt in diesem Sinne:

Offene Kirchen

Wir wissen um den Wert von offenen Kirchen, die Menschen gerade in Krisenzeiten zu Einkehr und Gebet aufsuchen können. Aber angesichts von Ausgangssperren und Einlassbeschränkungen zu Geschäften, wie es sie anderenorts bereits gibt, scheint es uns sinnvoll, Kirchengebäude für den Publikumsverkehr zu schließen, um Infektionsmöglichkeiten weiter zu minimieren. Dies empfehlen wir den Kirchengemeinden ausdrücklich. Wo solche Schließungen bereits von den Gesundheitsbehörden bereits verfügt wurden, sind diese strikt zu achten.

Trauerfeiern/Bestattungen

Für Trauerfeiern/Bestattungen gibt es regional offenkundig noch recht unterschiedliche Einschränkungen. Wir empfehlen, dass in Friedhofskapellen und Trauerhallen keine Trauerfeiern mehr abgehalten werden. Stattdessen soll es ohne einen vorherigen Trauerzug am offenen Grab die Zeremonie geben, an der maximal zehn Personen teilnehmen dürfen. Gibt es vor Ort restriktivere Regelungen, sind diese strikt zu beachten. Es ist eine gute Idee, mit allen, die jetzt nicht an Bestattungen teilnehmen können, später im Jahr noch einmal einen Gottesdienst zu feiern – etwa so, wie wir am Ewigkeitssonntag an Verstorbene erinnern.

Konfirmationen, Trauungen und Taufen

Die EKD-Gliedkirchen sind übereingekommen, die Konfirmationen zu verschieben. Schon in der vergangenen Woche haben wir den Presbyterien empfohlen, dass sie nach Ausweichterminen nach den Sommerferien suchen. So schaffen wir für die Konfirmandinnen und Konfirmanden mit ihren Familien relative Planungssicherheit. Von der Aussetzung der Gottesdienste sind auch Trauungen und Taufen betroffen. Sie müssen verschoben werden.

Einführung der neugewählten Presbyterinnen und Presbyter

Nach Beratung mit den Superintendentinnen und Superintendenten hat das Kollegium des Landeskirchenamtes heute Vormittag einen Auslegungsbeschluss gefasst, auf dessen Grundlage die notwendige Einführung der neugewählten Presbyterinnen und Presbyter, die am 22. bzw. 29. März in den obligatorischen Gottesdiensten hätte stattfinden sollen, vollzogen werden kann. Die dafür zuständigen Kreissynodalvorstände werden jetzt jeweils diese Beschlüsse fassen und die Gemeinden über das Verfahren informieren. Zudem werden wir rechtssichere Regelungen schaffen, um die Ämter der Presbyterien besetzen zu können. Auch über rechtliche Lösungen z. B. für anstehende Pfarrwahlen, die derzeit nicht mit einem vorgeschriebenen Gottesdienst stattfinden können, beraten wir in diesen Tagen.

Liebe Geschwister,

in allen Mühen und Sorgen dieser Tage erleben wir zugleich auch, wie fantasievoll, mutig und fröhlich Gemeinden in der gesamten Evangelischen Kirche im Rheinland nun Gottesdienst in anderer Form feiern: Hausgottesdienste ganz analog mit Liturgiezetteln, Gottesdienste und Andachten digital via YouTube und Facebook. Wir haben und wir finden Formen der Gemeinschaft. Wir sind und bleiben Gemeinde. Und wir tun trotz aller Restriktionen das, was unsere Aufgabe ist: Wir tragen die gute Botschaft in die Welt, dass Gott, der Vater Jesu Christi, uns Menschen liebt und alle Tage bei uns ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 17. März 2020, 17.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


5. Corona-Newsletter vom 16. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

schon am gestrigen Sonntag haben viele Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland Ideenreichtum und Flexibilität gezeigt und dort, wo keine Gemeindegottesdienste vor Ort stattfinden konnten bzw. durften, gottesdienstliche Angebote via Internet gemacht und so den Menschen die Gelegenheit zum Mitfeiern gegeben. Vielen Dank für Ihren großen Einsatz.

