Corona-Informationen 76 – 100

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland aktualisiert ständig seine Handlungsempfehlungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus. Auf dieser Seite finden sie die Corona-Informationen 76 – 100.

Hinweis: Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier.


Corona-Information Nr. 100 vom 17. Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

nachdem in den zurückliegenden Wochen die Regeln der „Notbremse“ bundesweit einheitlich gegriffen haben, veröffentlichen die Länder jetzt neue Corona-Schutzverordnungen, die wesentlich auf zwei Punkte abzielen: 1. Regelungen für vollständig geimpfte und für von Covid-19-Erkrankungen genesene Menschen. 2. Lockerungen bei 7-Tage-Inzidenzwerten, die stabil unter 50 liegen. Davon sind wir heute noch ein Stück entfernt.

Die Veränderungen sind ebenso zahlreich wie sie auch mit Bedingungen verknüpft sind. Wie gewohnt werten wir die Verordnungen aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland aus und stellen Regelungen für die einzelnen Arbeitsgebiete auf www.ekir.de/corona zusammen. Ich gehe davon aus, dass wir morgen die wichtigsten Punkte entsprechend zusammengefasst haben werden.

 

Beispiel NRW: Änderungen bei Freiluftgottesdiensten und Musikproben

Von den Änderungen sind viele Bereiche betroffen: zum Beispiel Gottesdienste im Freien, bei denen in NRW die Teilnehmerzahl auf 500 beschränkt ist. Diese Zahl kann nun um diejenigen erhöht werden, die vollen Impfschutz haben oder genesen sind. Auch für die kirchenmusikalische Arbeit stehen Veränderungen an. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb kann im Freien stattfinden – negative Schnell- und Selbsttests vorausgesetzt. Lockerungen gibt es bei entsprechendem Inzidenzwert auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei den Angeboten außerschulischer Bildung.

 

Liebe Geschwister,

wir gehen auf Pfingsten zu, auf das Fest der Ausgießung des Heiligen Geistes. Die Weltnachrichten und insbesondere die Nachrichten aus Nahost zeigen uns in diesen Tagen den Ungeist des Hasses und der Gewalt. Ein Ungeist, der auch auf unseren Straßen in offenem Antisemitismus gipfelt. Lassen Sie uns diesem Ungeist klar entgegentreten. Ich bete darum, dass Gott selbst seinen Geist wehen lässt – den Geist des Friedens und des Lebens.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 17. Mai 2021, 15.45 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 99 vom 30. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

mir fehlt das Singen im Gottesdienst. Mir fehlen die vertrauten Melodien und Texte, in die ich einstimmen kann. Ich vermute, dass es vielen von Ihnen auch so geht. Umso mehr freue ich mich über eine großartige Aktion zum vor uns liegenden Sonntag Kantate:

Virtuelles Mitsing-Projekt aus den rheinischen Kirchenkreisen

Mit einem mehr als 90-minütigen Video laden die Kantorate unserer Kirche zum Sonntag Kantate, 2. Mai 2021, zum Mitsingen ein. Das virtuelle Mitsing-Projekt bietet von Chorälen über beschwingte Bläsersätze bis hin zu modernen Liedern jede Menge Möglichkeiten einzustimmen. Ursprünglich hatte Landeskirchenmusikdirektor Ulrich Cyganek mit den Kreiskantorinnen und -kantoren ein offenes Singen vor möglichst vielen Kirchen geplant. Pandemiebedingt kann das nicht umgesetzt werden. Aber das Mitsing-Projekt, das auf dem YouTube-Kanal unserer Kirche abgerufen werden kann, bietet dennoch die wunderbare Chance zu tun, wozu der vor uns liegende Sonntag auffordert: singen zum Lob Gottes. Dabei muss übrigens niemand die Texte im Kopf haben – sie werden selbstverständlich eingeblendet.

Das Video, an dessen Beginn ein geistlicher Impuls zum Sonntag steht, ist zugleich unser gottesdienstliches Angebot, das wir auf www.ekir.de an Kantate machen. Damit verbindet sich auch der Hinweis auf die Kollekte des Sonntags, die für die Kirchenmusik erbeten wird. Spenden sind über den Online-Klingelbeutel der rheinischen Kirche möglich.

Digitale Tools für die Gremienarbeit

Wie lassen sich in Videokonferenzen Inhalte visualisieren, Meinungen einholen und Beiträge sortieren? Dazu gibt ein sogenannter Lösungsraum am Montag, 10. Mai 2021, von 19 bis 21 Uhr Anregungen und lädt zum Erfahrungsaustausch ein. Veranstaltet wird er vom Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung. Es gibt eine Vielzahl digitaler Hilfsmittel, die die gemeinsame Arbeit von Gruppen erleichtern und effizienter machen können. Einige davon finden sich im landeskirchlichen Portal, andere können – oft sogar kostenfrei – im Internet genutzt werden. Eine Auswahl solcher Werkzeuge stellen die Referentinnen und Referenten vor. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Es ist lediglich eine Registrierung erforderlich.

 

Liebe Geschwister,

„Singet dem Herrn ein neues Lied.“ Der 98. Psalm fordert uns zum Gotteslob auf. Trotz aller Widrigkeiten und Anstrengungen der zurückliegenden Corona-Monate haben wir, so finde ich, nicht wenig Anlass zum Gotteslob: Inmitten aller Herausforderungen sehe und spüre ich immer wieder, dass diese Welt kein gottverlassener Ort ist. Ich sehe und spüre das zum Beispiel in dem beeindruckenden Dienst, den das medizinische Personal in den Kliniken und Impfzentren leistet. Ich sehe und spüre das auch in dem Engagement der Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kindertageseinrichtungen und der Lehrerinnen und Lehrer, die trotz großer Belastungen für Kinder und Jugendliche im Einsatz sind. Das alles schwingt für mich mit, wenn ich tun werde, wozu uns der bevorstehende Sonntag auffordert und ermutigt: singen zum Lob Gottes.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 30. April 2021, 9.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 98 vom 29. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

bei den noch neuen Regelungen der sogenannten Notbremse, die im Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene geregelt sind, sind wir heute Mittag über eine Auslegung informiert worden, die kirchliche Trauerfeiern und Beerdigungen betrifft:

Mehr als 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig

Sowohl die kirchliche Trauerfeier als auch die Beerdigung auf dem Friedhof gelten als Zusammenkünfte zur Religionsausübung nach § 28 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und fallen deshalb nicht unter die Begrenzung der Personenzahl von bis zu 30 Personen nach § 28 Abs. 1 Ziff. 1 IfSG. (Die zulässige Höchstzahl von 30 Personen gilt allerdings für eventuelle anschließende Zusammenkünfte wie z. B. ein anschließendes Kaffeetrinken.). Unsere Informationen zur „Notbremse“ haben wir entsprechend aktualisiert.

Corona-Warn-App: Check-in auch für Gottesdienste

Die Corona-Warn-App ermöglicht nun ein Check-in für Events und Orte. Diese Funktion kann auch für Gottesdienste genutzt werden. Veranstaltende erstellen einen QR-Code, und Besucherinnen und Besucher checken sich per Handy ein, um so ihre Anwesenheit zu registrieren. Wird eine eingecheckte Person später positiv auf das Coronavirus getestet, können andere Personen gewarnt werden, die zur selben Zeit eingecheckt waren. Das ins Portal eingebundene Veranstaltungstool termine.ekir.de wird in Kürze die Möglichkeit bieten, solche QR-Codes für die Corona-Warn-App zu generieren. Wir suchen eine Gemeinde, die dieses Tool nutzen und den Einsatz dokumentieren möchte, um daraus ein Tutorial zu erstellen. Interessensbekundung bitte an online@ekir.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 29. April 2021, 14 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 97 vom 23. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die neuen Änderungen im Infektionsschutzgesetz gelten seit heute. Damit greifen je nach Inzidenzwert die Regelungen der sogenannten Notbremse. Diese finden Sie nun auch in unserer Übersicht im Internet.

30 Personen bei Trauerfeiern zulässig

In der Übersicht haben wir einen Fehler aus der gestrigen Information korrigiert: Wenn die Notbremse greift, sind maximal 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Trauerfeiern zulässig. Die gestern genannte Zahl von 15 stammte aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf und wurde in den Beratungen noch auf eben 30 verändert. Bitte entschuldigen Sie unseren Fehler.

