Corona-Newsletter 26 – 50

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland aktualisiert ständig seine Handlungsempfehlungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus. Auf dieser Seite finden sie die Corona-Newsletter 26 bis 50.

Hinweis: Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier.


50. Corona-Newsletter vom 8. Juli 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

dieses Jahr ist anders. Das gilt auch für den Urlaub. Viele kirchlich Mitarbeitende bemühen sich in diesen Tagen darum, dass Ferienzeiten auch unter Pandemie-Bedingungen zu etwas Besonderem werden können. Zwei Beispiele, die mich erreicht haben, möchte ich gerne mit Ihnen teilen:
Im Kirchenkreis Wesel mussten alle Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche abgesagt werden. Doch das Jugendreferat steckte nicht auf und organisierte stattdessen eine Tour de Wesel. Die ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind unterwegs, zwei weitere Gruppen folgen. Der siebentägige Radausflug am Niederrhein zeigt, was trotz Beschränkungen möglich ist.
Pfarrerin Kerstin Laubmann aus der Kirchengemeinde Remagen Sinzig ist eine erfahrene Pilgerin. Für die Serie mit Ausflugstipps „Himmlische Ferien“ aus dem landeskirchlichen Arbeitsbereich Kommunikation pilgert sie vor der Haustür. Sie erklärt, wie’s geht – und warum das mehr ist als ein Spaziergang. Einfach zum Anschauen – und NachmacOhen.

 

Offene Kirchen in Corona-Zeiten

Inzwischen sind in allen Bundesländern, auf deren Gebiet sich die Evangelische Kirche im Rheinland erstreckt, die Regelungen zum Zusammensein gelockert worden. Deshalb können Kirchen auch außerhalb der Gottesdienste wieder zur Andacht, zum Gebet und zur Besichtigung für Einzelpersonen und kleine Gruppen geöffnet werden. Wie in allen anderen öffentlich zugänglichen Räumen sind dabei aber Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Veranstaltungen und Versammlungen dürfen nicht stattfinden, deshalb muss auch nicht für die Nachverfolgbarkeit von Besucherinnen und Besuchern gesorgt werden. Angehörige von zwei Hausständen und Gruppen von höchstens zehn Personen können ohne Mindestabstand zusammenstehen oder -sitzen. Zwischen allen anderen muss jedoch der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Außerdem muss – wie in allen öffentlichen Innenräumen – eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es muss, wenn möglich, eine Gelegenheit zum Händewaschen angeboten und/oder Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.

Im Saarland muss dafür gesorgt werden, dass sich nur eine Person pro fünf Quadratmeter im Kirchenraum befindet, in Nordrhein-Westfalen ist es eine Person pro sieben Quadratmeter und in Rheinland-Pfalz eine Person pro zehn Quadratmeter. Dafür sollten Sitzplätze reduziert beziehungsweise markiert werden.

Es empfiehlt sich, mit einem Aushang am Eingang des Gebäudes auf die Hygieneregeln und die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Kirche befinden dürfen, hinzuweisen. Außerdem sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Kirchengebäude in eigener Verantwortung betreten wird. Nach Möglichkeit sollte die Einhaltung der Vorschriften in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, eine Verpflichtung zur dauerhaften Aufsicht besteht aber nicht.

 

Medienpreis für digitale Projekte auch in der Corona-Krise

In diesem Jahr schreibt unsere Kirche zum zweiten Mal den Medienpreis für digitale Projekte aus. Wenn Sie in der Corona-Krise neue digitale Wege ausprobiert haben und diese weiterverfolgen, sind Sie herzlich eingeladen, sich mit Ihrer Initiative zu bewerben. Hier geht’s zur Ausschreibung.

 

Gottesdienste in Einrichtungen der stationären Altenhilfe

Eine Umfrage unter den Beauftragten der evangelischen Kirchen bei Landtagen und Landesregierungen hat ergeben, dass Gottesdienste in Einrichtungen der stationären Altenhilfe in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen im Rahmen der Seelsorge wieder möglich sind – im Saarland ebenfalls, allerdings nur im Freien. Es empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zur jeweiligen Einrichtungsleitung, um Schutzkonzepte, Gegebenheiten und Bedingungen vor Ort vorab zu besprechen.

 

Empfehlungen zum Umgang mit Personen aus Risikogruppen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat seine Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf infolge einer Ansteckung mit Covid-19 angepasst. Die entsprechende Überarbeitung der Empfehlungen zum Umgang mit Pfarrerinnen und Pfarrern, die einer Risikogruppe angehören, findet sich im Intranet.

 

Der 91. Psalm weist uns darauf hin, unter wessen Schutz wir unterwegs sind – auch in Pandemie-Zeiten. Aus diesem Bibeltext stammt die Tageslosung der Herrnhuter Brüdergemeine für den morgigen Donnerstag: „Der Herr ist deine Zuversicht.“ (Psalm 91,9)
In diesem Sinne, bleiben Sie behütet,
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 8. Juli 2020, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


 

49. Corona-Newsletter vom 26. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

jedes Jahr – pünktlich zur Sommerferienzeit – bringen die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland Mitgliedszahlen des Vorjahres unters (Medien-)Volk. So haben sie es heute für 2019 getan. Und es lässt sich insbesondere mit Blick auf die stark gestiegenen Austrittszahlen nicht leugnen: Erbaulich ist anders! Selbstverständlich werden wir uns eingehend mit dem Datenmaterial und den daraus resultierenden Aufgaben beschäftigen. Für die rheinische Kirche hat Präses Manfred Rekowski die Lage heute kommentiert.

Gottesdienst aus dem Kinderzimmer

Am ersten Sonntag der NRW-Ferien geht es in einem Kindergottesdienst auf www.ekir.de um Menschen auf dem Weg. Kinder und Eltern sehen und hören eine starke Geschichte von Menschen voller Hoffnung. Der Live-Stream am 28. Juni, 10 Uhr, kommt aus einem Kinderzimmer in Mülheim an der Ruhr.

 Apropos: Wen erreichen digitale Gottesdienste?

Welche Formen von digitalen Gottesdiensten haben sich in den vergangenen Wochen bewährt? Welche Zielgruppen werden damit erreicht? Auf diese Fragen gibt es bislang keine verlässlichen Antworten. Die Studie „Rezipiententypologie evangelischer Online-Gottesdienstbesucherinnen und -besucher während und nach der Corona-Krise“ soll Gemeinden helfen, begründete Entscheidungen zu treffen, mit welchen Online-Gottesdienst-Formen und -Formaten sie künftig spezifische Zielgruppen erreichen. Dafür ist Ihre Mithilfe wichtig. Grundlage für die Studie ist eine Umfrage, die bis zum 20. Juli geschaltet ist. Die Befragung umfasst vier Themenbereiche , die Teilnahme dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Sie wendet sich an Menschen, die digitale Gottesdienste besucht haben, aber auch an solche, die dieses Angebot bisher nicht wahrgenommen haben. Ich freue mich, wenn Sie mitmachen!

Liebe Geschwister,

Nordrhein-Westfalen startet in die Sommerferien. Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ziehen eine Woche später nach. Für viele Menschen beginnt trotz der coronabedingten Einschränkungen eine hoffentlich erholsame Zeit. Dafür wünsche ich Ihnen Gottes Geleit auf Ihren Reisewegen. Viele andere sind aber gerade jetzt in Aktion, um insbesondere Kindern und Jugendlichen auch unter stark veränderten Rahmenbedingungen schöne Sommerferien zu bereiten. Ihnen allen gilt mein Dank für Ihren Einsatz!

Für alle, die in den kommenden Wochen eher heimatnah Erholung suchen, starten wir am Montag auf www.ekir.de/himmlischeferien eine Serie mit Ausflugstipps in der rheinischen Kirche. Wer sich aufmacht, wird an den Orten einen Gruß unserer Kirche vorfinden. Und mit dem Segen der Aktion #HimmlischeFerien grüße ich Sie herzlich:

„Möge dein Weg dir freundlich entgegenkommen. Möge der Wind dir den Rücken stärken. Möge die Sonne dein Gesicht erhellen und der Regen um dich her die Felder tränken. Und bis wir uns wiedersehen, möge Gott dich schützend in seiner Hand halten.“

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 26. Juni 2020, 14.45 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


48. Corona-Newsletter vom 23. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

seit gut einer Woche gibt es die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Deutschlandweit wurde sie bereits mehr als zwölf Millionen Mal heruntergeladen. Ich bin einer von denen, die das getan haben. Ich persönlich habe mich für die Nutzung entschieden, weil ich dadurch mit wenig Aufwand einen Beitrag zur Aufdeckung von Infektionsrisiken leisten kann. Dennoch habe ich Fragen an die App – so wie viele andere auch. Antworten auf 13 häufig gestellte Fragen zur App finden Sie hier.

beGEISTert von einem musikalischen Videoprojekt

Frisch ins Netz gestellt ist ein mit sichtbarem – aber keineswegs hörbarem – Abstand entstandenes Musikvideo: Mich begeistert, was rheinische Kirchenmusikerinnen und -musiker hier auf die Beine gestellt haben. Eine Melodie trägt durch die Jahrhunderte – und taucht im Evangelischen Gesangbuch gleich dreimal auf: von „Lob Gott getrost mit Singen“ (1544) über „O komm, du Geist der Wahrheit“ (1827) bis zu „Vertraut den neuen Wegen“ (1989). Mehr als 80 Menschen der rheinischen Kirche, darunter auch Popsängerin Judy Bailey, sind ihrer musikalischen Spur in dem einzigartigen Videoprojekt „beGEISTert“ gefolgt und präsentieren dabei die Spannbreite der Kirchenmusik. Schauen und hören Sie gerne einmal rein!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 23. Juni 2020, 16.15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


47. Corona-Newsletter vom 22. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die massive Ausbreitung des Corona-Virus in der Belegschaft eines westfälischen Fleischzerlegungsbetriebs ist erschreckend. In diesem Zusammenhang gibt es mancherlei Aspekte, die unter politischen und ethischen Gesichtspunkten dringend diskutiert werden müssen. Das passiert nun endlich an den entsprechenden Stellen. Der alarmierende Vorgang zeigt aber auch, dass das Infektionsrisiko nicht kleiner geworden ist – egal, was die Lockerungen suggerieren mögen. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir in unserer kirchlichen Arbeit in unseren Schutzbemühungen nicht nachlassen und die Gefahren weiterhin im Blick haben.

