Hinweis: Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier .
Corona-Information Nr. 75 vom 16. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
die Kirchenleitung und die Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten haben am Montagabend über die Gottesdienste zu Weihnachten beraten. Im Lichte der Beratungen hat Präses Rekowski heute einen Brief an die Presbyterien und Kreissynodalvorstände geschrieben. Diesen gebe ich Ihnen nachfolgend zur Kenntnis:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
in diesen Wochen und Monaten der Corona-Pandemie werden uns auf allen Ebenen der Kirche immer wieder schwierige Entscheidungen abverlangt. Aktuell ist die Frage nach den Gottesdiensten an Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen eine besondere Herausforderung für die Presbyterien.
Die christlichen Kirchen haben angesichts einer unberechenbaren und unübersichtlichen Situation im Frühjahr durch den wochenlangen Verzicht auf Präsenzgottesdienste zur Vermeidung von Infektionen und damit zum Schutz von Menschen beigetragen. An die Stelle von Präsenzgottesdiensten sind bewährte Formen wie zum Beispiel Radio- und Fernsehgottesdienste, aber auch neue Formate wie etwa Livestreams aus unseren Gemeinden vor Ort getreten. Durch die ganze Zeit der Pandemie hindurch sind wir unserem Auftrag der Verkündigung des Wortes Gottes nachgekommen. Im Namen der Kirchenleitung danke ich Ihnen ausdrücklich für die vielen kreativen Ideen, mit denen Sie Verkündigung geleistet haben. Wir wissen und erleben, wie Gottes Wort vielen Menschen Vergewisserung, Trost und Stärkung gerade in diesen belastenden Zeiten bringt.
Seitdem Präsenzgottesdienste wieder möglich sind, bieten die Gemeinden diese im Rahmen von mit den Behörden abgestimmten Hygienekonzepten an. Von dem Desinfizieren der Hände, dem Führen von Anwesenheitslisten, verbindlichem Tragen von Masken auch am Platz, dem Verzicht auf Gemeinde- und Chorgesang bis hin zu ausreichendem Abstand zwischen den Besucherinnen und Besuchern, auch auf den Zu- und Abgängen, wird penibel darauf geachtet, das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Dass wir derart verantwortungsbewusst mit unseren Gottesdiensten umgehen, findet Resonanz in der Wissenschaft (Leopoldina) und bei den politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern. Sie trauen uns auch in der aktuellen Lage zu, Weihnachtsgottesdienste in präsenter Form zu feiern.
Dafür gibt es Regeln, die es unbedingt zu beachten gilt (siehe oben). Diese variieren in den Corona-Schutzverordnungen leicht von Bundesland zu Bundesland . Zu den Regeln zählen die genannten Punkte ebenso wie eine Pflicht zur Anmeldung, um die nun festgelegten Höchstzahlen für Teilnehmende nicht zu überschreiten. Bitte überprüfen Sie Ihre Planungen daraufhin und achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Regeln!
Es gibt gute Gründe, Weihnachtsgottesdienste in präsenter Form und mit bewährten und behördlich abgestimmten Schutzkonzepten zu feiern. Aber es gibt nicht den einen, den einzig richtigen Weg. Bei der Beurteilung, ob Sie präsente Gottesdienste anbieten oder auf andere Formate ausweichen, spielen die aktuellen örtlichen Gegebenheiten eine wichtige Rolle: So sind etwa die Behörden gehalten, weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu ergreifen, wenn der regionale 7-Tage-Inzidenzwert größer als 200 ist.
Wenn Gemeinden, die einen Open-Air-Gottesdienst nach allen Regeln geplant haben, aus Sorge um ein nicht kontrollierbares Gedränge auf den Wegen zum und vom Veranstaltungsgelände kurzfristig eine andere Art der Verkündigung wählen, ist das völlig in Ordnung. Beides, die Durchführung von Präsenzgottesdiensten wie die Feier von Gottesdiensten in anderen Formen, ist je nach Situation vor Ort eine verantwortbare Entscheidung. Sich für die eine Option zu entscheiden ist nicht besser oder schlechter als die Wahl der anderen Option.
Am zurückliegenden Wochenende habe ich in einem Blogbeitrag deutlich gemacht:
„Alle Christinnen und Christen wissen: Weihnachten wird es, wenn wir uns sagen lassen: ,Fürchtet euch nicht! Euch ist heute der Heiland, der Retter, geboren.‘ Diese Weihnachtsbotschaft kann man sich an vielen unterschiedlichen Orten zusagen lassen und Weihnachten ganz sicher auch in höchst unterschiedlicher Weise frohen Herzens feiern: unter freiem Himmel, in einem Kurzgottesdienst mit kleiner Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Kirchen, mit einem aus der eigenen Gemeinde gestreamten Gottesdienst oder dem Fernsehgottesdiensten im heimischen Wohnzimmer.“
Am Montagabend haben Kirchenleitung und die Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten über diese wichtige Frage der Weihnachtsgottesdienste beraten. Dabei waren wir uns einig: Als Kirchenleitung können wir Ihnen die Entscheidung über Ihre Form der Weihnachtsgottesdienste nicht abnehmen. Das geht nach unserer presbyterial-synodalen Ordnung auch gar nicht. Aber wir ermutigen Sie, mit guten Gründen den Weg zu wählen, der für Ihre Kirchengemeinde verantwortbar ist.