Zwei Coronatests pro Woche bereitstellen

Die nun gültige Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Homeoffice beschäftigt sind, mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest anzubieten. Die Kosten dafür sind vom Arbeitgeber zu tragen. Die Details dazu finden Sie hier

 

Liebe Geschwister,

die Tageslosung für heute spricht von Furchtlosigkeit und Unverzagtheit. Und der vor uns liegende Sonntag Jubilate verweist in Psalm, Evangelium und Predigttext auf den Grund, warum wir Christinnen und Christen furchtlos und unverzagt sein können: Gott, der die Welt geschaffen hat, schafft neues Leben – unübersehbar in der Auferweckung Jesu Christi von den Toten. Ich freue mich, dieser frohen österlichen Botschaft am Sonntag im Gottesdienst zu begegnen.

Ihnen ein gutes Wochenende und einen gesegneten Sonntag!

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 23. April 2021, 12.15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 96 vom 22. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

nachdem heute auch der Bundesrat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hat, muss Bundespräsident Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, ehe es wirksam wird. Viele Punkte betreffen auch kirchliche Dienste und Arbeiten.

Homeoffice muss ermöglicht werden

Im Fall der „Notbremse“, also wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt, sind Arbeitgeber nach §28b Abs 1 Ziff 5 verpflichtet, den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit die Ausführung ihrer Tätigkeit im Homeoffice zu ermöglichen, wenn dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Dies war bisher nur eine Empfehlung.

„Notbremse“ bei Zusammenkünften

Darüber hinaus hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes aber auch Auswirkungen auf die Regelungen in den Bundesländern, was Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen und privaten Raum betrifft: Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, dürfen sich Angehörige eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes treffen. Dabei darf die Höchstzahl von fünf Personen nicht überschritten werden, wobei Kinder bis zum 14. Lebensjahr nicht mitzählen. Auch Personen, die der besonderen Sorge bedürfen, werden nicht mitgerechnet. Nach § 28b Abs.3 gelten diese Versammlungsbeschränkungen nicht für Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen. Auch Kontakte bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, der Teilnahme an Streiks, ehrenamtlichen Tätigkeiten oder behördlichen Terminen zählen nicht als Kontakte im Rahmen privater Zusammenkünfte. Bei Trauerfeiern werden maximal 15 Personen zugelassen.

Ausgangssperre gilt nicht für Seelsorgebesuche

Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. (Alleinige Spaziergänge oder ähnliches sind bis Mitternacht erlaubt.) Eine Ausnahme gilt für die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten und für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Das heißt, Seelsorgebesuche können stattfinden. Die Ausgangssperre gilt ebenfalls nicht für unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder bei der Begleitung von Sterbenden.

Kein Präsenzunterricht

Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie sonstigen Ausbildungseinrichtungen und außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen ist Präsenzunterricht untersagt, wenn der Inzidenzwert die Schwelle von 165 überschreitet. Ausnahmen sind allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich. Außerdem sieht das Gesetz eine Teststrategie für Schüler und Schülerinnen und Lehrer und Lehrerinnen vor. Zweimal wöchentlich sollen diese getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.

Sobald das Gesetz veröffentlicht und in Kraft getreten ist, werden wir die Regelungen auf www.ekir.de/corona dokumentieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 22. April 2021, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 95 vom 15. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist noch in Arbeit. Mit dieser soll eine „Notbremse“ geschaffen werden, die dann bundesweit verlässlich greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz zu hoch wird. Sobald es hier mehr Klarheit gibt, werden wir Sie wie gewohnt informieren. Einen Schritt weiter sind die politisch Verantwortlichen bei einem Punkt, der uns auf allen Ebenen als Arbeit- bzw. Dienstgeberin betrifft:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Corona-Tests vorhalten

Das Bundeskabinett hat einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bereits zugestimmt: Diese Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass Arbeitgeber verpflichtend Testangebote vorzuhalten haben. Diese Verordnung tritt fünf Tage nach Verkündung, also der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft. Das wird, so das Ministerium, wohl schon in der kommenden Woche der Fall sein. Die Verordnung soll bis Ende Juni gelten. Auch für kirchliche Arbeit- bzw. Dienstgeber gilt dann die entsprechende Verpflichtung, den Beschäftigten Tests anzubieten.

„Ich brauche Segen“: Segenstankstellen mitten im Alltag

Seit mehr als einem Jahr bestimmt Corona in vielen Bereichen unser Leben. Die Pandemie und ihre Auswirkungen bringen viele Menschen an ihre Grenzen – und nicht wenige auch darüber hinaus. Viele sehnen sich nach etwas, das der Seele guttut und ihnen Kraft, Mut und Ausdauer gibt. Weil der Segen eine erlebbare Kraftquelle Gottes ist, steht er im Mittelpunkt der Aktion „Ich brauche Segen – Segen tanken auf Alltagswegen“. Die Sehnsucht nach Segen ist auch bei Menschen da, die keine kirchliche Bindung haben. Die Projekt-Idee knüpft an diese Sehnsucht an und sorgt mitten im Alltag für „Segenstankstellen“. Wie das geht und wie Sie dabei sein können, hat Simone Enthöfer zusammengestellt. Unsere Landespfarrerin für den Arbeitsbereich Missionale Kirche hat die bundesweite, ökumenische Aktion aus der Taufe gehoben und lädt zum Mitmachen ein. Werden Sie Teil der Initiative, die offiziell zu Pfingsten startet!

Für die Seele sorgen!

Nicht nur Segen ist als Kraftquelle gefragt, sondern auch Seelsorge. Unsere Kirche bietet flächendeckend seelsorgliche Hilfe, Begleitung und Beratung an – in den Gemeinden, in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und an vielen anderen Orten und bei vielen Gelegenheiten. Als Seelsorgerinnen und Seelsorger mit Trost und Hoffnung nah bei den Menschen zu sein, ist ein unschätzbar wertvoller kirchlicher Dienst. Vielleicht ist es gerade in der „Erschöpfungsphase“ der Pandemie sinnvoll, vor Ort noch einmal verstärkt auf die seelsorglichen Angebote hinzuweisen, die Sie machen. Nutzen Sie gerne das Material #seelsorgeistda, das wir anbieten.

 

Liebe Geschwister,

wir sind nicht nur zur Hilfe und Seelsorge für andere aufgerufen. Wir sollen auch für unsere eigene Seele sorgen – gerade dann, wenn wir an die Grenze unserer eigenen Tragfähigkeit kommen. So jedenfalls verstehe ich Jesu Doppelgebot der Liebe. Nutzen Sie bitte auch selbst die Möglichkeiten von Seelsorge, Hilfe, Beratung und Begleitung, die es in unserer Kirche und der Diakonie gibt!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

P. S.: Wann immer nötig, erhalten Sie auf diesem Weg Informationen rund um die Corona-Pandemie. Aktuelles aus dem „laufenden Geschäft“ der Evangelischen Kirche im Rheinland können Sie regelmäßig ins Haus geliefert bekommen: zum Beispiel in unserem freitäglichen Newsletter oder in Form der Pressemitteilungen aus dem Landeskirchenamt. Beides können Sie (unabhängig voneinander) auf dieser Seite abonnieren (rechte Leiste).

 

Stand: 15. April 2021, 11 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 94 vom 12. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

das Bundesinfektionsschutzgesetz soll noch in dieser Woche so verändert werden, dass ab einem bestimmten Inzidenzwert bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie greifen. Das ist jedenfalls die aktuelle politische Absichtserklärung. Gerade mit Blick auf unser Kirchengebiet in vier Bundesländern könnte dies unter Umständen eine Vereinfachung bedeuten. Ob der Ankündigung tatsächlich entsprechende Taten folgen, müssen wir abwarten. Bis dahin müssen wir mit variierenden Landesregelungen leben, die vielfach auch von dem abweichen, was Bund und Länder eigentlich vereinbart haben.

„Saarland-Modell“ gestartet

Im Saarland gilt seit dem 6. April 2021 eine angepasste Corona-Verordnung , die auf der Corona-Sonderseite der Landesregierung veröffentlicht ist. Mit der Änderung der Verordnung ist auch das sogenannte Saarland-Modell gestartet. Demnach dürfen beispielsweise private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich mit maximal zehn Personen stattfinden, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können. Alle Infos zum Saarland-Modell gibt es hier . Zu beachten ist, dass die mit dem Saarland-Modell einhergehenden Öffnungen nur dann stattfinden, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Deshalb wird empfohlen, stets das aktuelle Infektionsgeschehen vor Ort zu berücksichtigen und bei Unsicherheiten die örtlichen Behörden zu kontaktieren. Für Gottesdienste bringt das Saarland-Modell keine Neuerungen mit sich. Jugendarbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe Punkt „Gruppen und Kreise“ in unserer Übersicht). Seit heute gilt im Saarland übrigens die restriktivere Stufe „Gelb“.