Das EKD-Eckpunktepapier

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat beschlossen, dass sie ihr Eckpunktepapier nicht weiter aktualisieren wird, weil die Länder dazu übergehen, je für ihren Bereich auch Fragen zu regeln, die unmittelbar das kirchliche Leben betreffen, insbesondere die Gottesdienste. Da ist es schlechterdings nicht möglich, an zentraler Stelle alle unterschiedlichen Varianten abzubilden. Insofern erfüllt das Eckpunktepapier nur noch einen Auffangtatbestand, der so lange gilt, bis die staatlichen Stellen bzw. die Landeskirchen in Absprache mit den Landesregierungen eine abweichende Regelung vorgeben. Dies hat zur Folge, dass das EKD-Eckpunktepapier mit der Zeit immer mehr an Bedeutung verlieren wird. Irrelevant ist es aber nicht. Darauf weise ich an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Wenn also beispielsweise die Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen zu den Gottesdiensten weitergehende (oder auch strengere) Regelungen trifft, als diese noch nach dem Eckpunktepapier der EKD erlaubt waren, dann gilt das, was in der Corona-Schutzverordnung des Landes vorgeschrieben wird. Trifft die Corona-Schutzverordnung zu einer Frage keine Aussage, aber ist diese in den EKD-Eckpunkten geregelt, so gelten die Vorgaben aus dem EKD-Eckpunktepapier. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung der Emporen in unseren Kirchen. Während die Corona-Schutzverordnung NRW dazu bisher jedenfalls noch nichts vorgibt, wird deren Nutzung im EKD-Eckpunktepapier untersagt. Das Eckpunktepapier schließt die Nutzung der Emporen übrigens derzeit aus, damit die Aerosole nicht auf die Gemeinde „niederregnen“. Damit bleibt es bei der Nutzungsuntersagung.

Dreh- und Angelpunkt für Informationen

Auch wenn die Corona-Pandemie nun nicht mehr das Hauptthema unserer Kommunikation ist, ist und bleibt die Internetseite www.ekir.de/corona unser Dreh- und Angelpunkt für Informationen rund um das Virus und den Umgang damit. So werden dort die Regelungen der vier Bundesländer der rheinischen Kirche auch weiterhin fortlaufend aktualisiert. Außerdem führt von dort u. a. ein direkter Weg zu den Online-Kollekten und zum Beratungsangebot des Zentrums Gemeinde und Kirchenentwicklung.

Liebe Geschwister,

die Corona-Pandemie wird uns als Einzelne und auch uns als Kirche insgesamt noch länger beschäftigen. Die Herausforderung, im Zusammenhang mit unseren Diensten und Angeboten in Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Diakonie größtmöglichen Infektionsschutz für alle Beteiligten zu schaffen, bleibt groß. Gestärkt durch die guten Erfahrungen, die wir bislang auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland gemacht haben, bin ich zuversichtlich, dass uns das auch weiterhin gelingen kann. Allen, die mit Kraft, Fantasie und Mut daran mitarbeiten, danke ich an dieser Stelle noch einmal herzlich für ihren Einsatz.

Gott befohlen!

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 22. Juni 2020, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


46. Corona-Newsletter vom 19. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

„You’ll Never Walk Alone“ – das ist nicht nur ein Fan-Gesang, sondern auch die Überschrift des Gottesdienstes, den wir am kommenden Sonntag, 21. Juni, um 9.30 Uhr auf www.ekir.de zeigen. Er kommt aus Hellenthal in der Eifel. Dort begrüßt die Trinitatis-Kirchengemeinde 37 neue Konfirmandinnen und Konfirmanden. Lassen Sie sich überraschen, wie das in Corona-Zeiten mit dem gebotenen Abstand fröhlich gelingen kann. Am Sonntag geht’s hier direkt zum Gottesdienst.

NRW: Regelungen für Gruppen und Kreise angepasst

In Nordrhein-Westfalen hat es noch Änderungen in den Corona-Regeln gegeben. Entsprechend haben wir unsere Übersicht in den Rubriken „Gruppen und Kreise“ und „Bestattungen“ angepasst.

Liebe Geschwister,

„You’ll Never Walk Alone“ – was den eingangs erwähnten Konfirmandinnen und Konfirmanden aus Hellenthal zugesagt ist, zählt zu den Kernbotschaften Gottes: Er lässt uns Menschen nicht allein! Und wir als seine Kirche tragen den uns möglichen Teil dazu bei, dass Menschen diese Zusage in ihrem eigenen Leben erfahren können. Deswegen tun wir den Mund auf für die Stummen und für die, die unter die Räder zu kommen drohen:

Morgen ist Weltflüchtlingstag. Angesichts des beständigen Flüchtlingselends in der Welt werden wir nicht müde, auf die prekäre Situation von 70 Millionen Menschen hinzuweisen, die weltweit auf der Flucht sind. In seinem Video der Woche sagt Präses Manfred Rekowski, worauf es ankommt: „Hinschauen, die Stimme erheben und das tun, was möglich ist!“

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 19. Juni 2020, 12.45 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


45. Corona-Newsletter vom 17. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wo ist Gott in all dem Unverständlichen und Bösen, das viele in der Corona-Pandemie sehen? Eine Frage, die viele Menschen beschäftigt. Oberkirchenrätin Barbara Rudolph, Leiterin der Abteilung Theologie und Ökumene unserer Kirche, hat sich dazu in ihrem gerade veröffentlichten Blog-Beitrag Gedanken gemacht. Den empfehle ich Ihnen gerne zur Lektüre.

Konfirmandenarbeit: Kindernothilfe plant Webinare

Die Kindernothilfe plant Webinare für die Konfirmandenarbeit. Um sich darüber austauschen zu können, lädt Pastor Dietmar Boos, der bei der Kindernothilfe für Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, morgen, Donnerstag, 18. Juni 2020, 11.30 Uhr, Interessierte zu einer Videokonferenz ein. Dazu muss man sich bis heute Abend anmelden! Weitere Informationen gibt es hier .

Laufen und helfen

Raus aus dem Homeoffice, rein in die Sportschuhe. „Lauf solo in den Sommer heißt eine Initiative unserer Kirche. Freizeitsportlerinnen und -sportler – Läuferinnen, Walker, Handbiker, Inlineskaterinnen und Rollstuhlfahrer – können mitmachen. Seien Sie also gerne bei der Spendenaktion dabei und helfen so, die Auswirkungen der Corona-Pandemie z. B. in Namibia zu lindern. Wie es geht, lesen Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 17. Juni 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


44. Corona-Newsletter vom 16. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in Nordrhein-Westfalen leben die meisten Mitglieder der Evangelischen Kirche im Rheinland – rund 1,9 Millionen Menschen. Hier hat die Landesregierung im Vergleich zu den anderen Bundesländern unseres Kirchengebiets inzwischen die weitgehendsten Lockerungsregelungen beschlossen. Entsprechend haben wir uns mit der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche auf eine „Novellierung der Empfehlungen für ein Schutzkonzept für die Gestaltung von Gottesdiensten und Trauerfeiern der drei Landeskirchen in NRW auf der Grundlage des EKD-Eckpunktepapiers zur Corona-Schutzverordnung“ verständigt. Sie finden die entsprechend angepassten Empfehlungen, die ab sofort gelten, unter den Überschriften „Bestattungen“ und „Gottesdienste“ in unserer Übersicht über die Regelungen in vier Bundesländern.

Weitere Änderungen

Ausführlich stellt die Übersicht auch die Rahmenbedingungen für Freizeiten, die seitens der nordrhein-westfälischen Landesregierung gesetzt wurden, dar. Auch landesspezifische Regelungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland u. a. zu Bestattungen bzw. Ferienfreizeiten sind in der Übersicht aktualisiert. Zudem hat der rheinische Verband für Kirchenmusik seine Hinweise „Chor- und Ensembleproben/Musizieren in Zeiten von Corona“ auf einen neuen Stand gebracht.

Digitaler Stammtisch

Gottesdienste als Livestream, Presbyteriumssitzungen als Videokonferenzen, Dokumentenablage im Cloudspeicher, Online-Anmeldeformulare für Präsenzgottesdienste: Über das Portal und die Corona-Informationsseiten unserer Kirche stehen digitale Tools und Tutorials für Gemeinden und Kirchenkreise zur Verfügung. Beim digitalen Stammtisch am Donnerstag, 18. Juni 2020, um 20 Uhr stehen Verantwortliche aus der Stabsstelle IT und dem Arbeitsbereich Kommunikation für Sie als Gesprächspartner bereit. Sie können Ihre Fragen stellen, Ihre Erfahrungen teilen und sich miteinander vernetzen. Der digitale Stammtisch findet als Videokonferenz statt: weitere Informationen und Anmeldung hier.

