Corona-Selbsttests

Zur Vermeidung von Infektionen sind und bleiben die bekannten Präventionsmaßnahmen – allen voran die Einhaltung von Abständen, das Tragen von Masken und die ausreichende Lüftung von Innenräumen – wesentlich. Unabhängig davon können insbesondere durch landesrechtliche Regelungen oder Allgemeinverfügungen der Kommunen Selbsttests in bestimmten Bereichen vorgeschrieben sein.

Doch auch soweit dies nicht der Fall ist, können sie ggf. eine sinnvolle Ergänzung zu den o. g. Schutzmaßnahmen sein, um Infektionsrisiken weiter zu minimieren. Das kann die Akzeptanz von Angeboten erhöhen und die Arbeitsfähigkeit verbessern, unter anderem bei Aufgaben, die nur mit persönlicher Nähe erfüllt werden können.

Selbsttests liefern eine Momentaufnahme

Selbsttests sind aber grundsätzlich kein Ersatz für – insbesondere gesetzlich und behördlich vorgeschriebene – sonstige Schutzmaßnahmen, es sei denn, dass insoweit eine ausdrückliche Ausnahmeregelung besteht. Selbsttests haben auch nur eine begrenzte Aussagekraft und geben dementsprechend keine absolute Sicherheit. Insbesondere liefern sie nur eine Momentaufnahme, und ihre Zuverlässigkeit hängt auch von der richtigen Anwendung ab. Im Übrigen ist der organisatorische Aufwand für die Durchführung ggf. nicht unerheblich. Soweit keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht, liegt die Entscheidung über den Einsatz von Selbsttests und die Aufgabe der geordneten Durchführung bei den jeweils Verantwortlichen vor Ort.

Informationen des arbeitsmedizinischen Dienstes

 

Detailinformationen des arbeitsmedizinischen Dienstes zum Thema „Tests für die Laienanwendung“ stehen unten zum Download zur Verfügung.

 

  • Jens Peter Iven