Corona-Modellregionen in NRW

In Nordrhein-Westfalen soll in ausgewählten Städten bzw. Landkreisen das öffentliche Leben trotz anhaltender Pandemie wieder stattfinden können. Die Landesregierung hat sich für 14 Regionen entschieden, die in diesem Monat mehr Öffnungen mit Blick auf Sport-, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Einkaufszentren und Kulturstätten vornehmen dürfen – jedenfalls dann, wenn der Inzidenzwert stabil unter 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern liegt. In der ersten Runde, die am 19. April startet, ist Mönchengladbach dabei. Zu der am 26. April beginnenden zweiten Runde gehören aus unserem Kirchengebiet Düren, Essen, Köln und Krefeld. Was das an mittelbaren oder unmittelbaren Folgen für uns mit sich bringt, werden wir abwarten müssen. Noch haben wir keine genaueren Informationen. Allerdings sehen wir uns angesichts von erwarteten Inzidenzwerten von nahezu bzw. mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen eher mit Notbremsen konfrontiert. So zum Beispiel in Remscheid, wo ab morgen eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Für andere Städte scheinen solche verschärften Maßnahmen auch nicht fern. Auch hier werden wir sehen, was dies für unserer Arbeit und unsere Dienste heißen wird.

Schnelltests und Messgeräte im Einkaufsportal

In unserem kirchlichen Einkaufsportal www.wir-kaufen-anders.de sind neben FFP2-Masken nun auch Corona-Schnelltests (Antigen-Spucktest) bestellbar. Diese Tests bieten sich z. B. für den Einsatz in Einrichtungen an. Außerdem ist ein CO2-Messgerät zur Kontrolle der Raumluftqualität neu im Angebot. Über ein Ampelsystem ist leicht erkennbar, wann die Luft in einem Raum durch intensives Lüften ausgetauscht werden muss.

Wo und wie immer Sie in unserer Kirche aktiv sind: Bleiben Sie behütet!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 12. April 2021, 12 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 93 vom 29. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

der Palmsonntag hat uns in die Karwoche geleitet. Wir gehen auf das wichtigste Fest der Christenheit zu und erleben, dass uns die Pandemie schon zum zweiten Mal in Folge Grenzen setzt, wie wir Ostern als Kirche und in unseren Familien feiern können. Vieles, was in den Gemeinden vor Ort an Gottesdiensten geplant worden ist, wird aufgrund örtlich hoher Inzidenzwerte und des hohen Ansteckungsrisikos insbesondere durch Virusmutationen nicht in der vorgesehenen Form stattfinden können.

Umso mehr danke ich allen, die nun sehr kurzfristig umgeplant haben und auf inzwischen sehr bewährten alternativen Wegen die frohe Botschaft, dass der Tod nicht das letzte Wort hat, zu den Menschen bringen. Danke für allen Einsatz und alle Energie in dieser anstrengenden Zeit!

Zwei Informationen gebe ich auf diesem Weg an Sie weiter:

Informationen zu Corona-Selbsttest

In Kooperation mit dem betriebsärztlichen Dienst in der EKD haben wir Informationen zum Thema Corona-Selbsttests zusammengestellt. Sie finden diese hier.

Lösungsraum: Entscheidungen finden und Prozesse voranbringen

Wie gelingt es in der Pandemie, Entscheidungen zu finden und Prozesse voranzubringen? Viele Presbyterinnen und Presbyter stehen vor dieser Frage. Auch jetzt geht das gemeindliche Leben weiter, nur anders und ungewohnter. Oft stehen Entscheidungen an, die nicht auf eine „Zeit danach“ warten können, etwa wenn Pfarrstellen reduziert und Standorte aufgegeben werden müssen. Wie kann das gehen, wenn Treffen fast ausschließlich digital möglich sind, Austausch und Kontakt durch Beschränkungen erschwert werden? Welche Motivation und Energie braucht die Entscheidungsfindung, damit eine Umsetzung gelingt? Diesen Fragen widmet sich ein Lösungsraum, zu dem das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung am Montag, 12. April 2021, 19 bis 20 Uhr, einlädt. Zur Registrierung …

 

Liebe Geschwister,

„Ruhe – selten hat ein Begriff so sehr das Gegenteil von dem bewirkt, was er besagt, wie in diesen Tagen“, schreibt unser neuer Präses Thorsten Latzel in seinem wöchentlichen Blog: „Die verordneten ,Ruhetage‘ sind wieder zurückgenommen worden. Zu Recht. Zugleich ist Ruhe vielleicht gerade das, was unsere ebenso erschöpfte wie erregte Gesellschaft in der kommenden Zeit besonders braucht. Ich auch. Eine tiefere, innere Ruhe, die nicht verordnet wird, sondern sich ereignet. Die mir persönlich widerfährt. Eine Ruhe, die uns hilft, mit der Pandemie klarzukommen – und die eng mit dem Geschehen von Ostern verbunden ist.“

Ich wünsche Ihnen jedenfalls sehr, dass Sie in diesen Tagen mit dieser Ruhe in Kontakt kommen, die sich mit dem vor uns liegenden Hoffnungsfest verbindet. Den kompletten „Theologischen Impuls“ von Präses Latzel können Sie übrigens hier lesen und gerne auch seine wöchentliche Mail zum Sonntag abonnieren.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 29. März 2021, 12 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 92 vom 25. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

gestern hat die Kirchenkonferenz getagt. Sie besteht aus den Leitenden Geistlichen und den Leitenden Juristinnen und Juristen der 20 EKD-Gliedkirchen. Dabei haben wir uns für eine umsichtige und verantwortungsvolle Feier von Gottesdiensten zu Ostern ausgesprochen. Für uns ist es wichtig, die Osterzeit als Zeit des Trostes und der Hoffnung für die Menschen in dieser schwierigen und verwirrenden Pandemie-Zeit zu gestalten. Deshalb wird es sowohl ein großes Angebot an Gottesdiensten in Radio und Fernsehen und als digitale Formate als auch präsentische Gottesdienste in vertrauten Kirchenräumen oder unter freiem Himmel geben.

Ostern so verantwortungsvoll feiern wie Weihnachten

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin hat gestern deutlich gemacht, worum die Landesregierungen die Kirchen bitten: dass diese an Ostern genauso verantwortungsvoll Gottesdienst feiern, wie sie das zu Weihnachten bewiesen haben, und auf größere Ansammlungen verzichten. Angesichts wieder deutlich steigender Infektionszahlen und der Ausbreitung besonders aggressiver Virusmutationen ist die Sorge, die dahintersteht, verständlich und wir teilen sie. Ich erlebe die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland seit Beginn der Pandemie als hoch verantwortungsvoll in der Abwägung zwischen Verkündigungsauftrag, Seelsorgebedürfnissen und Schutz der Menschen vor der Ansteckung mit dem potenziell tödlichen Virus. Die Presbyterien, die in unserer Kirche für die Art und Gestaltung von Gottesdiensten verantwortlich sind, werden sich unter Berücksichtigung der pandemischen Situation vor Ort – insbesondere der Inzidenzwerte und der örtlich geltenden spezifischen Allgemeinverfügungen der Kommunen und Landkreise – verantwortungsvoll für oder gegen Präsenzgottesdienste entscheiden.

Osterbotschaft in Tageszeitungen: Der Tod hat nicht das letzte Wort

„Darum geht es an Ostern: um eine Hoffnung, die allem widersteht. Selbst der Macht des Todes. Um das Vertrauen, dass Gott Leid und Tod nicht siegen lässt.“ Diese Osterbotschaft von Präses Dr. Thorsten Latzel stammt aus einer ganzseitigen Anzeige, die am Karsamstag, 3. April 2021, in den großen regionalen Tageszeitungen auf dem Gebiet der rheinischen Kirche erscheint. Präses Latzel erzählt und deutet darin den biblischen Bericht von Leiden, Tod und Auferstehung Jesu Christi von den Toten. Diese Anzeige ist unser Beitrag zur Verkündigung zum Osterfest. Für mögliche eigene Aktionen vor Ort haben wir allen Kirchenkreisen das entsprechende Material zur Verfügung gestellt. Online gibt es auch ein Oster-Special, zu dem auch eine Datenbank mit Gottesdienstterminen in der Karwoche und an Ostern gehört.