Liebe Geschwister,

hier und da erreicht uns – mal mehr, mal weniger offensiv formuliert – der Wunsch nach „mehr Normalisierung“. Umgekehrt gibt es in der Weite des Rheinlands aber auch zahlreiche Stimmen, die zur Vorsicht raten und den Vorwurf erheben, wir seien zu offensiv unterwegs. In der Tat ist der Umgang mit der Corona-Pandemie für die Verantwortlichen und Leitenden auf allen Ebenen unserer Kirche ein Balanceakt: Wir befinden uns in einer Situation, die für uns als Einzelne wie auch für uns als Kirche Neuland ist. Insofern kann ich Drängende und Mahnende gleichermaßen verstehen – nicht zuletzt, weil wir in den vier Bundesländern unserer rheinischen Kirche deutlich unterschiedliche politische Rahmensetzungen vorfinden.

Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten sehr viel Ermutigendes in unserer Landeskirche erlebt. Die Kirchengemeinden sind neue Wege gegangen und haben auf vielfältige Weise die frohe Botschaft unters Volk gebracht. Gelegentlich haben wir im Corona-Newsletter auf einzelne Beispiele hingewiesen. Wir wurden allerdings auf viele weitere Ideen und Initiativen aufmerksam gemacht, die wir angesichts ihrer Fülle nicht aufnehmen konnten. Es hat viel Aufbruch gegeben und hoffentlich wird davon auch viel erhalten bleiben. Dennoch wünschen wir uns durchaus das Vertraute und Bewährte zurück. Ich bin allerdings sicher, dass uns der Weg nicht ohne weiteres dorthin zurückführen wird. Umso mehr bleiben wir als lebendige, einladende Evangelischen Kirche im Rheinland gemeinsam unterwegs und lassen uns von Gottes Geist leiten – unverzagt, aber auch nicht übermütig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 16. Juni 2020, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


43. Corona-Newsletter vom 12. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

mit Blick auf den Schutz vor Corona-Infektionen macht sich Nordrhein-Westfalen nun besonders locker: Ab kommenden Montag gelten zum Beispiel neue Regeln für Versammlungen und Veranstaltungen bis zu 100 Personen. Diese haben wir in gewohnter Weise in der Übersicht über die Regeln in den Bundesländern eingepflegt. NRW ändert auch seine landeseigenen Regeln für Gottesdienste. Diese sind allerdings nicht unbedingt mit unseren EKD-weit abgestimmten Vorgaben und Empfehlungen kompatibel. Da sich auch Regeln in Rheinland-Pfalz ändern werden, sehen wir hier noch Klärungsbedarf u. a. mit unseren Nachbarkirchen. Dazu dann kommende Woche mehr.

Sonntagsgottesdienst aus Saarbrücken

Am vor uns liegenden Sonntag, dem ersten Sonntag nach Trinitatis, 14. Juni, gibt es auf www.ekir.de einen Online-Gottesdienst aus der Saarbrücker Ludwigskirche. Die Kirchengemeinde Alt-Saarbrücken lädt ab 9 Uhr zum Mitfeiern ein. Die Predigt hält Vikar Yannick Barnekow. In der Predigt wird es um Teilhabe gehen. Und auch die Kollekte dieses Sonntags lege ich Ihnen ans Herz: Sie können sich online an der Kollekte beteiligen . In unseren Gemeinden wird an diesem Sonntag um Spenden für die kirchlichen Werke und Verbände der Jugendarbeit gebeten. Dort engagieren sich viele Menschen und übernehmen Verantwortung für Kirche und Gesellschaft.

Apropos Teilhabe: In diesen Tagen feiert die Fair-Handelsbewegung ihr 50-jähriges Bestehen. Ihren Anfang nahm sie seinerzeit, als christliche Jugend- und Studierendenorganisationen bei so genannten Hungermärschen in 70 deutschen Städten faire Handelsbeziehungen zu Produzentinnen und Produzenten im globalen Süden forderten. Heute profitierten von dieser Bewegung und dem aus ihm entstandenen fairen Handel mehr als 2,5 Millionen Menschen und deren Familien im globalen Süden, so „Brot für die Welt“. Auf unserer Internetseite werfen wir unter der Überschrift „Boutique der schönen Dinge“ einen Blick auf das Jubiläum und die aktuelle Situation, die durch die Corona-Pandemie allerdings auch Anlass zur Sorge gibt.

Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende und gesegnete Gottesdienste, wie und wo auch immer Sie diese feiern.

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 12. Juni 2020, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


42. Corona-Newsletter vom 10. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in Zeiten von Corona musste die seelsorgliche Begleitung in stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen neue Wege gehen. Seelsorge über Telefon und Videokonferenz sind daher neue Formate geworden. Doch die Krise hat auch gezeigt, wie wertvoll die persönlichen Begegnungen einer aufsuchenden Seelsorge für Menschen sind – und das längst nicht nur in absoluten Notfällen.

Nun ist aufsuchende Seelsorge in den Einrichtungen wieder möglich. Dafür gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln – und natürlich die bewährten Regeln, die auch unter „normalen“ Umständen für unsere seelsorgliche Arbeit maßgeblich sind. Auch die Seelsorge in den Gefängnissen wird unter Beachtung der von der jeweiligen Anstaltsleitung vorgegebenen Schutzmaßgaben und Bestimmungen angeboten.

In diesen Wochen und Monaten sind viele Menschen unter großem Einsatz in Einrichtungen und Gemeinden seelsorglich tätig. Dieser wichtige Dienst am Mitmenschen findet naturgemäß ohne große öffentliche bzw. mediale Beachtung statt. Umso mehr danke ich allen, die als Seelsorgerinnen und Seelsorger gerade in diesen belastenden Zeiten nah bei den Menschen sind.

Das Angebot sichtbar machen: #seelsorgeistda

Ich glaube, es ist gut, wenn Menschen gerade in dieser Zeit sehen können, dass unsere seelsorglichen Angebote erreichbar sind. Dafür können Sie in Einrichtungen und Gemeinden nach wie vor die Plakate und Postkarten mit der bunten Reihe von Emojis und dem Hashtag #seelsorgeistda nutzen. Das Motiv schlägt eine Brücke zu Menschen, die ein offenes Ohr, Hilfe und Rat suchen. In die Druckvorlagen können Sie Ihre Kontaktdaten und -zeiten eintragen. Ausgedruckt, ausgehängt und verschickt werben die Plakate und Postkarten für Gesprächsmöglichkeiten gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie. Das Material, das auch in Social Media verwendet werden kann, finden Sie nach wie vor hier.

Neue Regeln in Hessen

Das Land Hessen hat seine Regeln für Gottesdienste verändert. Ab morgen ist nun auch dort das Führen von Teilnehmerlisten Pflicht. Da die Regelung kurzfristig in Kraft tritt, wollen die Behörden mögliche Verstöße in dieser Woche noch nicht als Ordnungswidrigkeit ahnden. Unabhängig von dieser Veränderung sehen unsere landeskirchlichen Hinweise zu Präsenzgottesdiensten ohnehin das Führen der Anwesenheitslisten vor, um Infektionsketten schnell nachvollziehen zu können. Die Neuregelungen in Hessen, die auch Trauerfeiern bzw. Bestattungen sowie die Zusammenkunft von Menschen im öffentlichen Raum betreffen, haben wir in unserer  Übersicht aktualisiert. In der Bundesländerübersicht sind kirchenmusikalische Regelungen, die fälschlicherweise Rheinland-Pfalz zugeordnet worden waren, nun unter „Saarland“ nachzulesen.

„Rassismus ist Sünde“

Nicht nur die Corona-Pandemie beschäftigt die Menschen weltweit. Auch der gewaltsame Tod des Afroamerikaners George Floyd treibt die Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straße. Mit klaren Worten positioniert sich Präses Manfred Rekowski: „Rassismus ist Sünde“, sagt er in seinem Video der Woche. Rassismus dürfe nirgendwo hingenommen werden. Jede und jeder zählt und hat dieselbe Würde. Aber auch die Kirche habe beim Thema Vielfalt noch einiges zu lernen.

Dem kann ich mich nur anschließen und grüße Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 10. Juni 2020, 18.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


41. Corona-Newsletter vom 9. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

für Rheinland-Pfalz gibt es ab 15. Juni neue Regelungen des Landes, die sich auch auf die kirchenmusikalische Arbeit auswirken können. Im Saarland sind Freizeiten wieder möglich. Das dortige Sozialministerium hat zudem Empfehlungen für die Jugendarbeit herausgegeben. Und auch der Verband für Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche im Rheinland e. V. hat seine Übersicht aktualisiert. Entsprechend haben wie die Übersicht über die Regelungen in vier Bundesländern im Laufe des Tages auf einen neuen Stand gebracht.