Morgen früh kommen die Superintendentinnen und Superintendenten unserer Kirche per Videokonferenz zusammen, um sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund des gerade angekündigten bundesweiten Verbots von Gottesdiensten mit uns über das weitere Vorgehen zu beraten. Dabei werden auch Fragen rund um die anstehenden Einführungen der neuen Presbyterien geklärt.

Auf der Seite www.ekir.de/corona aktualisieren wir seitens des Landeskirchenamts fortlaufend Empfehlungen, rechtliche Hinweise etc. In Kürze wird dort auch eine Ideenbörse online sein, damit Sie Ihre guten Ideen teilen können, mit denen wir auch in Zeiten eingeschränkter sozialer Kontakte nah bei den Menschen bleiben.

Seelsorge in Zeiten von Corona

In Krisenzeiten wie diesen ist die Seelsorge wichtiger denn je. Weil soziale Kontakte möglichst vermieden werden sollen, stellt sich die Frage, wie der seelische Beistand aufrechterhalten werden kann. Chancen bieten dabei vor allem das Telefon und die digitalen Medien. Wir haben eine erste Übersicht dazu ins Netz gestellt.

Gemeindegottesdienste als Online-Gottesdienste

Mit Blick auf Gottesdienste und Andachten bieten sich Online-Möglichkeiten an. Wir haben zusammengestellt, was in verschiedenen „Ausbaustufen“ möglich und sinnvoll ist. Dabei ergeben sich auch datenschutzrechtliche Fragen. In diesen schwierigen Zeiten scheint uns aber die Beantwortung der Frage, wie wir nah bei den Menschen bleiben, wichtiger als der Datenschutz zu sein. Die Zusammenstellung finden Sie hier.

Online-Kollekten

Wenn Gottesdienste ausfallen, fallen auch die Kollekten weg. Wir arbeiten aber zurzeit daran, dass Besucherinnen und Besucher der Online-Gottesdienste während oder nach dem Gottesdienst online ihre Kollekte geben können. Dazu wird ein Link zur Seite der KD-Bank eingeblendet, auf der dann die jeweiligen Kollektenzwecke zu sehen sind.

Trauerfeiern/Bestattungen

Bei anstehenden Bestattungen sollen die Trauerfeiern nur noch im allerengsten Familienkreis stattfinden – und das auch nur unter freiem Himmel. Auf jeden Fall müssen die behördlichen Vorgaben der jeweiligen Kommunen befolgt werden. Auch wenn uns der Gedanke bislang noch nicht vertraut ist: Wir überlegen, ob es sinnvoll und praktikabel ist, oben beschriebene digitale Wege zu nutzen, um andere Menschen, die nicht zum allerengsten Familienkreis gehören, an der Feier teilnehmen lassen zu können.

Arbeitsrechtliche Fragen

Die Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen haben wir in einem entsprechenden Merkblatt zusammengestellt. Sie finden es hier.

Nach wie vor sind viele Dinge im Fluss, so dass diese E-Mail auch nur einen Ist-Stand beschreibt. Wir bleiben in Kontakt. Und am wichtigsten: Auch wenn wir nicht in einem Gebäude gemeinsam Gottesdienst feiern und regelmäßig in Gruppen und Kreisen treffen, bleiben wir Gemeinde und Gemeinschaft. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, mit den Menschen auf vielen Wegen in Kontakt zu bleiben!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 16. März 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

 


Im Wortlaut schreibt der Leitende Jurist und Chef des Landeskirchenamts Johann Weusmann in seiner E-Mail mit Datum vom 13. März 2020 (17.30 Uhr):

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

fortlaufend verändern und verschärfen sich die staatlichen Maßnahmen auf Ebene der Länder, Kommunen und Kreise zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Entsprechend beraten auch wir im Landeskirchenamt fortlaufend über aktualisierte Handlungsempfehlungen.

