Veränderte Rahmenbedingungen für Bestattungen und Trauerfeiern

Mit den jüngsten Lockerungen gibt es auch veränderte Rahmenbedingungen für Trauerfeiern und Bestattungen – allerdings nicht überall!

So sind in Nordrhein-Westfalen nun Beerdigungen zulässig, wenn die erforderlichen Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand von eineinhalb Metern gewährleistet sind. Das heißt, sie können analog zu den Rahmenbedingungen von Gottesdiensten – also ohne Gemeindegesang etc. – auch wieder in Kapellen und Trauerhallen stattfinden. Auch in Hessen gelten bei Bestattungen und Trauerfeiern diese Regeln.

Im Saarland regelt die dortige Schutzverordnung des Landes, dass Bestattungen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Zu diesem Personenkreis zählen Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder der oder des Verstorbenen. Auch hier gelten die Mindestabstände und Hygieneregeln. Für einen größeren Personenkreis kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen, „soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist“. In Rheinland-Pfalz sagt der entsprechende Paragraf der Verordnung schlicht: „Bestattungen im engsten Familienkreis sind zulässig.“ Bei aller sprachlichen Kargheit gelten sicher auch hier die Abstands- und Hygieneregeln.

Nach wie vor gilt: Auf jeden Fall müssen die behördlichen Vorgaben der jeweiligen Kommunen und Kreise beachtet werden, die in begründeten Fällen von dem Rahmen, den das Bundesland vorgibt, abweichen können. Dort, wo nur ein kleiner Kreis an der Trauerfeier teilnehmen darf, ist es eine Überlegung wert, ob es praktikabel ist, digitale Wege zu nutzen, um anderen Menschen eine Teilhabe an der Trauerfeier zu ermöglichen – auch wenn sie nicht persönlich vor Ort sind. Entsprechende Möglichkeiten zeigt trauernetz.de auf.

Es ist zudem eine gute Idee, mit allen, die aktuell nicht an Bestattungen teilnehmen können, später im Jahr noch einmal einen Gottesdienst zu feiern – etwa so, wie wir am Ewigkeitssonntag an Verstorbene erinnern.