Erfahrungen mit Kreissynoden als Videokonferenzen

Die Erfahrungen vom Wochenende mit den ersten Kreissynoden als Videokonferenzen haben wir umgehend ausgewertet. Die Mehrzahl der Zoom-Konferenzen hat ohne technische Probleme funktioniert. Dass eine Synode abgebrochen werden musste, lag an einem technischen Fehler in der Anwendung Zoom. Das ist inzwischen repariert worden ist. Damit andere Probleme, die aufgetreten sind, sich künftig vermeiden lassen, werden die Bedienungsanleitungen und Informationen für Videokonferenzen, die den Superintendenturen im Intranet zur Verfügung stehen, um die entsprechenden Hinweise ergänzt.

Mit jedem Bereich, in dem präsentes Arbeiten durch die Lockerungen von staatlicher Seite wieder möglich bzw. einfacher wird, sind wir gefragt, unsere kirchlichen Empfehlungen daraufhin noch einmal in den Blick zu nehmen und ggf. zu verändern. Das tun wir derzeit und werden auch dort Zug um Zug zu Aktualisierungen kommen. Dabei empfinde ich es als wohltuend, dass ich auf allen Ebenen unserer Kirche erlebe, wie sorgsam und umsichtig mit möglichen Veränderungen umgegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 9. Juni 2020, 17 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


40. Corona-Newsletter vom 9. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

bei der gestrigen Aktualisierung der Übersicht über die Regelungen in vier Bundesländern ist leider eine wichtige Änderung in Rheinland-Pfalz nicht in den Text übernommen worden: Nach der neunten Corona-Bekämpfungsverordnung sind der Einsatz eines Chores und der Gemeindegesang in geschlossenen Räumen nun ausdrücklich untersagt.

Für die entstandene Irritation bitte ich um Entschuldigung und danke für den freundlichen Hinweis auf die fehlende Aktualisierung. Die Verschärfung der rheinland-pfälzischen Regeln finden Sie jetzt in der oben verlinkten Übersicht zum Nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 9. Juni 2020, 8:45 Uhr
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


39. Corona-Newsletter vom 8. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

am Wochenende gab es Licht und Schatten: Es haben mehrere Kreissynoden getagt – coronabedingt komplett als Videokonferenz oder als Mischveranstaltung aus Präsenzsitzung und Videozuschaltung. Während Synoden, die über das System Zoom liefen, problemlos stattfinden konnten, gab es andernorts im selben Videokonferenzsystem so massive technische Probleme, dass die Kreissynode abgebrochen werden musste. Das ist für alle Beteiligten frustrierend. Wir lassen derzeit prüfen, warum die Nutzung dieses Werkzeugs so unterschiedliche Ergebnisse gebracht hat. Ich hoffe, dass wir von unseren Dienstleistern zeitnah Hinweise bekommen, woran es gelegen hat.

Update zur Konfirmandinnenarbeit

Für die Themen Konfirmation und Konfirmandenarbeit haben die Fachleute aus dem Pädagogisch-Theologischen Institut (PTI) und dem Landeskirchenamt eine überarbeitete Sammlung von Hinweisen zusammengestellt. Sie finden diese hier. Kai Steffen, im PTI zuständig für diesen Arbeitsbereich, bietet den Pfarrkonventen bei den Überlegungen zum weiteren Vorgehen ausdrücklich seine persönliche Beratung an.

Regelungen in den vier Bundesländern

Auf unserer Informationsseite www.ekir.de/corona ist heute auch die nach Arbeitsgebieten sortierte Übersicht über die Regelungen in den vier Bundesländern aktualisiert worden, nachdem sich in den Coronaschutzverordnungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland Änderungen ergeben haben. Die Übersicht können Sie hier nachlesen.

Mit den besten Wünschen zum Start der Arbeitswoche grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 8. Juni 2020, 15.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


38. Corona-Newsletter vom 5. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

das Herantasten an die sogenannten Präsenzgottesdienste in den zurückliegenden Wochen zeigt, was gut geht und was angesichts der notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln auch schwierig bis unmöglich ist. Insgesamt habe ich aus den Rückmeldungen, die bei uns im Landeskirchenamt eingehen, den Eindruck, dass wir als Kirche auf einem guten Weg sind.

Konfirmationen

Mit diesen Erfahrungen im Gepäck sind vielerorts auch Planungen für die verschobenen Konfirmationen im Gange. Sie erfordern ein besonderes Augenmerk, weil gerade diese Gottesdienste generationenübergreifend Besucherinnen und Besucher ansprechen. Ich fände es schön, wenn Sie Ihre Überlegungen und Ideen zu den Konfirmationsgottesdiensten mit anderen in unserer „Ideenbörse Konfirmandenarbeit“ teilten. In diesem Zusammenhang habe ich mich gefreut zu lesen, dass es gute ökumenische Nachbarschaftshilfe gibt: So überlässt ein katholischer Pfarrer seiner evangelischen Kollegin in Koblenz-Lützel „seine“ Kirche für die Konfirmation. Die katholische Kirche ist größer als die evangelische. Und so können die Konfirmandinnen und Konfirmanden jeweils sechs Menschen zum Gottesdienst einladen, der im September gefeiert wird.

Wer ist Gott – und wenn ja wie viele?

Am vor uns liegenden Sonntag, dem Sonntag Trinitatis, versucht Pfarrerin Gabi Beuscher eine Antwort auf diese Frage zu finden. Ab kurz vor 10 Uhr zeigt www.ekir.de den live gestreamten Gottesdienst aus der Kelzenberger Kirche. Der Gottesdienst ist Mittelpunkt des familiären und in Hauskreisen organisierten Gemeindelebens im Dorf am Rand des Rheinischen Braunkohlereviers. Seit vielen Jahren gibt es die Kelzenberger Gottesdienste als Audio-Livestream. Mit der Pandemie kam das Video-Format mit bis zu 500 Aufrufen pro Sonntag hinzu. Seit Himmelfahrt sind in der Kelzenberger Kirche mit den gebotenen Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder Gottesdienste möglich; bis zu 35 Besucherinnen und Besucher können kommen. Zunächst waren Senioren eingeladen, die keinen PC haben. Jetzt geht’s dem Alphabet nach: Am kommenden Sonntag sind Gemeindemitglieder, deren Namen mit K und L beginnen, vor Ort.

Liebe Geschwister,

ganz gleich, wie und wo Sie an diesem Sonntag Gottesdienst feiern: Ich wünsche Ihnen bewegende, ermutigende, tröstende und stärkende Begegnungen mit dem lebendigen Gott, der uns zu seinem Ebenbild geschaffen hat. Ihm verdanken wir unsere unveräußerliche Würde. Jeden Tag erleben wir zahllose Beispiele, wie Menschenwürde mit Füßen getreten wird. Umso mehr gilt es, die Bibel hochzuhalten. Aber wie hält man eigentlich die Bibel hoch? Dazu macht sich Präses Manfred Rekowski in seinem Video der Woche seine Gedanken.

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 5. Juni 2020, 13.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


37. Corona-Newsletter vom 2. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im Saarland können sich nun wieder mehr Menschen treffen, die nicht einem oder maximal zwei unterschiedlichen Hausständen zugehörig sind. Damit sind auch Gruppen und Kreise unter zahlenmäßig sehr begrenzten Rahmenbedingungen wieder möglich. Die entsprechende Kategorie „Gruppen und Kreise“ haben wir in der Übersicht zu den Regelungen in den vier Bundesländern, in denen die Evangelische Kirche im Rheinland vertreten ist, angepasst.

Auch an dieser Stelle sei noch einmal unterstrichen: Nicht alles, was jetzt von der Politik als Lockerung eingeräumt wird, muss in der Arbeit vor Ort in den Kirchengemeinden sinnvoll und umsetzbar sein. Bitte gehen Sie nach wie vor verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten um!

Kinder- und Jugendarbeit

Wie alle Bereiche unserer Arbeit ist auch die Kinder- und Jugendarbeit unter den derzeitigen Bedingungen herausfordernd. Oberkirchenrätin Henrike Tetz spricht im Interview auf unserer Internetseite über die Notwendigkeit von Präsenzangeboten für junge Menschen, die Verantwortung der Presbyterien und den Wert eines Austauschs von Angesicht zu Angesicht.

Kirchenmusik

Auch die Übersicht über die Rechtsgrundlagen zum Musizieren ist von den Fachleuten noch einmal aktualisiert worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 2. Juni 2020, 16 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


36. Corona-Newsletter vom 29. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

zu Pfingsten kommt die Kirche mit dem Trecker zu den Menschen. So ist das jedenfalls im Westerwald. Ein Trecker zieht einen Heuwagen als Bühne für einen Autogottesdienst auf den Parkplatz am Schwimmbad in Dierdorf. Die ökumenische Tradition der evangelischen Kirchengemeinden Dierdorf und Raubach sowie der katholischen Pfarrei St. Clemens Dierdorf, an Pfingstmontag gemeinsam Gottesdienst zu feiern, wird in Corona-Zeiten halt unter freiem Himmel fortgesetzt. Auf www.ekir.de kann der Gottesdienst ab 11 Uhr im Livestream mitgefeiert werden.

 

Freiluft-Gottesdienste

Gestern Abend haben wir in einer Videokonferenz mit den Superintendentinnen und Superintendenten über Gottesdienste unter freiem Himmel beraten. Auf Wunsch einiger Kirchenkreise haben wir unser Konzept um Regelungen für Open-Air-Gottesdienste ergänzt. Den Kirchenkreisen und -gemeinden bleibt es überlassen, ob sie davon Gebrauch machen. Auf jeden Fall sind die örtlichen Voraussetzungen dahingehend sorgsam zu prüfen, ob diese Freiluft-Gottesdienste verantwortlich und angemessen zu feiern sind. Die unter dieser Maßgabe geltenden Punkte finden Sie in unseren Hinweisen zu Gottesdiensten auf der Seite 4.