Der neue Präses bloggt jede Woche zum Sonntag

Unser neuer Präses Thorsten Latzel meldet sich nicht nur zu Ostern in den Tageszeitungen zu Wort. Er hat sich schon in seiner Zeit als Direktor der Evangelischen Akademie in Frankfurt einmal pro Woche mit einem Blogbeitrag zu Wort gemeldet: In seinen Theologischen Impulsen schreibt er über das, was ihn bewegt: über sein Leben, seinen Glauben, seine Fragen, seine Hoffnungen. Es geht etwa um Nachtdämonen, Baumheilige, zitternde Hände, Wüstenzeiten, verlorene Regenschirme, die Kunst des Radfahrens, Gelassenheit, Liebe in Zeiten des Alltags, erste und letzte Dinge, morgendliche Suchfragen, Sisyphos, Seelsorge in der Pandemie, politische Empörung, leere Stühle nach Corona – und warum man Gott nicht zu schnell verstehen sollte. Seinen Blog zum Sonntag, den er als rheinischer Präses fortführt, können Sie hier abonnieren.

Video: Fortbildung für digitale Konfi-Arbeit

Wie eine gute digitale Konfi-Stunde aussieht, damit kennt sich Kai Steffen aus. Er ist Dozent für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden an unserem Pädagogisch-Theologischen Institut in Bonn. In einem sechseinhalbminütigen Video berichtet er aus seinen Fortbildungsangeboten und lässt sich dabei über die Schulter schauen. Dabei gibt es weiterführende Einsichten – und einen Schlusssegen am Kabel: „… dass uns nicht nur die Bits und Bytes verbinden, sondern auch Gottes Geist.“

 

Liebe Geschwister,

diesem Segenswunsch schließe ich mich gerne an: dass uns Gottes Geist verbindet – ganz gleich, wie und wo wir nun Gottesdienste feiern und damit die Hoffnungsbotschaft des Auferstandenen in uns selbst stärken und sie zu den Menschen bringen.

Bleiben Sie behütet!

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 25. März 2021, 10 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 91 vom 23. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wenn es nach der Runde aus Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder geht, sollen in der Karwoche und an Ostern keine – so wörtlich – „Veranstaltungen“ stattfinden. Jedenfalls ist das die gestern am späten Abend angekündigte Bitte, mit der die politisch Verantwortlichen auf uns als Kirchen zukommen wollen.

Wenn diese das tun, werden wir uns zunächst einmal sehr genau erläutern lassen, warum die bewährten Hygieneschutz-Maßnahmen, die wir als Evangelische Kirche im Rheinland wie alle EKD-Gliedkirchen für unsere Gottesdiensten haben, nun nicht mehr ausreichen sollen. Anschließend werden wir in unseren Gremien in der Landeskirche und in der EKD beraten, wie wir mit der Bitte umgehen.

Was die gestrige Corona-Runde beschlossen hat, können Sie hier nachlesen . Sobald die Länder ihre Corona-Schutzverordnungen entsprechend aktualisiert haben, werden wir Sie über die Punkte informieren, die für unsere Arbeit relevant sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 23. März 2021, 11.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 90 vom 22. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Inzidenzwerte in vielen Städten und Landkreisen steigen wieder deutlich an. Die vor 14 Tagen eigentlich für heute in Erwägung gezogenen weiteren Lockerungen sind ausgesetzt. Stattdessen ist zu erwarten, dass die Runde aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder heute die vielbesprochene Notbremse zieht. Wie sehr, das müssen wir abwarten. Darüber werden wir Sie dann wie gewohnt informieren.

Klar ist aber: Einzelne Landkreise und Städte haben bereits in ihren örtlichen Allgemeinverfügungen die Regeln zur Eindämmung der Pandemie deutlich verschärft. So dürfen sich zum Beispiel in Wuppertal Angehörige eines Haushalts nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen, und die Schulen gehen von präsentem Wechselunterricht wieder zurück zum Online-Unterricht.

Auf örtliche Allgemeinverfügungen achten!

Am Beispiel Wuppertal wird deutlich, dass für Planung und Durchführung von z. B. Gottesdiensten, Konfirmandenarbeit und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ein Blick in die örtlichen Allgemeinverfügungen unerlässlich ist. Bitte haben Sie das im Blick, wenn Sie sich jetzt Gedanken machen, wie etwa Ostergottesdienste präsent gestaltet werden können! Angesichts der nach wie vor angespannten Lage spricht viel dafür, auf Online-Angebote nicht zu verzichten, damit möglichst viele Menschen an den Gottesdiensten Anteil haben können. Auf jeden Fall sollten Sie im Zweifelsfall den Kontakt mit den vor Ort zuständigen Ordnungs- und Gesundheitsbehörden suchen.

Im Licht von Corona: „Die gute Nacht“ – Missionale.Atelier

In Zusammenarbeit mit dem Projekt Erprobungsräume entsteht ein Abend im Missionale.Atelier am Freitag, 26. März, von 21 bis ca. 22 Uhr. Das Vorbereitungsteam hat nach Inspiration und Ermutigung gesucht für alle, die Kirche sind und Kirche gestalten. Zwanzig Menschen haben ihre guten Erfahrungen aufgeschrieben. Die Texte handeln von dem, was trotz Corona oder gerade jetzt in der Kirche und an ihren Rändern möglich ist. Die ersten Geschichten stehen bereits in Form von Podcastfolgen frei zur Verfügung. Mit Livemusik von „Whale vs. Elephant“, moderiert von Pfarrerin Juliane Gayk, lesen sieben Autorinnen und Autoren ihre eigenen „Texte zur guten Nacht“ in einem Zoom-Meeting. Ein Austausch in informeller Runde ist anschließend ebenfalls möglich. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Anmeldung bei Tanja Hoffmann im Missionale-Büro missionale@ekir.de.

Kirche raus!

Dass das Corona-Jahr bei allem, was es an Sorgen, Last und Anstrengung mit sich bringt, auch eine Zeit der Kreativität und des Aufbruchs ist, hat eine Zoom-Tagung der EKD gezeigt. Darin hatte EKD-Kulturbeauftragter Johann Hinrich Claussen einen Impulsgedanken nach der Pandemiezeit in die Runde gegeben: „Wie anfangen – aber anders“. Dabei wurden dann auch Beispiele aus den Gliedkirchen zusammengetragen. Ein Beispiel aus Essen-Frohnhausen hat ihn motiviert, dieses auf seinem Blog bei Chrismon zu veröffentlichen: Kirche raus!

Eine Bitte am Schluss meiner heutigen Corona-Information: Wie auch immer Sie in Ihrer Gemeinde in der Karwoche und zu Ostern Gottesdienste feiern werden, bitte tragen Sie diese in unsere Termindatenbank termine.ekir.de ein. Gottesdienste, die dort aufgelistet sind, werden u. a. in unserer Übersicht im Rahmen des Themenspecials www.ekir.de/ostern ausgewiesen. So können viele Menschen sie finden. Außerdem gibt es dort zahlreiche hinter- und tiefgründige Beiträge rund um Leiden, Tod und Auferstehung Jesu Christi.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 22. März 2021, 11.45 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 89 vom 12. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

im Zugehen auf die Karwoche und das Osterfest sind in unseren Gemeinden viele Dinge zu bedenken. Für die Planungen von Präsenzgottesdiensten, die Gemeinden jetzt wieder aufnehmen, sind die Rahmenbedingungen der Corona-Schutzverordnungen wichtig. Was es aktuell an Vorgaben der Bundesländer gibt, können Sie unserer Übersicht entnehmen. Bitte haben Sie auch die möglicherweise abweichenden Vorgaben Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises im Blick.

Ein Jahr Gottesdienste unter Pandemie-Bedingungen

Gottesdienste unter Pandemie-Bedingungen nimmt der Gottesdienst in den Blick, den wir am Sonntag, 14. März, 10.15 Uhr, auf www.ekir.de zeigen. Er kommt aus Lohmar-Wahlscheid im Rhein-Sieg-Kreis. Dort blickt die Gemeinde entsprechend zurück. Im Fokus steht vor allem das, was trotz der Herausforderungen gelungen ist: auf vielfältige Weise in Kontakt zu bleiben – online wie offline.