In zwei Gliedkirchen der EKD, in einigen katholischen Bistümern und im Kirchenkreis Bielefeld wird es ab sofort keine Gottesdienste mehr geben. Präses Rekowski hat heute die Superintendentinnen und Superintendenten unserer Kirche angeschrieben: „Im Blick auf die Gottesdienste am kommenden Wochenende sind die Vorgaben der zuständigen Behörden auf Landesebene und die der Kommunen selbstverständlich strikt zu beachten. Die Vorgaben sind innerhalb des Bereiches der Evangelischen Kirche im Rheinland naturgemäß uneinheitlich. Unabhängig davon gilt grundsätzlich, dass wir als Kirche die Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen tragen und deshalb auch das Mögliche tun sollten, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hier sind situationsgerechte Entscheidungen notwendig, die gegebenenfalls auch über die staatlichen Vorgaben hinausgehen“, so der Präses. Über das weitere Vorgehen wird mit den Superintendentinnen und Superintendenten zeitnah beraten.

 

Kindertageseinrichtungen und Schulen

Auf unserem Kirchengebiet haben bislang die Länder Nordrhein-Westfalen*, Saarland und Rheinland-Pfalz die Schließung der Kindertageseinrichtungen und Schulen ab Montag verfügt. Das hessische Kabinett tagt gegenwärtig noch. Dort ist aber auch eine entsprechende Entscheidung zu erwarten. Damit sind auch unsere Einrichtungen betroffen. Schließungsmaßnahmen werden auch viele kirchliche Beschäftigte als Eltern vor ein Betreuungsproblem stellen. Nicht nur, weil die Einrichtungen geschlossen sind, sondern auch, weil es nicht ratsam ist, zum Beispiel Großeltern, die sonst aushelfen könnten, einem Gesundheitsrisiko auszusetzen. Hier gilt es, vor Ort pragmatische Lösungen zu finden. Deshalb an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf das EKiR-Portal, das Möglichkeiten von Telearbeit und Videomeetings bietet.

(*Hier gelten Ausnahmen bei den Kindertageseinrichtungen, damit Eltern, die in „kritischer Infrastruktur“ (z. B. im Gesundheitswesen) arbeiten, auf Betreuungsplätze zurückgreifen können. Für Informationen zum Kita-Bereich ist das Geschäftsfeld Tageseinrichtungen für Kinder beim Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. zuständig.)

 

Konfirmandenunterricht

Wir empfehlen den Kirchengemeinden auch, den Konfirmandenunterricht für die Dauer der Schulschließungen auszusetzen.

 

Sitzungen

Sitzungen und Besprechungen können mit dem Video-Tool „Meetme“, das in das EKiR-Portal integriert ist, sicher und leicht durchgeführt werden. Hier finden Sie die „Gebrauchsanleitung“ für Videokonferenzen mit „Meetme“.

 

Rechtliche Hinweise für die Absage von Veranstaltungen

Um den Presbyterien eine Entscheidungshilfe zu geben, haben wir rechtliche Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Veranstaltungen kurz und bündig zusammengefasst. Sie finden diese hier.

 

Einführung der neuen Presbyterinnen und Presbyter

Möglicherweise werden manche der Berufenen aus Gründen ihrer persönlichen Sicherheit oder der Gesundheit der anderen in der kommenden Zeit nicht im Rahmen eines Gottesdienstes in den Dienst eingeführt werden können. Für diesen Fall heißt es in den Ausführungsbestimmungen des Presbyteriumswahlgesetzes (PWG): „Sollte wegen Krankheit oder sonstiger zwingender Abwesenheit eine gewählte Presbyterin oder ein gewählter Presbyter separat eingeführt werden müssen, so kann sie oder er an einer vor der eigenen Einführung stattfindenden Presbyteriumssitzung nur als Gast teilnehmen.“ (Ziffer 4 der Ausführungsbestimmungen zu § 27 Absatz 1 PWG). Als „sonstige zwingende Abwesenheit“ kann auch eine Absage von besonders gefährdeten Personen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus angesehen werden. Kreissynodalvorstände sollten über eine Verschiebung der Einführung gemäß § 31 Abs. 2 PWG nachdenken, wenn es so viele Absagen gibt, dass die Beschlussfähigkeit des neuen Presbyteriums aufgrund mehrheitlich vakanter Presbyterstellen gefährdet wäre.