 

Regelungen in vier Bundesländern

In die neue Übersicht zu den Regelungen für die großen Bereiche unserer kirchlichen Arbeit haben wir nun auch Hinweise zum Schulbetrieb aufgenommen. In allen Kategorien werden die jeweiligen Neuregelungen der Bundesländer so zügig wie möglich aktualisiert. Allerdings kann es dabei mitunter zu Verzögerungen kommen, wenn die Verordnungen der Auslegung mit Blick auf speziell kirchliche Gegebenheiten bedürfen. Hier bemühen wir uns darum, dies unmittelbar mit den Ländern zu klären.

 

Trotz Corona ein tolles Kinderchor-Projekt gestemmt

Wie man als Kinderchor aus der Not eine Tugend machen kann, zeigt das Beispiel der Evangelischen Kirchengemeinde Rheinbach, das mir ausgesprochen gut gefällt. Dort hatte man sich lange auf den Kinderchortag Ende März vorbereitet. Dann kam Corona – und Kantorin Mascha Korn ließ sich etwas anderes einfallen, um trotzdem eine Aufführung möglich zu machen. Daraus ist ein tolles Projekt mit den Chorkindern geworden, das man im Internet sehen und hören kann.

 

Und noch ein Pfingstgottesdienst

Der Turmbau zu Babel, Predigttext am Pfingstsonntag, findet in der Evangelischen Kirchengemeinde Haan online statt: Beim Online-Gottesdienst wird Oberkirchenrätin Barbara Rudolph, hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung und Leiterin der Abteilung Theologie und Ökumene, predigen. Auf unserer Internetseite www.ekir.de kann man ab 11 Uhr dabei sein. Wer den Gottesdienst mitfeiert, kann sich auch online an der Kollekte beteiligen . In den rheinischen Gemeinden wird am Pfingstsonntag um Spenden für die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ gebeten, die Zeichen setzt für ein soziales und friedliches Europa.

 

Im Zugehen auf das Pfingstfest geht mir in diesen Tagen eine Strophe eines Liedes von Philipp Spitta durch den Sinn:

„Du Heilger Geist, bereite ein Pfingstfest nah und fern; mit deiner Kraft begleite das Zeugnis von dem Herrn. O öffne du die Herzen der Welt und uns den Mund, dass wir in Freud und Schmerzen das Heil ihr machen kund.“

Unsere Pfingstlieder können wir im Moment nur summen. Das macht mich, ebenso wie viele andere Menschen, auch etwas traurig. Umso mehr wünsche ich Ihnen und mir, dass uns Gottes Geist pfingstlich-fröhlich stimmt und im Sinne der zitierten Liedstrophe bewegt, die gute Botschaft von der Liebe Gottes zu seinen Menschen in die Welt zu tragen.

 

So grüße ich Sie herzlich

Ihr

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 29. Mai 2020, 9 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


35. Corona-Newsletter vom 27. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

warum der Gottesdienst einer baptistischen Gemeinde in Frankfurt/Main vor etwas mehr als 14 Tagen zu einem Hotspot der Verbreitung des Corona-Virus geworden ist, ist jetzt nachvollziehbar. Auf ihrer Homepage schreibt die betroffene Gemeinde:

„Rückblickend kann gesagt werden, dass bei der Versammlung separate und kontrollierte Ein- und Ausgänge genutzt wurden, entsprechende Hinweisschilder angebracht waren, ausreichende Desinfektionsmittel zur Verfügung standen und der Abstand von 1,5 m eingehalten wurde. Im Nachhinein betrachtet wäre es für uns angebracht, beim Gottesdienst Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen zu tragen und auf den gemeinsamen Gesang zu verzichten. Da es in der Gemeinde viele Familien mit fünf und mehr Kindern gibt, nimmt die Anzahl der Ansteckungen zu Hause weiter zu. Die Betroffenen sind in häuslicher Quarantäne. Nach Bekanntwerden der Infektion wurden die Gottesdienste sogleich in das Online-Format überführt.“

Ich hoffe und bete, dass die Infizierten die Erkrankung überstehen! Schelte oder Häme sind aus meiner Sicht fehl am Platz. Gleichwohl zeigt der Vorgang, dass wir gut daran tun, sorgsam Regeln für unsere Gottesdienste und andere Veranstaltungen einzuhalten.

Regeln für vier Bundesländer

Eine Landeskirche, vier Bundesländer: Da wird es angesichts höchst unterschiedlicher Lockerungen auch schon mal unübersichtlich. Deshalb haben wir jetzt auf unserer Informationsseite www.ekir.de/corona für die großen Bereiche kirchlicher Arbeit die aktuell gültigen Regelungen nach „unseren“ Bundesländern sortiert. Wenn sich Änderungen ergeben, werden wir diesen neuen Artikel „Regelungen in vier Bundesländern“ so zügig wie möglich aktualisieren.

Angesichts der Lockerungsdynamik, die die Bundesländer derzeit an den Tag legen, bin ich sehr sicher, dass die nächste Aktualisierung nicht lange auf sich warten lassen wird. Jenseits dessen, was jetzt regional (wieder) erlaubt ist, gilt nach wie vor unsere Prämisse: Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gemacht werden! So ist beispielsweise der solidarische Schutz von Risikogruppen ein gewichtiger Punkt bei den Entscheidungen der jeweils zuständigen Gremien auf allen Ebenen unserer Kirche.

Im Zugehen auf die Gottesdienste zum Pfingstfest wünsche ich Ihnen die Begleitung und Stärkung durch die belebende Geistkraft unseres Gottes.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 27. Mai 2020, 17 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


34. Corona-Newsletter vom 25. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

dass im Zusammenhang mit dem Gottesdienst einer baptistischen Gemeinde vor 14 Tagen in Frankfurt die Corona-Infektionszahlen in der Region nun deutlich gestiegen sind, ist eine bedrückende Nachricht. Noch sind zu wenige Fakten bekannt, um das Geschehen sachgerecht beurteilen zu können. Uns sind bislang keine vergleichbaren Fälle bekannt. Umso wichtiger ist mir, dass wir konsequent bei den miteinander vereinbarten Vorgaben des EKD-Eckpunktepapiers bleiben.

 

Taufen und Trauungen

Das erwähnte EKD-Eckpunktepapier, das mit den Fachleuten des Robert-Koch-Instituts abgestimmt ist, ist Teil unserer landeskirchlichen Hinweise zu Präsenzgottesdiensten. Weil Taufen und Trauungen nun wieder unter den gleichen Rahmenbedingungen wie Sonntagsgottesdienste zulässig sind, haben wir die Hinweise zu den Kasualien aktualisiert. Dort finden Sie jetzt Praxistipps für entsprechend „kontaktarme“ Amtshandlungen.

 

Mit den Händen singen

In der Fülle der E-Mails rund um die Corona-Pandemie bin ich auf eine aus meiner Sicht schöne Idee gestoßen: Weil derzeit in unseren Gottesdiensten aufs Singen verzichtet werden muss, ist eine Gehörlosenseelsorgerin gebeten worden, mit der – hörenden – Gemeinde ein Lied in Gebärdensprache zu singen. Pfingsten wird also mit den Händen gesungen: „Du, Herr, gabst uns dein festes Wort“. Ich finde dies eine gute Gelegenheit, die Schönheit der Gebärden zu erleben und so auch mit der Welt der hörgeschädigten und gehörlosen Brüder und Schwestern in Kontakt zu kommen, die wir sonst eher weniger im Blick haben.

 

Bildung ja, Bibelkreis nein?

Nicht alle Regelungen rund um die Pandemie und den Umgang damit sind unbedingt konsistent: Dass Bildungsveranstaltungen wieder stattfinden können, kirchliche Gruppen und Kreise derzeit aber noch nicht erlaubt sind, ist ein möglicher Widerspruch, der z. B. in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen angelegt ist. Das mag irritierend sein, ist aber derzeit geltende Rechtslage. Wir gehen allerdings davon aus, dass die nächste Überarbeitung seitens der Landesregierung hier Klarheit schafft.

 

Informationen und Checklisten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Die für uns als Evangelische Kirche im Rheinland zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat Informationen und Checklisten zusammengestellt, die Sie nun auch auf unserer Internetseite www.ekir.de/corona finden: Hinweise zur Gremienarbeit vor Ort, Anleitung zur Erstellung von Prüflisten sowie eine Übersicht über Tätigkeitsfelder zur Erstellung eigener Prüflisten.

 

Sommerfreizeiten in Zeiten von Corona

Sind im Sommer Freizeiten möglich? Wenn ja, wie? Und welche Alternativen gibt es, wenn alles abgesagt werden muss? Damit beschäftigten sich mehr als 30 Mitarbeitende aus der Jugendarbeit der rheinischen und anderer Kirchen bei einem Online-Stammtisch. Es wurde deutlich: Die Ungewissheit ist genauso groß wie die Kreativität. Auf unserer Internetseite ist nachzulesen, was die Fachleute aus der Jugendarbeit derzeit beschäftigt. In diesem Zusammenhang lohnt auch ein Besuch auf den Corona-Sonderseiten der Evangelischen Jugend im Rheinland .