KonApp ist weiterhin unentgeltlich nutzbar

Nicht nur in Zeiten des Abstandhaltens ist die KonApp ein spannendes Tool für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden. Mehr als 50.000 Mädchen und Jungen deutschlandweit nutzen sie bislang. 4500 Institutionen, vornehmlich Kirchengemeinden, haben sich innerhalb des ersten Jahres über das Portal www.konapp.de registriert und digitale Konfi-Gruppen eingerichtet. Nach einer Initialförderung durch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) kann die App weiterhin unentgeltlich verwendet werden. Die Deutsche Bibelgesellschaft erhält dafür in den Jahren 2021 und 2022 entsprechende finanzielle Unterstützung.

Zweites Offenes Singen am Bildschirm

Vor einiger Zeit hatte ich an dieser Stelle auf die Initiative von Kreiskantor Thomas Wegst aus Köln-Porz für ein Offenes Singen am Bildschirm hingewiesen. 100 Menschen haben daran teilgenommen. Nach diesem großen Zuspruch beim ersten Termin als Zoom-Videokonferenz soll die Initiative am kommenden Dienstag, 16. März, 19.30 bis 20.30 Uhr, eine Fortsetzung finden. Sie können sich bereits ab 19.15 Uhr einloggen. Die Logindaten bei Zoom lauten: ID: 987 1862 9792, Kenncode: 743481.

Liebe Geschwister,

in diesen Tagen und Wochen steht viel auf unseren Kalendern. Am morgigen Samstag, 13. März, zum Beispiel der Tag rheinischer Presbyterien. Ein Teil des digitalen Programms kann öffentlich im Livestream verfolgt werden: ein inspirierender Gottesdienst (10 Uhr), der Vortrag „Kann Kirche Ehrenamt?“ von EKD-Oberkirchenrätin i. R. Pfarrerin Cornelia Coenen-Marx (11 Uhr) sowie die Diskussion zum Thema „Hinter dem Horizont geht’s weiter – wie sieht die Zukunft der Kirche aus?“ (14.15 Uhr). Schauen Sie gerne einmal rein!

Was immer Sie an diesem Wochenende auf dem Kalender stehen haben: Ich wünsche Ihnen auch die Zeit, um Atem zu holen, Kraft zu schöpfen und auf Gottes Wort zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 12. März 2021, 14.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 88 vom 5. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wenn die Bundesländer nach den Konferenzen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ihre Corona-Schutzverordnungen aktualisieren, ist das mittlerweile ein vertrautes Procedere. Auch von uns haben sicher viele mittlerweile ihre Routine im Umgang mit der Pandemie. Das ändert jedoch nichts an den konkreten Herausforderungen und Belastungen, die die Regelungen für jede und jeden von uns bedeuten.

Schutzverordnungen in NRW und Hessen

Für Hessen und NRW liegen die überarbeiteten Schutzverordnungen bereits vor. Wo sie Auswirkungen auf unsere Arbeit haben, haben wir dies in der entsprechenden Übersicht über die Regelungen angepasst. So sind in NRW nun Konzerte im Freien zulässig, wenn die Aufführenden einen Mindestabstand einhalten und das Publikum die Aufführung aus einer Wohneinheit verfolgt. Will heißen: Fensterkonzerte sind erlaubt. Für Gremiensitzungen mit mehr als 20 Teilnehmenden gilt: Sie dürfen nur nach Anzeige bei den zuständigen Behörden stattfinden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vor dem 29. März in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss.

Heizen von Gottesdienststätten: Experiment in der Pfalz

Die Heizperiode ist noch nicht vorbei und präsente Gottesdienste werden zu Ostern vielleicht wieder in Erwägung gezogen. In einem spannend anzuschauenden Experiment hat die Evangelische Kirche der Pfalz jetzt erprobt, welche Luftbewegungen durch die Beheizung von Kirchen entstehen. Dabei wird sowohl eine klassische Umluftheizung als auch eine elektrische Unterbankheizung betrachtet. Die Erkenntnisse bestätigen unsere bisherigen Empfehlungen, wonach der Heizbetrieb während des Gottesdienstes unterlassen und Bewegungen im Raum auf das Nötigste begrenzt werden sollten. Heizungen sollten mindestens 30 Minuten vor dem Betreten des Raumes durch Besucherinnen und Besucher abgeschaltet werden. Interessant ist auch, dass Kirchentüren während des Gottesdienstes besser geschlossen bleiben und dass Orgelspiel keine negativen Auswirkungen auf die Luftbewegungen hat.

Worauf bauen wir? Das fragt der heutige Weltgebetstag – nicht nur vor dem Hintergrund der weltweiten Corona-Pandemie mit ihren Herausforderungen und Belastungen. Ich lade Sie herzlich ein, den Weltgebetstag in Gottesdiensten mitzufeiern und sich in der Gemeinschaft mit anderen Christinnen und Christen auch heute zusagen zu lassen, dass es Gott, der Vater Jesu Christi, ist, auf den wir bauen können und sollen.

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Wochenende

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 5. März 2021, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 87 vom 16. Februar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

was uns zu den Aktualisierungen der Corona-Schutzverordnungen „unserer“ vier Bundesländer bislang vorliegt bzw. zugänglich ist, bringt für Gottesdienste, Jugendarbeit etc. keine Veränderung zum Status quo. Sollte sich wider Erwarten an dieser Stelle noch etwas ändern, werden wir Sie auf bewährtem Weg informieren.

„Offenes Singen“: Einladung aus Köln

Das Singen in Gemeinschaft fehlt vielen Menschen seit Wochen und Monaten. Umso mehr freue ich mich, Ihnen eine Initiative von Thomas Wegst, Kreiskantor des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, zu empfehlen. Er lädt landeskirchenweit zu einem offenen Singen über Zoom am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone ein: Termin ist Dienstag, 23. Februar 2021, 19.30 bis 20.30 Uhr. Vielleicht haben Sie Lust mitzumachen. Die Logindaten bei Zoom lauten: ID: 990 9309 0306, Kenncode: 677973. Nach einem kurzen Aufwärmen wird „querfeldein“ gesungen: geistlich, weltlich, Volkslied, Gospel, Pop … – das heißt, alle Teilnehmenden werden während des Singens für die anderen stumm geschaltet, sodass jede und jeder nur den Kantor, das Klavier und sich selbst hört.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 16. Februar 2021, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 86 vom 11. Februar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Vereinbarungen, die die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder gestern mit der Bundeskanzlerin getroffen haben, sind durchaus ambivalent: Zwar gibt es Perspektiven für Lockerungen der Kontaktbeschränkungen, dennoch wird die Geltungsdauer der Corona-Schutzverordnungen der Länder grundsätzlich zunächst bis 7. März verlängert. Nach inzwischen geübtem Verfahren werden die Landesregierungen in den kommenden Tagen ihre Verordnungen aktualisieren. Die avisierte schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht in den Schulen wird möglicherweise auch Auswirkungen auf unsere Bildungsangebote haben. Wir werden sehen, wie die einzelnen Regierungen dies umsetzen. Sobald uns die Aktualisierungen vorliegen, werden wir diese in unserer Übersicht im Internet einarbeiten. Der Bund-Länder-Beschluss von gestern hängt zu Ihrer Information dieser Mail an.

Danke für die vielen Angebote der Seelsorge

Die Sorgen und Existenzängste vieler Menschen sind in diesen Wochen und Monaten beinahe mit Händen zu greifen. Ich bin sehr dankbar, dass es in unserer Kirche so viele Angebote der Hilfe, Begleitung, Beratung und Seelsorge gibt. Ich danke allen, die auf verschiedensten Wegen nahe bei den Menschen sind und ihnen Trost und Hoffnung geben: Die Hoffnung, die aus unserem Glauben erwächst, tut vielen Menschen angesichts der Verlängerung der Kontaktbeschränkungen gut. Vielleicht ist es gerade jetzt sinnvoll, vor Ort noch einmal verstärkt auf die seelsorglichen Angebote hinzuweisen, die Sie machen! Nutzen Sie gerne das Material #seelsorgeistda, das wir Ihnen bereits im Frühjahr vorgestellt haben.