 

Besuchsdienst und ähnliche Kontakte

Uns haben aus Gemeinden auch Anfragen zum Besuchsdienst und ähnlichen Kontakten erreicht. Der Besuchsdienst ist ein wesentlicher Teil gemeindlicher Kontaktarbeit. Meist geschieht er persönlich und gibt der Gemeinde auf diese Weise buchstäblich ein Gesicht. Auch an dieser Stelle ist in Zeiten der Corona-Pandemie allerdings Fantasie gefragt. Denn nicht selten gehören Besuchte und Besuchende – auch das ist kirchliche Wirklichkeit – zu einer der sogenannten Risikogruppen. Zum Beispiel gilt: Je älter die Menschen, die sich mit dem Virus anstecken, desto schwerer im Schnitt die Krankheitsverläufe. Brücken von Mensch zu Mensch lassen sind auch anders schlagen als durch Besuche, zum Beispiel durch ein Telefonat, bei dem man sich Zeit fürs Gespräch nimmt.

 

Präsesblog: „Leben mit der Angst“

Die täglichen Nachrichten und Informationen zur Pandemie machen vielen Menschen Angst, weil sie uns vor Augen stellen, wie verletzlich und gefährdet unser Leben ist. Präses Rekowski beschäftigt sich deshalb in seinem aktuellen Blog mit dem „Leben mit der Angst“. Seinen Blogbeitrag, zu dem auch ein Fürbittgebet gehört, können Sie hier nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

Stand: 13. März 2020, 17.30 Uhr.

Hinweis: Diese Information ist als E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


 

Im Wortlaut schreibt der Leitende Jurist und Chef des Landeskirchenamts Johann Weusmann in seiner E-Mail mit Datum vom 12. März 2020 (15.00 Uhr):

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Ausbreitung des Coronavirus stellt uns auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland jeden Tag vor neue Herausforderungen. Dazu zählen für die Verantwortlichen im Landeskirchenamt die fortlaufende Analyse des Risikos und ein Abgleich staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen mit unseren Handlungsempfehlungen. Die heutige Neubewertung macht aus unserer Sicht eine Aktualisierung unserer Empfehlungen nötig, die ich Ihnen nachfolgend zur Kenntnis gebe.

Hintergrund aller Empfehlungen ist die Sorge um besonders gefährdete Personen, also ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Wir orientieren uns dabei an der Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts und dem Ziel der Gesundheitsbehörden, mit den Infektionsschutzmaßnahmen die Ausbreitung des Virus soweit wie möglich zu verlangsamen. Bei unseren Empfehlungen haben wir selbstverständlich im Blick, dass es derzeit nicht angemessen erscheint, das kirchliche und gottesdienstliche Leben zum Erliegen zu bringen. Gleichzeitig wissen wir, dass es fatal wäre, sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen zu ignorieren.

Kirchengemeinden und Kirchenkreise entscheiden eigenverantwortlich. Als Trägerinnen und Träger von Gottesdiensten und Veranstaltungen haben sie dabei eine besondere Verantwortung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf durch ihr Lebensalter oder Vorerkrankungen besonders gefährdete Menschen. Es gilt, die Übertragung des Virus soweit wie möglich einzudämmen.

Hygieneempfehlungen beachten
Beachten Sie im Alltag wie in Gottesdiensten und bei Veranstaltungen bitte die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die auch für den herkömmlichen Grippeschutz gelten: eine gründliche Hände-Hygiene, sich möglichst nicht ins Gesicht fassen, Niesen in die Armbeuge, auf direkten Körperkontakt wie Händeschütteln verzichten, Abstand halten – insbesondere von Erkrankten – und gute Belüftung der Räume. Die zehn wichtigsten Hygienetipps finden Sie auf einem Poster zum Aushängen. Das darin angeleitete gründliche Händewaschen soll 20 bis 30 Sekunden dauern. In vielen Kindergärten messen die Kinder diese Zeit, indem sie zweimal das Lied „Happy Birthday“ singen – ein Vaterunser bringt es auf dieselbe Zeit.