Sie werden vermutlich dafür nicht nur Zuspruch erhalten. Aber wir unterstützen Sie ausdrücklich und wünschen Ihnen trotz der Belastung der Entscheidungsfindung und Umsetzung ein gesegnetes Weihnachtsfest.
Ihr
Manfred Rekowski
- S.: Wie bereits in den Corona-Informationen angekündigt haben wir unter der Überschrift „Weihnachten@home“ eine Hausandacht entworfen. Gemeinden können diese hier herunterladen , ausdrucken und an Gemeindeglieder verteilen.
Regelungen in vier Bundesländern
Die aktuellen Regelungen in den vier Bundesländern, auf deren Gebiet sich die rheinische Kirche erstreckt, haben wir wie üblich in den „Regelungen in vier Bundesländern “ auf unseren Corona-Seiten zusammengefasst.
Insbesondere mit Blick auf Regionen, in denen der 7-Tage-Inzidenzwert größer als 200 ist, gibt es derzeit vor allem in NRW noch Gespräche. Sobald wir hier Ergebnisse haben, werden wir Sie auch darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 15. Dezember 2020, 11.30 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
Corona-Information Nr. 74 vom 14. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
die am Sonntag zwischen Bundesregierung und Landesregierungen vereinbarten neuen Lockdown-Maßnahmen bringen auch für die Frage nach den Weihnachtsgottesdiensten eine gewisse Dynamik mit sich.
In dem gestern von Bund und Ländern vereinbarten Papier heißt es: „Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.“
Das ist die derzeitige Einschätzung der Politik. Die Hygienekonzepte, unter denen wir seit dem Ende des ersten Lockdowns unsere Gottesdienste feiern, haben sich als tragfähig erwiesen. Genauso sorgsam planen wir die Weihnachtsgottesdienste. Darauf hat der Präses am Wochenende in einem Blogbeitrag unter der Überschrift „Weihnachten wird es, wenn …“ hingewiesen. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass man sich die Weihnachtsbotschaft an vielen Ort – auch zuhause – zusprechen lassen kann.
Superintendentenkonferenz berät heute Abend
In diesem Spannungsfeld beraten die Kirchenleitung und die Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten heute Abend über die Situation. Dabei werden wir auch in den Blick nehmen, welchen Diskussionsstand es aktuell zwischen Bundesregierung, EKD und der katholischen Bischofskonferenz sowie zwischen den Staatskanzleien und den Landeskirchen gibt. Über mögliche Empfehlungen und Hinweise, die sich daraus ergeben, werden wir Sie sobald wie möglich informieren.
Anleitung für eine Weihnachtsandacht daheim
Viele Gemeinden versorgen derzeit Menschen, die sich mutmaßlich in diesem Jahr nicht in den Weihnachtsgottesdienst aufmachen, mit Hausandachten. Wir werden allen interessierten Gemeinden zeitnah eine solche Anleitung für eine Weihnachtsandacht@home zur Verfügung stellen. Die kann ohne größeren Aufwand ausgedruckt, kopiert und unters Volk gebracht werden.
Bleiben Sie behütet in dieser Adventswoche!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
www.ekir.de/klingelbeutel
Stand: 14. Dezember 2020, 9.30 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
Corona-Information Nr. 73 vom 2. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
heute umfassen die Corona-Informationen nur eine kurze Mitteilung meinerseits:
Einheitliche Regeln für Gottesdienste in NRW
Für Nordrhein-Westfalen haben die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und unsere Kirche in Abstimmung mit der Staatskanzlei die Regeln für die Durchführung von Gottesdiensten überarbeitet und vereinheitlicht. Die sieben Punkte, die sowohl Gottesdienste in Gebäuden wie auch unter freiem Himmel betreffen, finden Sie in den „Regelungen in vier Bundesländern“ . Sowohl unter „Gottesdienste“ als auch unter „Kirchenmusik“ gibt es überdies Hinweise auf die Zulässigkeit von Proben für Krippenspiele, die an Heiligabend aufgeführt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 2. Dezember 2020, 17.15 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
Corona-Information Nr. 72 vom 1. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
„Macht hoch die Tür, die Tor macht weit.“ So heißt und klingt es zum Beginn der Adventszeit alle Jahre wieder. In diesem Jahr mag man bei Tor und Tür eher daran denken, dass wir uns mit den Weihnachtsgottesdiensten wohl vor selbige begeben werden. Noch ist nicht klar, welche Regeln die Corona-Schutzverordnungen dann vorsehen. Ich hoffe aber, dass es keine gravierenden Einschränkungen geben wird.