Lösungsraum zur Seelsorge in digitalen Räumen

Die Herausforderungen der Pandemie haben Möglichkeiten von Seelsorge im Internet und in sozialen Medien neu und anders erleben lassen. Chancen, Risiken und die besonderen Bedingungen von Seelsorge in digitalen Räumen wurden entdeckt – in der Gemeindeseelsorge genauso wie auf vielen anderen Seelsorgefeldern. Was können wir aus diesen Erfahrungen lernen? Was können wir mitnehmen in die „Zeit danach“? Unter diesen Fragestellungen lädt das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung zum Erfahrungsaustausch und Weiterdenken ein: Am Dienstag, 9. März 2021, findet von 19 bis 20.30 Uhr ein entsprechender digitaler „Lösungsraum“ statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Anmeldung gelangen Sie hier .

Liebe Geschwister,

Sorgen und Nöte, die die Corona-Pandemie mit sich bringen, treffen nicht nur „die anderen“. Sie treffen auch uns selbst, so wie uns vielleicht auch Ungeduld und Erschöpfung treffen. „Ich fühle mich sehr auf Kante gezogen.“ So oder so ähnlich beschreiben manche Menschen, mit denen ich mich unterhalte, ihre aktuelle Verfassung. Das verstehe ich gut. Umso wichtiger ist mir, dass wir nicht nur Seelsorge, Hilfe usw. für andere anbieten, sondern sie – wo immer nötig – auch selbst in Anspruch nehmen. Bitte achten Sie auch auf sich!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 11. Februar 2021, 14 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 85 vom 29. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

im Rahmen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen sind seit Mittwoch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales regelt dies. Da diese Verpflichtung auch für unsere Kirche auf allen Ebenen gilt, beachten Sie bitte die Regelungen und Vorgaben der Verordnung. Diese ist auch über „Links und Downloads“ auf www.ekir.de/corona abrufbar.

Gerne weise ich Sie an dieser Stelle auf den Gottesdienst hin, den wir an diesem Wochenende auf www.ekir.de präsentieren: Diesmal ist es der Kindergottesdienst der Kirchengemeinde Grevenbroich. Die Jahreslosung 2021 steht im Mittelpunkt des Online-Kurzgottesdienstes. Er ist am Samstag ab 14 Uhr zu sehen.

Mit guten Wünschen für ein schönes Wochenende und einen gesegneten Sonntag grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 29. Januar 2021, 13 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 84 vom 22. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

ab dem kommenden Montag, 25. Januar 2021, sind auch in Nordrhein-Westfalen bei Gottesdiensten medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen (OP- oder FFP2-Masken) auch am Platz zu tragen. Das gilt auch für alle anderen Versammlungen zur Religionsausübung (zum Beispiel Trauerfeiern und Andachten). Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ist auch in die von den Kirchengemeinden der jeweils zuständigen Behörde einmalig vorzulegenden Schutzkonzepte mit aufzunehmen! Sofern ein Schutzkonzept schon vorgelegt wurde, ist ein entsprechender Passus zu ergänzen.

Regelungen in Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz tritt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung am Montag in Kraft. Auch wenn diese erst heute Abend oder morgen früh veröffentlicht wird, ist schon jetzt klar, dass es zwei Änderungen zu den bisherigen Regelungen für Gottesdienste geben wird. Erstens: Es besteht nicht nur weiterhin die Maskenpflicht im Gottesdienst, es müssen medizinische Masken (s. o.) getragen werden. Und zweitens: Die Kirchengemeinden müssen einmalig ihren kommunalen Ordnungsämtern (Städte; kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden) Gottesdienste anzeigen, zu denen mehr als zehn Personen erwartet werden. Wie das praktisch am besten abzuwickeln ist, dazu finden Sie in den fortlaufend aktualisierten „Regelungen in vier Bundesländern“ ein paar Hinweise.

FFP2-Masken über unser Einkaufsportal bestellen

Gerne wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal meinen Hinweis von gestern: Ab sofort können registrierte Nutzerinnen und Nutzer in unserem Einkaufsportal wir-kaufen-anders.de FFP2-Masken für den kirchlichen Bedarf bestellen. Das Einkaufsportal erreichen Sie über unser EKiR-Portal. Geben Sie in der Produktsuche einfach die Artikelnummer N3199 oder das Stichwort „Mund- und Nasenmaske“ ein.

Die Corona-Pandemie mit ihren Folgen bedeutet für viele, viele Menschen eine lange Durststrecke. Um die Bewältigung dieser Durststrecke geht es am Sonntag in einem Video-Gottesdienst aus Düren. Dieser ist ab 8 Uhr auch auf www.ekir.de zu sehen. Im Mittelpunkt steht die Geschichte von einem Fest, das trotz aller Sorgen gelingt.

Ganz gleich, wo und wie Sie an diesem Wochenende Gottesdienst feiern: Ich wünsche Ihnen segensreiche Gottesbegegnungen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 22. Januar 2021, 13.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 83 vom 21. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden. Ebenso wenig können die vier „rheinischen“ Bundesländer ad hoc ihre Überarbeitungen der Corona-Schutzverordnungen vorlegen. Aber für Hessen und das Saarland gibt es heute schon Klarheit, was die Anmeldepflicht von Gottesdiensten angeht:

Gottesdienste zwei Tage vorher anmelden

Im Saarland müssen demnach Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor gemeldet werden. Das gilt auch für Gottesdienste. In Hessen wiederum gilt: Zur Ermöglichung von Kontrollen müssen grundsätzlich zwar größere Zusammenkünfte dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Einer solchen Anzeige bedarf es aber nicht, wenn eine generelle Absprache mit den zuständigen Behörden bereits getroffen wurde, wie dies etwa bei den gut funktionierenden Absprachen und Selbstverpflichtungen der Religionsgemeinschaften der Fall ist. Es besteht dort für die Gottesdienste also keine Anzeigepflicht gegenüber den Ordnungsämtern. Sobald uns die anderen beiden Verordnungen vorliegen, werden die „Regelungen in vier Bundesländern“ auf den Corona-Informationsseiten der Landeskirche entsprechend überarbeitet.

FFP2-Masken über unser Einkaufsportal bestellen

Ab sofort können registrierte Nutzerinnen und Nutzer in unserem Einkaufsportal wir-kaufen-anders.de FFP2-Masken für den kirchlichen Bedarf bestellen. Das Einkaufsportal erreichen Sie über unser EKiR-Portal. Die im Einkaufsportal erhältliche Schutzmaske wird in Italien gefertigt und entspricht den vorgeschriebenen EU-Standards. Geben Sie in der Produktsuche einfach die Artikelnummer N3199 oder das Stichwort „Mund- und Nasenmaske“ ein.

Stichwort: Homeoffice

Die neuen Lockdown-Verabredungen zwischen Bund und Ländern beinhalten auch die Verpflichtung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt auch für unsere Kirche auf allen Ebenen. Ausgenommen sind allein Tätigkeiten, die nur im präsenten Dienstbetrieb erledigt werden können.

Ich wünsche Ihnen in allem dienstlichen Planen und Tun gutes Gelingen. Vor allem aber wünsche ich Ihnen für die Herausforderungen, die diese Zeit Ihnen persönlich aufgibt, das stärkende und tröstende Geleit des lebendigen Gottes.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 21. Januar 2021, 17 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 82 vom 20. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Verlängerung des Lockdowns, auf die sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder gestern Abend geeinigt hat, kommt nicht überraschend. Dass das Tragen medizinischer Schutzmasken (z. B. FFP-2) in weiteren Lebensbereichen Pflicht wird, war auch zu erwarten. Diese Pflicht gilt künftig auch für die Teilnahme an Präsenzgottesdiensten.

Nun werden die Regierungen der Bundesländer die getroffenen Vereinbarungen in neue Corona-Schutzverordnungen gießen. Dass es dabei auch weiterhin regionale Unterschiede geben wird, entspricht der föderalen Diversität, die für uns als Evangelische Kirche im Rheinland auf dem Gebiet von vier Bundesländern reichlich Klärungs- und Abstimmungsbedarf mit sich bringt.

Fragen zum Gottesdienst sind noch zu klären

Eine Frage, die aktuell geklärt werden muss, betrifft den Gottesdienst. Die o. a. Vereinbarung sieht vor, dass Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden zwei Tage vorher beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden müssen, „sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden“. Ob diese Verpflichtung für uns gilt, obwohl wir schon lange bewährte und mit den Behörden abgestimmte eigene Regelungen haben, klären wir derzeit mit den vier Staatskanzleien. Sobald es zu diesem Punkt und den Corona-Schutzverordnungen Klarheit gibt, werden wir Sie informieren. Alle Punkte finden Sie dann aktualisiert hier.