Verzicht auf größere Veranstaltungen
Auf unserem Kirchengebiet haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Saarland ein Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden verfügt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung empfiehlt entsprechende Absagen.

Aus unserer Sicht sollten derzeit auch andere, nicht zwingend notwendige kirchliche Veranstaltungen zurückgestellt werden. Dazu zählen z. B. Chorproben, Konzerte, Tagungen/Konferenzen, Besprechungen wie auch Freizeiten und Reisen.

Im Landeskirchenamt verzichten wir nach strengen Maßstäben auf Dienstreisen. Vieles kann auch per Telefon- oder Videokonferenz geregelt werden. Die Güterabwägung zwischen dem Gesundheitsschutz und dem dienstlichen Interesse fällt in aller Regel zugunsten des Gesundheitsschutzes aus. Für die nächsten Wochen geplante Veranstaltungen in der Verantwortung der Landeskirche werden in der Regel abgesagt.

Das Landeskirchenamt ermöglicht vielen seiner Beschäftigten seit geraumer Zeit alternierende Telearbeit. Das eröffnet die Chance, für den Fall, dass der präsente Dienstbetrieb weitestgehend eingestellt wird, in weiten Teilen arbeitsfähig zu bleiben. Das EKiR-Portal bzw. die darin integrierten Fachanwendungen erlauben es im Übrigen, ggf. auch ohne dienstliches Endgerät von zuhause aus arbeiten zu können. Hinweise dazu finden Sie hier

Zurzeit entwickeln wir einen Plan, wie wir Prozesse so verändern können, dass die wichtigsten Aufgaben möglichst reibungsarm und mit möglichst geringer Präsenz erledigt werden können.

Rücksicht auf Risikogruppen
Eine Zurückstellung u. a. der zuvor genannten Veranstaltungen kommt insbesondere in Betracht,

  • wenn Menschen zusammenkommen, die einer Risikogruppe angehören,
  • wenn Menschen zusammenkommen, die für die Funktionsweise mehrerer kirchlicher Körperschaften, Behörden, Dienste, Werke und Einrichtungen relevant sind oder als Multiplikatoren in der Folge mit zahlreichen anderen Menschen in Kontakt kommen können.

Kriterien zur Überprüfung
Weitere Gesichtspunkte können sein:

  • Ist die Veranstaltung zwingend notwendig oder kann sie verschoben und nachgeholt werden? Lässt sie sich als Video- oder Telefonkonferenz durchführen?
  • Wie viele Personen nehmen an der Veranstaltung teil?
  • Kommen Personen aus Risikogebieten/verschiedenen Ländern?
  • Welche Art der Veranstaltung liegt vor? Sind besondere Interaktionsformate geplant, in deren Rahmen ein erhöhtes Infektionspotenzial besteht?
  • Lässt der Rahmen der Veranstaltung es zu, dass sinnvolle Präventionsmaßnahmen ergriffen werden (Handhygiene, Desinfektion, Raumlüftung, ausreichend Abstand zwischen den Teilnehmenden etc.)?
  • Wo findet die Veranstaltung statt? Handelt es sich um eine risikogeneigte Örtlichkeit (z. B. wenn bereits vermehrt Infektionen in der Region aufgetreten sind)?
  • Entstehen bei einer Absage Kosten? Das ist zwar kein Aspekt der Risikoeinschätzung, sollte aber – wenn möglich – geklärt sein, bevor abgesagt wird. Das Ausfallrisiko trägt der Veranstalter.

Jede/jeder Einzelne in der Pflicht
Ehrenamtlich wie beruflich Mitarbeitende sind in der Pflicht, das Coronavirus nicht weiterzutragen. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder mit Infizierten oder mit Personen aus einem Risikogebiet in Kontakt war, sollte Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen für zwei Wochen nicht besuchen.