 

Liebe Geschwister,

bevor ich es vergesse: In dem oben erwähnten Pfingstgottesdienst wird auch noch ein zweites Lied in Gebärdensprache gesungen. Sehen Sie selbst, von welcher lebendigen Hoffnung und Freude dort so ausdrucksstark reden gemacht wird!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 25. Mai 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


33. Corona-Newsletter vom 22. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

am Brückentag zwischen dem Himmelfahrtstag und dem Exaudi-Wochenende gibt es einen kurzen Newsletter in Sachen Corona-Pandemie – die Nachrichtenlage ist heute erfreulich übersichtlich, am kommenden Montag wird es dann auf diesem Weg Praxistipps für die Taufen und Trauungen geben, die sich nicht verschieben lassen.

 

Bildungsangebote möglich

Nach dem Newsletter vom vergangenen Montag hat mich die Geschäftsführerin des Evangelischen Erwachsenenbildungswerks Nordrhein (eeb Nordrhein) darauf aufmerksam gemacht, dass in Nordrhein-Westfalen nun auch Veranstaltungen der allgemeinen Weiterbildung und der Familienbildung bis maximal 100 Personen erlaubt sind, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Diese werden ja nicht selten in Räumen von Kirchengemeinden abgehalten. Inwieweit Gemeinden ihre Räume für Bildungsangebote öffnen, während eigene Gruppen und Kreise noch nicht wieder zusammenkommen können, muss dann in großer Verantwortung vor Ort entschieden werden.

 

Kirche ist in Corona-Zeiten viel zu still …“

Ist dieser vorwurfsvolle Satz richtig? Das wird in diesen Tagen auch in den Medien und den sozialen Netzwerken leidenschaftlich und kontrovers diskutiert. Auch unser Präses, Manfred Rekowski, denkt über diesen Satz nach, wenn ihm in diesen Tagen eine solche Haltung entgegenschlägt. „Ich glaube, das ist ein bisschen richtig“, sagt er in seinem aktuellen Videobeitrag, und: „Es ist aber auch ganz falsch.“ Das ganze Präses-Video sehen Sie hier.

 

Gottesdienst auf ekir.de aus Burscheid

Was möglich ist, wenn Gottes Geist in unsere Herzen einzieht, davon erzählt am Sonntag Exaudi der Videogottesdienst der Evangelischen Kirchengemeinde Burscheid im Kirchenkreis Leverkusen. Sie können an diesem Sonntag, der schon auf das nahende Pfingstfest verweist, mitfeiern – ab 10 Uhr auf www.ekir.de. Wer online Gottesdienst feiert, kann sich auch online an der Kollekte beteiligen . In den Gemeinden der rheinischen Kirche wird am 24. Mai für innovative Projekte zur Mitgliederbindung, Mitgliedergewinnung und zum Gemeindeaufbau gesammelt. Wir freuen uns, wenn alle Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland, die (auch) online Gottesdienst feiern, auf den entsprechenden Internetseiten auf diese Möglichkeit der Online-Kollekte verweisen.

 

Exaudi – der letzte Sonntag vor Pfingsten verdankt seinen Namen der lateinischen Übersetzung des 27. Psalms, in dem es heißt: „Exaudi, Domine, vocem meam, qua clamavi ad te.” In der Lutherbibel 2017 wird das so übersetzt: „HERR, höre meine Stimme, wenn ich rufe; sei mir gnädig und antworte mir!“ Genau das wünsche ich Ihnen, und ich wünsche es auch mir, dass der lebendige Gott zu allen Zeiten und in allen Herausforderungen ein offenes Ohr und ein weites Herz für uns hat. Und ich danke allen, die mit Freude, Fantasie und Energie in dieser umgetriebenen Welt von unserem Herrn und seinem offenen Ohr und Herzen einladend und gewinnend reden machen – analog wie digital.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 20. Mai 2020, 14 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


32. Corona-Newsletter vom 18. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

jeden Tag erreichen uns Anfragen aus Kirchenkreisen und -gemeinden, in denen es um die Wiederaufnahme der Gruppen und Kreise geht. Wann solche Treffen wieder erlaubt sein werden, ist derzeit für uns nicht einschätzbar. Nach wie vor gelten grundsätzlich die Kontaktbeschränkungen für Gemeinschaftsaktivitäten, die uns nun schon seit Wochen begleiten. Für die kirchliche Arbeit gelten je nach Landesrecht im Wesentlichen lediglich in folgenden Bereichen Ausnahmen von den Beschränkungen: Gottesdienste, (partiell) Beerdigungen/Trauerfeiern, Konfirmandenarbeit, (partiell) Kinder- und Jugendarbeit, Sitzungen von Presbyterien und Kreissynodalvorständen. Alle anderen Veranstaltungen sind derzeit nicht erlaubt.

Je nach Bundesland könnten allerdings bestimmte Ausnahmen, die im Kultur- und Bildungsbereich gelten, auch auf ähnliche kirchliche Veranstaltungen angewendet werden. Ob diese Auslegung allerdings zulässig ist, muss noch geklärt werden. Im Zweifel hilft die Nachfrage bei der örtlich zuständigen Behörde.

 

Konfirmandenarbeit auch in Hessen wieder möglich

Auch in Hessen sind Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit unter gewissen Voraussetzungen wieder erlaubt. Konfirmandenarbeit ist damit unter den Bedingungen, wie sie das Fachdezernat für NRW beschrieben hat, im Kirchenkreis An Lahn und Dill ebenfalls wieder möglich. In der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (gültig vom 9. Mai 2020 bis zum 5. Juni 2020) gilt diesbezüglich der § 5. Auf der Homepage des hessischen Jugendrings werden entsprechende Informationen stetig aktualisiert.

 

„Ganzheitliche Arbeit mit Abstand“: Ideen für die Konfirmandenarbeit

Seit dem Newsletter Nr. 30 vom 11. Mai mit dem Hinweis auf die in NRW wieder mögliche Konfirmandenarbeit fragen Kirchengemeinden, wie ein solches Treffen mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden sinnvoll sein kann, ohne dass es ein reiner „Frontalunterricht“ wird. Dazu hat Landespfarrer Kai Steffen, am Pädagogisch-Theologischen Institut zuständiger Dozent, gemeinsam mit dem Fachbeirat für Konfirmand*innenarbeit Ideen und Hinweise entwickelt. Sie finden das Papier „Ganzheitliche Arbeit mit Abstand“ hier.

 

Gemeinsam Lösungen finden

In unserer Kirche wird derzeit viel Neues erprobt. Mit den Lockerungen und den damit verbundenen Möglichkeiten werden die Herausforderungen noch komplexer. Da ist es sicher gut, wenn man gemeinsam Lösungen finden kann. Dabei hilft das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung. Dazu öffnet es täglich zwischen 17 und 18 Uhr einen virtuellen Konferenzraum. Wie das Angebot funktioniert, lesen Sie hier.

 

Mit internationaler Solidarität gegen Corona

Gemeinsam helfen evangelische Kirchen ihren Partnern in Afrika und Asien, die Folgen von Corona einzudämmen – mit mehr als 1,5 Millionen Euro. Die Vereinte Evangelische Mission (VEM) in Wuppertal hat einen Hilfsfonds von einer Million Euro eingerichtet. Die rheinische und die westfälische Kirche geben je 250.000 Euro dazu. Ich freue mich, wenn möglichst viele diesen Hilfsfonds mit einer Spende unterstützen.

 

Angesichts der Corona-Pandemie stehen wir auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland vor großen organisatorischen, finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Die landeskirchlichen Gremien beschäftigen sich intensiv damit – und natürlich werden wir Sie auch an dieser Stelle über den Fortgang informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 18. Mai 2020, 18 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


31. Corona-Newsletter vom 13. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

mit den zunehmenden Öffnungen von Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen in den Gemeinden bekommen die zu führenden Anwesenheitslisten eine zunehmende Bedeutung bei der Aufdeckung von Infektionsketten. Uns erreicht die Frage, wie mit diesen Anwesenheitslisten umgegangen werden muss, um dem berechtigten Interesse der Gemeindeglieder am Schutz ihrer personenbezogenen Daten gerecht zu werden. Dazu möchten wir für die Praxis folgendes Verfahren vorschlagen:

Anwesenheitslisten in verschlossenem Umschlag aufbewahren

Die im Gottesdienst, der Gremiensitzung etc. ausgelegten und ausgefüllten Anwesenheitslisten werden in einem zu verschließenden Briefumschlag unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung hinterlegt. Der verschlossene Briefumschlag wird den zuständigen Ordnungsbehörden auf Anforderung ausgehändigt. Erfolgt eine solche behördliche Anforderung nicht innerhalb von vier Wochen nach der fraglichen Veranstaltung (drei Wochen in Rheinland-Pfalz), ist der verschlossene Umschlag zu vernichten. Soweit die zweckgebundenen persönlichen Daten elektronisch erhoben wurden, sind sie ebenfalls vier Wochen nach der fraglichen Veranstaltung zu löschen (drei Wochen in Rheinland-Pfalz). Unsere Hinweise zu den sogenannten Präsenzgottesdiensten haben wir entsprechend aktualisiert.

Lockerungen bei Trauerfeiern und Bestattungen

Mit den jüngsten Lockerungen gibt es auch veränderte Rahmenbedingungen für Trauerfeiern und Bestattungen – allerdings nicht überall! Während in Hessen und Nordrhein-Westfalen die Möglichkeiten wieder größer sind, bleibt es im Saarland und in Rheinland-Pfalz bei engeren Regeln. Mehr dazu finden Sie hier – wie immer unter dem Vorbehalt der sich mitunter schnell verändernden staatlichen Vorgaben.