Gottesdienste über Google etc. finden

In der jetzigen Situation ist es sicher klug und richtig, auf verschiedenen Kanälen über Ihre Gottesdienste zu informieren. Bitte tragen Sie deshalb Ihre aktuellen Gottesdienste (digital oder präsent) auch auf termine.ekir.de ein. Dort eingetragene Termine können von Suchdiensten ausgelesen und dann beispielsweise bei einer Google-Suche angezeigt werden. Natürlich werden Ihre Gottesdienste auch auf unserer Homepage www.ekir.de ausgegeben. Dieser landeskirchliche Veranstaltungskalender ist im Portal integriert und verfügt auch über ein Reservierungstool, so dass Sie online Anmeldelisten für Ihre Gottesdienste führen können. Selbstverständlich kann der Kalender auch in Ihre Gemeindehomepage eingebettet werden.

Lieder für die Seele

Was trägt und hilft in diesen Zeiten? Ein Beispiel liefert das Ehepaar Kieseier aus Troisdorf. Es folgt seit März mit der Nachbarschaft jeden Abend dem Aufruf zum „Balkonsingen“. Dass seine Initiative seit Beginn der Pandemie eine solche Entwicklung nimmt, hätte Heinz Kieseier, Pfarrer im Ruhestand, selbst nicht für möglich gehalten. Er achtet auf Abstand und ist mit dem Ordnungsamt im Kontakt. Eindrücke von der musikalischen Initiative gibt es hier.

Dass Gott selbst es ist, der uns trägt und der uns andere Menschen ebenso tragen lässt wie die aktuellen Herausforderungen, daran erinnert mich die heutige Tageslosung der Herrnhuter Brüdergemeine aus dem 2. Samuel-Buch. Sie richtet meinen Blick und mein Herz aufs Wesentliche: „Du gibst meinen Schritten weiten Raum, und meine Knöchel wanken nicht.“

Damit grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 20. Januar 2021, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 81 vom 13. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

inzwischen liegen alle Corona-Schutzverordnungen der Länder unseres Kirchengebiets vor. Manche Punkte haben sich darin verändert. So ist zum Beispiel in allen Bundesländern bis auf Hessen die Jugendarbeit nur noch auf digitalem Weg möglich. In Hessen sind bestimmte präsente Angebote der Jugend- und Jugendsozialarbeit mit sehr begrenzter Personenzahl unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln zulässig. Details finden Sie wie immer in den „Regelungen in vier Bundesländern“.

15-km-Regelung in allen vier Bundesländern

In allen vier Ländern gibt es für Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 die 15-km-Regelung: In NRW per Regionalverordnung, in Hessen per Eskalationskatalog und im Saarland und in Rheinland-Pfalz per Verordnung. In allen vier Bundesländern können zu den Treffen von Personen eines Hausstandes mit einer Person eines anderen Hausstandes etwaig zu betreuende Kinder und andere hilfsbedürftige Personen hinzukommen. In Rheinland-Pfalz zählen Kinder bis sechs Jahre bei dieser Regelung nicht mit.

Kurrendeblasen vor Altenheimen und Krankenhäuser

Offene Fragen gibt es nach wie vor bei den zusätzlichen Kinderkrankentagen, aber in Sachen Kirchenmusik gibt es eine Klärung in Nordrhein-Westfalen: Das Kurrendeblasen vor Altenheimen und Krankenhäusern von höchstens zehn Bläserinnen und Bläsern ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zulässig, wenn dies aus seelsorglichen Gründen vom zuständigen Presbyterium für geboten und erforderlich gehalten wird. Weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, finden Sie ebenfalls in dem oben verlinkten Text.

In dieser Woche treten die Corona-Fragen in unserer Kirche ein kleines Stück hinter die Tagung unseres obersten Leitungsgremiums zurück: Seit Montag tagt die Landessynode – erstmals als Videokonferenz. So miteinander zu arbeiten, ist ungewohnt, spannend und funktioniert überraschend flüssig. Nicht ganz so flüssig lief die Liveübertragung der 1. Plenarsitzung am Montag aufgrund von technischen Problemen. Die sollten behoben sein, so dass Sie ab morgen, 9 Uhr, die Synode auf www.ekir.de/landessynode gut verfolgen können sollten. Bitte begleiten Sie unsere Beratungen und die morgigen Wahlen in kirchenleitende Ämter mit Ihren Gedanken und Gebeten!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 13. Januar 2021, 19 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 80 vom 8. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

auch wenn das Jahr neu ist, sind die Herausforderungen, die die Corona-Pandemie an uns alle stellt, die alten. Gottvertrauen, verantwortungsvolles Tun und Lassen und Geduld bleiben gefragt. Jedenfalls wünsche ich Ihnen Gottes spürbares Geleit in allem, was 2021 so bringen mag.

Neue Corona-Schutzverordnungen

Zunächst einmal bringt das neue Jahr die Verlängerung des aktuellen Lockdowns – und damit auch neue Corona-Schutzverordnungen der Länder. Noch liegen uns nicht alle Verordnungen vor, und es sind auch noch Auslegungs- und Detailfragen zu klären. In gewohnter Weise überarbeiten wir Zug um Zug die „Regelungen in vier Bundesländern“. Erste Aktualisierungen sind bereits vorgenommen. In der Regel werden die Empfehlungen, die zunächst bis zum 10. Januar befristet waren, bis Ende des Monats aufrechterhalten, so z. B. die digitale Konfirmandenarbeit.

Fragen zu zusätzlichen Kinderkrankentagen

Weiterhin geschlossene oder nur eingeschränkt geöffnete Schulen und Kindertageseinrichtungen stellen viele Eltern vor riesige Probleme. Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen soll ihnen geholfen werden, haben die politisch Verantwortlichen angekündigt. Bislang gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung – dafür aber viele offene Fragen. Sobald sich der Nebel rund um dieses drängende Problem lichtet, werden wir darüber informieren.

Ungewisse Zeiten: Warum Experimente für Sicherheit sorgen

Die Zukunft ist ungewiss, die Welt wird komplexer, Ressourcen werden knapper, bewährte Planungen gehen immer seltener auf. Das haben wir durch die Corona-Pandemie in den letzten Monaten an vielen Stellen sehr deutlich erfahren. Wie wäre es, der unplanbaren Zukunft auf ganz neuen, alternativen Wegen zu begegnen? Experimente sind ein probates Mittel im Umgang mit dem Unplanbaren. Sie helfen, Potenziale und verborgene Energien zu mobilisieren. Sie decken limitierende (Denk-)Muster auf und geben neue Antworten. Mit diesem Thema beschäftigt sich das 3. Symposium Kirchenentwicklung am Samstag, 23. Januar 2021, zu dem das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung in virtuellem Format einlädt. Nähere Informationen und Anmeldung hier.

Nicht nur das Symposium findet digital statt, auch die 74. Tagung der Landessynode unserer Kirche wird ab kommendem Montag als Videokonferenz durchgeführt. Sie wird live im Internet übertragen. Bitte schließen Sie die Beratenden und die Beratungen in Ihre Fürbitte ein!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 8. Januar 2021, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 79 vom 22. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

das Land Rheinland-Pfalz hat seine aktualisierte Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Darin ist die von uns bereits am Wochenende kommunizierte Höchstteilnehmendenzahl für Gottesdienste drinnen wie draußen enthalten. Darüber hinaus gibt es keine für uns relevanten Änderungen.

80 bis 90 Prozent (in einigen Regionen etwas weniger) der präsentisch geplanten Gottesdienste sind inzwischen in den Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland abgesagt und durch andere Formate ersetzt worden. Dass es dabei nicht nur viele digitale Alternativen gibt, sondern auch eine Menge Formen, in denen die Weihnachtsbotschaft analog zu den Menschen gebracht wird, freut mich sehr. Haben Sie vielen Dank für Ihre Flexibilität, Ihre Fantasie und Ihren großen Einsatz!

Im Zugehen auf das Christfest werden wir das Infektionsgeschehen und die politische Entwicklung weiterhin im Blick behalten und Sie nötigenfalls mit den Informationen versorgen, die Sie vor Ort brauchen. Wie sich die Corona-Situation bei uns entwickeln wird, vermag niemand wirklich abzusehen. In diese Ungewissheit hinein aber spricht die Botschaft des Weihnachtsengels. Das ist eine gute Perspektive!