Gottesdienste
Gottesdienste sollen weiterhin stattfinden. Das Landeskirchenamt empfiehlt den Kirchengemeinden, so wenig wie möglich Kontaktflächen zu bieten (d. h. Türen offenhalten, Verzicht auf den Friedensgruß und den Handschlag sowie die Austeilung von Gesangbüchern, möglichst Projektion der Lieder und Psalmen an die Wand), die Kirchenräume vor und nach dem Gottesdienst gut zu lüften und Kontaktflächen wie Türklinken etc. möglichst zu desinfizieren. Den Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern wird empfohlen, sich mit hinreichendem Abstand (mindestens ein Meter) zu anderen Gottesdienstbesuchern zu platzieren. Auch Fernseh- und Radiogottesdienste können in dieser Zeit eine Alternative sein.

Am 22. bzw. 29. März werden die neugewählten Presbyterinnen und Presbyter in Gemeindegottesdiensten in ihre Ämter eingeführt und legen ihr Gelübde ab. Auch für diese Gottesdienste sind die zuvor angegebenen Hinweise zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, auf mögliche Empfänge etc. nach den Einführungsgottesdiensten zu verzichten.

Hinweise zu den kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen der Einführungen finden Sie hier.

Vorerst Verzicht aufs Abendmahl
Im gottesdienstlichen Leben stellt die Feier des Abendmahls nach unserer Einschätzung die schwierigste Herausforderung beim Infektionsschutz dar. Deshalb empfehlen wir nun, zunächst in Gottesdiensten auf die Feier des Heiligen Abendmahls zu verzichten. Zu Feiern in der Karwoche, an Ostern und im Zusammenhang mit der Konfirmation wird es zu gegebener Zeit weitere Hinweise geben. Selbstverständlich bleiben Haus- und Krankenabendmahl möglich.

Konfirmationen
Wie auch andere EKD-Gliedkirchen empfehlen wir den Presbyterien dringend die Verschiebung der Konfirmationsgottesdienste auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr. Gerade anlässlich der Konfirmationen kommen viele Ältere (Großeltern), die zu den besonderen Risikogruppen gehören, in Kontakt mit den jungen Leuten, die zwar Infektionen zumeist leicht verkraften, diese aber möglicherweise übertragen. Auch eine Absage aller im Vorfeld der Konfirmationen unmittelbar anstehenden oder geplanten Fahrten mit Konfirmandinnen und Konfirmanden wie z. B. Freizeiten oder KonfiCamps wird dringend empfohlen (siehe auch „Verzicht auf größere Veranstaltungen“).

Taufen und Bestattungen
Auch bei Taufen und Bestattungen sollte der Schutz der Gemeindeglieder im Vordergrund stehen – siehe dazu die Hinweise unter „Gottesdienste“. Gerade bei Taufgottesdiensten kommt es oft zu näherem Kontakt zwischen älteren und jüngeren Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dieser Umstand bedeutet eine größere Gefährdung der Risikogruppe „ältere Menschen“. Daher sollte geprüft werden, ob Taufen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.

Dienstbetrieb
Vorbehaltlich konkreter Empfehlungen bzw. Weisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden sollen Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie Ämter, Werke und Einrichtungen ihren üblichen Dienstbetrieb unter Beachtung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufrechterhalten. Wo es sinnvoll und möglich ist, kann auch Telearbeit Entlastung bringen. Hinweise dazu finden Sie hier.

Auf Dienstreisen möglichst verzichten
Dienstreisen sollten möglichst vermieden werden. An ihrer Stelle können Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden. Das gilt umso mehr für Reisen ins Ausland, z. B. zu Partnergemeinden o. ä. Hier finden Sie die zu beachtenden Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes .

Seitens des Landeskirchenamts überprüfen wir unsere Empfehlungen fortlaufend. Wo immer nötig, werden wir diese aktualisieren. Darüber hinaus bitte ich Sie: Haben Sie vor Ort auch die Empfehlungen bzw. Weisungen der Unteren Gesundheitsbehörden im Blick!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland“

 

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