Gerade in den Kirchengemeinden muss derzeit sehr viel überlegt und geplant werden. Das sind für die Presbyterien und die Mitarbeitenden keine einfachen Beratungen. Auch in Einrichtungen und Werken gibt es viel zu regeln und zu tun. Alle, die daran mitwirken, tragen große Verantwortung, die in diesen Wochen und Monaten, so empfinde ich es, extrem spürbar ist. Da hat es mit gutgetan, heute Morgen im Herrnhuter Losungsbüchlein den Lehrtext aus dem 2. Thessalonicherbrief zu lesen: „Unser Herr Jesus Christus und Gott, unser Vater, der uns geliebt und uns einen ewigen Trost gegeben hat und eine gute Hoffnung durch Gnade, der tröste eure Herzen und stärke euch in allem guten Werk und Wort.“

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 13. Mai 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


30. Corona-Newsletter vom 11. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wie geht es Ihnen? Diese Frage stellen Plakate und Postkarten mit einer bunten Reihe von Emojis: Damit können Gemeinden und Einrichtungen darauf aufmerksam machen, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger unserer Kirche auch in Zeiten der Kontaktminimierung ansprechbar sind. Das Motiv schlägt eine Brücke zu Menschen, die ein offenes Ohr, Hilfe und Rat suchen. In die Druckvorlagen können Sie Ihre Kontaktdaten und -zeiten eintragen. Ausgedruckt, ausgehängt und verschickt werben die Plakate und Postkarten für Gesprächsmöglichkeiten gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie: #seelsorgeistda. Das Material, das auch in Social Media verwendet werden kann, finden Sie hier.

 

Kinder- und Jugendarbeit/Konfirmandenarbeit

In Nordrhein-Westfalen ist Kinder- und Jugendarbeit wieder eingeschränkt möglich. Hier, so unsere Fachleute, ist die Lage in Bezug auf Jugendarbeit und die daraus abzuleitenden Regelungen für die Konfirmandenarbeit eindeutig. In den drei anderen Bundesländern, mit denen wir als Evangelische Kirche im Rheinland zu tun haben, ist das noch nicht so klar. Hinweise zur Kinder- und Jugendarbeit in NRW gibt es hier. Das Fachdezernat und das Pädagogisch-Theologische Institut haben ein Update für die Konfirmandenarbeit geschrieben. Unsere grundsätzlichen Hinweise zur Konfirmandenarbeit mit den notwendigen Links finden Sie hier.

 

Ideen für zukünftige Gottesdienste

Wie schlagen Sie in den Kirchengemeinden künftig die Brücke zwischen denen, die sonntags zum Gottesdienst in die Kirche kommen, und jenen, die angesichts der Hygieneregeln keinen Platz finden bzw. als Angehörige einer Risikogruppe ohnehin daheimbleiben sollten? Gerne sammeln wir Ihre Anregungen und Erfahrungen in der Ideenbörse Gottesdienst.

 

Auswertung von Gottesdienststreams

Gemeinden berichten, dass an digitalen Gottesdienstangeboten manchmal sogar mehr Menschen teilnehmen als vor der Corona-Pandemie in den Kirchen. Es stellt sich die Frage, wie und ob Gemeinden weiterhin digitale Angebote machen. Deshalb werden zurzeit Studien zu digitalen Gottesdiensten geplant und durchgeführt. Die Zugriffsstatistiken der Streamingdienste liefern in anonymisierter Form viele Daten, z. B. welche Altersgruppen sich an digitalen Gottesdiensten beteiligen, aus welchen Regionen sie kommen und wie intensiv bzw. lange die Teilnahme ist. Zur Planung einer Studie bedarf es einer Vorerhebung. Der landeskirchliche Arbeitsbereich Kommunikation sucht daher Gemeinden, die bereit sind, ihre Nutzungsstatistiken von Gottesdienststreams zu teilen und freut sich über eine Meldung an internet@ekir.de.

 

Mit den Lockerungen, die wir in diesen Tagen erleben und die auch kontrovers diskutiert werden, ist das so eine Sache. Da kommt es mitunter auf die Feinheiten an: Musikunterricht, also gegen Bezahlung, ist in NRW beispielsweise mit bis zu sechs Personen erlaubt. Für atmungsintensives Musizieren (Gesang, Bläsermusik) ist aber nur Einzelunterricht zulässig. Bei Musikproben ist eine bestimmte Gruppengröße erlaubt. Von der Erlaubnis ausdrücklich ausgenommen sind wiederum Gesang und Bläsermusik. Und auch bei dem, was erlaubt ist, sind Abstandsregeln oder Personenzahlen pro Quadratmeter zu beachten. Wir müssen also jede Menge Details im Blick behalten – locker gehen Lockerungen wahrlich nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 11. Mai 2020, 17 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


29. Corona-Newsletter vom 8. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in diesen Tagen erreichen uns viele Anfragen aus den Kirchengemeinden: Dürfen wir nicht vielleicht doch im Gottesdienst singen? Können wir nicht auch schon mit der Frauenhilfe wieder starten, da in Kürze doch auch die Konfirmandenarbeit wieder beginnt? Die von der Politik angekündigten sukzessiven Lockerungen werden recht schnell vollzogen. Weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen zeichnen sich ab.

Das alles wirft viele Fragen auf, die wir in kurzer Frist bedenken und beantworten müssen. Ich meine, es ist gut, wenn wir das mit Sorgfalt und Gelassenheit angehen. Für die Gottesdienste gilt nach wie vor, was wir im EKD-Eckpunktepapier (Schutzkonzept) vereinbart haben. Wenn es neue Erkenntnisse und in deren Folge Veränderungen gibt, werden wir Sie darüber informieren. Gestern hatte ich Ihnen angekündigt, dass wir Sie zur Wiederaufnahme der Konfirmandenarbeit mit Material versorgen werden. Das wird vermutlich am Montag der Fall sein. Dann werden wir Ihnen hoffentlich auch Hinweise zur Kinder- und Jugendarbeit geben können, die unter Auflagen auch wieder möglich ist. Die Fachleute arbeiten unter Hochdruck daran.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben vereinbart, die Lockerungsentscheidungen zu regionalisieren. Damit müssen wir auch mit regional sehr unterschiedlichen Vorgaben rechnen. Das bedeutet, dass die Presbyterien, die nach unserer Ordnung vor Ort eigenverantwortlich entscheiden und handeln, stärker als bisher auf die Informationen ihrer Ordnungsbehörden angewiesen sein werden. Bei allen anstehenden Entscheidungen ist es nach meiner Überzeugung gut, sich von der Devise leiten zu lassen: „Im Zweifel für den Infektionsschutz!“

 

Hinweise zu Schulgottesdiensten

Im Hinblick auf die schrittweise Öffnung der Schulen stellen sich auch Fragen zu den Schulgottesdiensten. Die Fachleute der Abteilung Bildung im Landeskirchenamt haben dazu aktuelle Hinweise zusammengestellt. Diese finden Sie in der Linkliste am unteren Ende unserer Informationsseite www.ekir.de/corona bzw. direkt zum Download hier.

 

 

Kollekte am kommenden Sonntag

Am Sonntag ist Kantate. An diesem Tag im Kirchenjahr ist die Kollekte traditionell für die Kirchenmusik bestimmt. Wenn Sie Ihren Gottesdienst (auch) digital feiern, können Sie die Besucherinnen und Besucher, die mit Ihnen via Internet verbunden sind, einladen, sich an der Kollekte zu beteiligen, indem Sie diese Seite verlinken . Grundsätzlich sind jederzeit Online-Kollekten möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

 

Liebe Geschwister,

in diesen Tagen lernen wir, dass die Umsetzung von Lockerungen nicht weniger herausfordernd ist als die Umsetzung von Kontaktsperren etc. Die Bewältigung unserer Aufgaben ist anstrengend und manchmal auch entnervend. Nicht zuletzt deshalb danke ich Ihnen ausdrücklich für alle Kraft und alle Kompetenz, die Sie in diesen bewegten Zeiten für unsere Kirche einsetzen – damit die frohe Botschaft verkündigt wird und Menschen in Wort und Tat Trost und Hilfe finden. Vor allem aber wünsche ich Ihnen tröstende und stärkende Gottesbegegnungen im Alltag wie am Sonntag.

 

Gott befohlen!

Ihr

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 8. Mai 2020, 17.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


28. Corona-Newsletter vom 7. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Lockerungen, die die Bundesländer gestern angekündigt haben und die sie nun sukzessive umsetzen, führen zu mehr oder minder stark voneinander abweichenden Regelungen in den vier Ländern unseres Kirchengebiets. Auch innerhalb der einzelnen Bundesländer kann es in den Städten und Landkreisen unterschiedliche Regelungen in den Allgemeinverfügungen geben. Daher müssen Sie und wir bei allen unseren Planungen für die weitere Arbeit sehr genau hinschauen, was jeweils in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland gilt.

Was die jetzt veränderten Regeln zum Schulbesuch zum Beispiel für die Konfirmandenarbeit bedeuten, damit beschäftigen sich unsere Fachleute aktuell. Dazu wird es zeitnah weitere Informationen geben.

Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten von Corona

Während Schulen ihre Türen teilweise wieder öffnen, bleiben Jugendhäuser weiter geschlossen. Damit fehlt Kindern und Jugendlichen eine wichtige Anlaufstelle. Um das zu kompensieren, lassen die Mitarbeitenden ihrer Kreativität freien Lauf und schaffen digitale Angebote – vom virtuellen Café bis zum Empowerment-Kurs. Was sich in der Jugendarbeit in unserer Kirche so alles tut, ist hier nachzulesen.

 

Herausforderungen für die Schulseelsorge

Schulseelsorgerinnen und -seelsorger sind in Zeiten der Corona-Pandemie gefragt und stehen vor bislang nicht gekannten Aufgaben. Sie sind von Anfang an kreativ und engagiert mit den Herausforderungen umgegangen, sagt Sabine Lindemeyer, Landespfarrerin für Schulseelsorge. Sie beschreibt, was gerade auch in diesen Wochen, in denen der Schulbetrieb wieder anläuft, wichtig ist: Halt, Sicherheit und ein wenig Normalität.

 

Gottesdienste: Termindatenbank ein nützliches Werkzeug

Im Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland haben wir mit der Termindatenbank termine.ekir.de auch ein Werkzeug, das ein Anmeldeverfahren für Veranstaltungen bereitstellt. Damit können Gottesdienstbesucherinnen und -besucher ihre Kontaktdaten hinterlegen, um im Infektionsfall eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Außerdem kann über die Reservierungsfunktion angezeigt werden, wenn die maximale Teilnehmerzahl eines Gottesdienstes mit in der Kirche anwesender Gemeinde erreicht ist. Auf termine.ekir.de eingetragene digitale Gottesdienste werden automatisch auf der EKD-Website https://www.kirchevonzuhause.de ausgegeben. Informationen zur Handhabung von termine.ekir.de finden Sie im Intranet.

 

Sonntagsgottesdienst aus Neuss

Den wöchentlichen Sonntagsgottesdienst auf www.ekir.de gibt es in dieser Woche aus Neuss-Süd: Obwohl in der Kirchengemeinde wieder Gottesdienste mit Besucherinnen und Besuchern stattfinden, hält die Gemeinde am Online-Angebot aus den vorangegangenen Wochen fest. Am Sonntag, 10. Mai, ist auf ekir.de das vorab aufwendig produzierte Gottesdienstvideo zum Sonntag Kantate aus der Kreuzkirche in Neuss-Gnadental zu sehen.

 

Ein Blick nach Namibia

Als rheinische Kirche sind wir mit vielen Partnerkirchen in der Welt verbunden. Auch dort prägt die Corona-Pandemie das Leben, zum Beispiel in Namibia: Wenig Infizierte und bisher keine Todesfälle – dennoch hat Corona auch dort das Leben lahmgelegt.  Ernst ǁGamxamûb, ehemaliger Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Republik Namibia, erzählt in einem Skype-Interview, wie sich in Gemeinden Denkweisen und Gewohnheiten positiv verändert haben, aber auch, was ihm Sorgen bereitet.

 

Liebe Geschwister,

Lockerungen sorgen für ein Gefühl von Normalität: zum Beispiel, wenn man nach Wochen wieder zum Friseur gehen kann. Es ist gut, wenn man zu einem Stück Normalität zurückkehren kann, stellt Präses Manfred Rekowski in seinem heutigen Video auf unserer Homepage fest. Dennoch wünscht er sich, dass wir in der rheinischen Kirche vieles dauerhaft beibehalten, was in der Krise erfolgreich ist: Kirche, die Menschen aufsucht und beteiligt.

 

Für heute grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 7. Mai 2020, 15.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


27. Corona-Newsletter vom 4. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

mit Inkrafttreten den neuen Coronaschutzverordnungen der Länder sind im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland ab heute wieder Präsenzsitzungen für Leitungsgremien von Körperschaften öffentlichen Rechts zulässig. Allerdings sind für Sitzungen zum Beispiel des Presbyteriums analog zu den Voraussetzungen für Gottesdienste Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von eineinhalb Metern sicherzustellen. Im Übrigen gilt auch hier das, was wir zu Haftung bei Gottesdiensten im Corona-Newsletter 25 mitgeteilt haben. Örtliche Vorgaben können von der grundsätzlichen Erlaubnis der Länder abweichen. Deswegen sollten Sie vor der Einladung zu Präsenzsitzungen die entsprechenden Verfügungen Ihrer Kommune bzw. Landkreises einsehen.

Und auch mit Blick auf die Präsenzsitzungen von Leitungsgremien gehen wir davon aus, dass diese nun nicht auf Biegen und Brechen kurzfristig durchgeführt werden müssen: Wie bei den Gottesdiensten gilt auch hier, dass der Schutz von Menschen vor einer möglichen Ansteckung mit dem Virus Priorität hat. Wenn Sie gute Erfahrungen mit Videokonferenzen gemacht haben, spricht aus Sicht des Infektionsschutzes viel dafür, erst einmal auf diesem bewährten Weg weiterzumachen. In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf den Blog der Evangelischen Familienbildungsstätte Saar. Dort gibt es nützliche Hinweise, wie eine Videokonferenz gut gelingen kann .

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 4. Mai 2020, 15 Uhr.

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26. Corona-Newsletter vom 30. Aril 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in einigen Gemeinden unserer Kirche werden am Sonntag nach mehrwöchiger Zwangspause wieder Präsenzgottesdienste stattfinden. An den meisten Stellen gibt es aber noch das inzwischen bewährte „Alternativprogramm“, denn die Presbyterien bereiten die notwendigen Schutzmaßnahmen behutsam und sorgfältig vor.

Ich bin auf die Erfahrungen gespannt, wie sich die besonderen Anforderungen auf die Präsenzgottesdienste auswirken. Klar erscheint mir, was Präses Manfred Rekowski heute so formuliert hat: „So, wie wir sie kannten, werden unsere Gottesdienste bis auf weiteres nicht sein. Auch wenn sich Gemeindemitglieder nach so langer Zeit der Kontaktsperre in einer Kirche wiedersehen, wird sich kaum das ihnen vertraute Gemeinschaftsgefühl einstellen.“ Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Blick auf unsere Partner in der Ökumene

Die Corona-Pandemie beschäftigt nicht nur uns, sondern auch unsere Partnerkirchen in der Welt. In einer Serie auf www.ekir.de blicken wir dorthin, aktuell nach Frankreich: Mit mehr als 2700 Toten zählt Grand Est zu den am stärksten vom Corona-Virus betroffenen Regionen Frankreichs. Mittendrin liegt die reformierte Kirchengemeinde Le Bouclier in Straßburg. Presbyterin Evelyne Will-Muller erzählt vom Gemeindeleben, den Sorgen der Menschen vor Ort, aber auch, was sie persönlich hoffnungsvoll stimmt.

 

Chöre und das Virus

Gemeinde- und Chorgesang sowie Bläsermusik werden von Virologen aktuell als besonders gefährdend eingeschätzt. Deswegen findet sich der Verzicht darauf in den EKD-Eckpunkten und unseren Hinweisen zu Präsenzgottesdiensten. Landeskirchenmusikdirektor Ulrich Cyganek hat der Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten in dieser Woche berichtet, dass in zwei EKD-Gliedkirchen zu Chören und Corona derzeit Gutachten in Arbeit sind. Er machte deutlich, dass mit einer Wiederaufnahme der präsenten Probenarbeit keinesfalls vor den Sommerferien zu rechnen ist. Auch für das zweite Halbjahr 2020 sei die Lage ungewiss. Wenn uns die Ergebnisse der Gutachten vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

 

„Corona im Arbeitsalltag“: Hotline für Mitarbeitende

Die BAD GmbH ist unsere Partnerin in arbeitsmedizinischen Fragen. Das BAD-Team hat ein Infotelefon „Corona im Arbeitsalltag“ eingerichtet. Mitarbeitende unserer Kirche können sich unter der Rufnummer 069 955276-68 bei Fragen zu medizinischen Themen dort melden. Bei Fragen zu Themen der Arbeitssicherheit lautet die Rufnummer 069 955276-42. Die Telefone sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr besetzt.

 

#digitalekirche ist manchmal gar nicht so einfach

Dass dieser Satz stimmt, können wahrscheinlich alle bestätigen, die derzeit die vielen wunderbaren digitalen Seelsorge-, Gottesdienst- und Musikangebote in unserer Kirche stemmen. Die Kirchengemeinde Uellendahl-Ostersbaum etwa präsentiert bei YouTube „Losung to go“. Die Clips stärken für jeden Tag. Was aber bei den Aufzeichnungen so alles schief gehen kann, ist wunderbar menschlich und unterhaltsam. Die Macherinnen und Macher haben Humor und es dokumentiert.

 

Apropos Losung! Für den morgen beginnenden Mai heißt der Monatsspruch: „Dient einander als gute Verwalter der vielfältigen Gnade Gottes, jeder mit der Gabe, die er empfangen hat!“ Dieses Wort aus dem 1. Petrusbrief geht mir durch den Kopf, wenn ich an die Dienste denke, die unzählige begabte Menschen in unserer Kirche auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie leisten – in der Seelsorge, der Verkündigung, der Diakonie und an so vielen anderen Stellen. Ich danke Gott für diesen Reichtum, durch den wir gerade jetzt das Evangelium in Wort und Tat verkündigen können.

 

Herzliche Grüße

Ihr

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 30. April 2020, 16 Uhr.

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