An diese habe mich heute gerne durch unseren Beauftragten bei Landtag und Landesregierung in Rheinland-Pfalz erinnern lassen. Als Schlusssatz seiner E-Mail mit der neuen Corona-Schutzverordnung schreibt er: „Und vergessen Sie nach der Lektüre der Verordnungen bitte nicht die Lektüre Lk 2,1- 20, gültig über den 10. Januar 2021 hinaus.“

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

P. S.: Und noch eine Perspektive hat mir der heutige Tag bei der Lektüre von www.ekir.de eröffnet: Australien hat lange Monate eines harten Lockdowns hinter sich, aber die deutsche Gemeinde in Melbourne feiert hoffnungsvoll Weihnachten – mit rheinischem Frohsinn.

Stand: 22. Dezember 2020, 11 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 78 vom 19. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

der Ministerrat hat gestern Abend die Regelungen für Gottesdienste verändert: Für die Gottesdienste (drinnen wie draußen) gilt in Rheinland-Pfalz ab Heiligabend eine Höchstgrenze von 100 Besucherinnen und Besuchern. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen!

Mit der Information an Sie hatten wir heute etwas zugewartet, weil nicht klar war, ob Personen unter 14 Jahre bei den 100 mitgerechnet werden müssen. Die Antwort auf unsere Frage an die Landesregierung kam vor ein paar Minuten: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre zählen nicht mit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 19. Dezember 2020, 15.15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 77 vom 18. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

viele Menschen auch in unserer Kirche sind in diesen Tagen in Bewegung, um dem Weihnachtsfest trotz aller Änderungen, die die aktuelle Pandemie-Lage mit sich bringt, eine Gestalt zu geben, in der die Botschaft vom Stall in Bethlehem erlebbar wird: Gott ist Mensch geworden. Diese Welt ist trotz allem, was zum Fürchten ist, kein gottverlassener Ort.

BalkOn du fröhliche

Weihnachten findet statt! Auch wenn manches anders ist als gewohnt. Damit die weihnachtliche Freudenbotschaft auch hörbar in die Welt getragen wird, haben sich rheinische Kirchenmusikerinnen und -musiker eine besondere Aktion ausgedacht. Unter dem Motto „BalkOn du fröhliche“ laden sie ein, an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen um 19 Uhr von Balkon oder Terrasse, aus Fenster oder Garten zu singen oder zu spielen. Wie das geht, ist auf der dazugehörigen Internetseite des Zentrums Gemeinde und Kirchenentwicklung zu erfahren. Stimmen Sie gerne mit ein!

Datenbank termine.ekir.de aktualisieren

Gemeinden, die zur Ankündigung ihrer Gottesdienste die Datenbank termine.ekir.de nutzen, bitten wir herzlich um Aktualisierung: Wenn Sie jetzt Präsenzgottesdienste durch digitale oder andere Angebote ersetzen, löschen Sie bitte unbedingt die abgesagten Termine dort und tragen die Alternativangebote ein. Nur so finden Menschen, die Weihnachtsgottesdienste suchen, das, was Sie anbieten. Das ist umso wichtiger, als diese Datenbank auch in die bundesweite Datenbank der EKD einfließt.

Nützliches aus Schulreferaten

Auch Schulreferentinnen und -referenten haben Material zum Christfest zusammengestellt, das sich persönlich nutzen lässt und auch digitale Angebote von Gemeinden ergänzen und bereichern kann. Zwei Beispiele: Das eine ist eine Andacht zur Weihnachtsgeschichte für Kinder im Grundschulalter und für Kinder, die Förderschulen besuchen . Das andere ist ein Zusammenschnitt des Weihnachtsevangeliums in verschiedenen Sprachen .

Weihnachten@home ausdrucken und verteilen!

Mit Weihnachten@home stellen wir Ihnen eine Hausandacht zur Verfügung, die Sie bei sich ausdrucken und in die Briefkästen der Menschen in der Gemeinde verteilen können. Der Vierseiter lässt sich farbig oder nahezu ohne Qualitätsverlust auch schwarz-weiß ausdrucken. Absender dieses Gottesdienstes für daheim ist „Ihre Evangelische Kirchengemeinde“.

„Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe!“ Mit dieser ermunternden Aufforderung aus dem Philipperbrief gehen wir in die vierte Adventswoche. Ich wünsche Ihnen die spürbare Nähe Gottes in diesen Tagen – stärkend, tröstend und belebend.

Einen gesegneten vierten Advent wünscht Ihnen
Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 18. Dezember 2020, 14 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


Corona-Information Nr. 76 vom 17. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in der vorangegangenen Corona-Information Nr. 75 hatte ich darauf verwiesen, dass es mit Blick auf Regionen, in denen der 7-Tage-Inzidenzwert größer als 200 ist, vor allem in NRW noch Abstimmungsbedarf gab. Jetzt gibt es entsprechende Ergebnisse:

Regionen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert größer als 200

Dort, wo die 7-Tage-Inzidenz bei einem Wert von mehr als 200 liegt, greifen in NRW strengere Grenzen bei Teilnehmendenzahl und Dauer sowohl für Gottesdienste in Gebäuden wie auch unter freiem Himmel. Die Details können Sie den „Regelungen in vier Bundesländern“ auf unseren Corona-Seiten entnehmen. Dort finden Sie die Informationen für Nordrhein-Westfalen in der Rubrik „Gottesdienste“ als ergänzter Punkt 7 der Auflistung.

Hausandacht: Weihnachten@home

Gerne weise ich noch einmal darauf hin, dass wir Ihnen mit Weihnachten@home eine Hausandacht zur Verfügung stellen. Der Vierseiter lässt sich farbig oder nahezu ohne Qualitätsverlust auch schwarz-weiß ausdrucken und zu Menschen tragen, die auf den digitalen Wegen nicht zu erreichen sind – oder Sie nutzen diese Hausandacht auch selbst.

„Paule und das Krippenspiel“

Als Ausgleich für die vielerorts ausfallenden Krippenspiele haben die TV-Sender KiKA und MDR den Kurzfilm „Paule und das Krippenspiel“ produzieren lassen, der nun auch zur Einbettung in Gemeindewebsites zur Verfügung steht. Der 15-minütige Film basiert auf einer Geschichte des Buches „Paule ist ein Glücksgriff“ der renommierten Kinder- und Jugendbuchautorin Kirsten Boie. Detailinformationen dazu finden Sie hier im Intranet.

Anmeldemöglichkeiten schaffen

Die aktuellen Corona-Schutzregelungen sehen grundsätzlich bzw. gegebenenfalls ein Anmeldeerfordernis für Gottesdienste vor. Ein Tool für die Abwicklung von Anmeldungen steht in der Termindatenbank termine.ekir.de zur Verfügung. Hinweise zur Nutzung stehen ebenfalls im Intranet. Sie finden diese hier.

Diese Woche im Advent ist hektisch und von vielen Diskussionen, Klärungen und Entscheidungen geprägt. Es ist schon frustrierend, wenn vieles von dem, was mit großer Energie und viel Liebe vor Ort für den Heiligabend und die Weihnachtstage geplant wurde, so nicht mehr machbar ist. Umso mehr danke ich allen, die auch auf alternativen Wegen dafür sorgen, dass die gute Botschaft des Weihnachtsengels die Menschen erreicht!

In aller angespannten Betriebsamkeit bin ich auf ein Video aufmerksam gemacht worden, das ein charmanter Beitrag zum digitalen Weihnachtsfest ist: 20 Kinder aus dem Kindergottesdienst der Kirchengemeinde Elberfeld-Nord in Wuppertal haben für Weihnachten die Weihnachtsgeschichte vor der Kamera eingesprochen. So kann sich die Gemeinde per YouTube die Geschichte unter dem Tannenbaum oder anderswo zum Heiligen Abend vorlesen lassen. Schauen Sie doch auch einmal hinein – oder nutzen Sie das Stück für Ihre Angebote.

Den so wunderbar vorgetragenen Wünschen am Ende des Videos würde ich mich gerne heute schon anschließen, aber ich nehme stark an, dass es auch in der kommenden Woche noch einmal Corona-Informationen auf diesem Weg gibt.

Bis dahin!
Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

Stand: 17. Dezember 2020, 15.15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.

Ähnliche Artikel

Coronavirus: Aktualisierte Empfehlungen (25. August 2022)

weiterlesen

Corona-Newsletter 1 – 25

weiterlesen

Corona-Newsletter 26 – 50

weiterlesen