Veränderungen in den Corona-Schutzverordnungen
Auf Basis der Verabredungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern sind nun die neuen Corona-Schutzverordnungen erlassen, die spätestens seit heute gelten. Nach wie vor gibt es leichte Unterschiede zwischen den Bundesländern, mit denen wir es zu tun haben. In die „Regelungen in vier Bundesländern“ haben wir die neuen Vorgaben, die auch die kirchliche Arbeit betreffen, entsprechend eingearbeitet.
Kontaktnachverfolgung im Saarland
Die Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung ist bei Gottesdiensten im Saarland – anders als bei Bestattungen – nicht mehr notwendig. Das hat die Landesregierung durch eine Änderung des „Gesetzes zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie“ am 11. November 2020 beschlossen und diese neue Regelung auch in die seit 29. November 2020 geltende Verordnung aufgenommen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens empfehlen wir aber nach wie vor, die Kontaktdaten von Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern zu erfassen und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren. Wir gehen davon aus, dass diese Erfassung nach § 6 Nr. 7 (Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person und Dritter) DSG-EKD gerechtfertigt ist. Der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht auch weiterhin in der Überwachung der Pandemie sowie der Kontrolle ihrer Ausbreitung.
Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden
Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden ist eine Form der freien Religionsausübung. Sie unterliegt damit anderen Vorgaben als z. B. die Jugendarbeit. Das stellt die Abteilung Erziehung und Bildung im Landeskirchenamt in der Überarbeitung der Angaben zur Konfi-Arbeit auf unserer Corona-Internetseite klar. Nachzulesen ist das jeweils unter der Überschrift „Konfirmandenarbeit“ in der Übersicht über die vier Bundesländer .
Urheberrecht und Onlinegottesdienste
Angesichts der vielen Onlinegottesdienste, die es auch im Advent und zu Weihnachten gibt, kommen immer wieder Fragen nach Gema-Verträgen und Urheberrecht auf. Einige Hinweise dazu gibt die Zusammenfassung „Gemeindegottesdienste als Online-Gottesdienste“ , die wir bereits im März veröffentlicht haben. Eine noch umfangreichere Sammlung von Hinweisen und Formularen, die im Zusammenhang mit Online-Gottesdiensten nötig sein können, finden Sie hier bei den badischen Geschwistern.
„Macht hoch die Tür, die Tor macht weit.“ Das haben wir heute morgen zu Beginn der wöchentlichen Sitzung des Kollegiums des Landeskirchenamts gesungen. Laut und fröhlich – jede und jeder im eigenen Büro oder am heimischen Arbeitsplatz, verbunden in einer Zoom-Videokonferenz. Das war ein guter Start in den Tag. Aber vor lauter Planen und Proben für Advent und Weihnachten open air will ich nicht vergessen, was wir da noch singen: „Es kommt der Herr der Herrlichkeit.“
Darum geht es, dass Gott zu uns Menschen kommt. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich von der verheißenen Gottesnähe berühren, beruhigen und bewegen lassen in dieser außergewöhnlichen Adventszeit Anno Domini 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 1. Dezember 2020, 13.30 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
Corona-Information Nr. 71 vom 25. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
was immer die politisch Verantwortlichen heute mit Blick auf den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie beschließen: Wir werden sorgsam prüfen, welche Auswirkungen diese Beschlüsse auf unsere kirchliche Arbeit haben. Das wird allerdings nach aller Erfahrung ein paar Tage Zeit brauchen, denn die Bundesländer müssen diese Verabredungen auch erst einmal in konkrete Corona-Schutzverordnungen gießen. In der Vergangenheit haben sich dabei immer auch Rückfragen an die Regierungen der vier Bundesländer, mit denen wir als Landeskirche unmittelbar zu tun haben, ergeben.
Chorproben für Gottesdienste
Inzwischen hat die nordrhein-westfälische Staatskanzlei klargestellt, dass Chorproben in Vorbereitung auf Gottesdienste erlaubt sind. Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass diese Chorproben unter den Maßgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes und der örtlich geltenden Allgemeinverfügungen durchgeführt werden. Und ebenso selbstverständlich müssen sie nachvollziehbar gezielt auf den Einsatz des Chores in anstehenden Gottesdiensten vorbereiten. Die Übersicht über die Regelungen in den vier Bundesländern finden Sie hier .
Rund um das Thema Lüften
Ich verstehe, dass der Hinweis von Landeskirchenbaudirektorin Gotthardt auf die Schwierigkeiten beim Lüften zwischen zwei dicht aufeinander folgenden Weihnachtsgottesdiensten von manchen als zu spät kommend empfunden wird. Die sich nach und nach konkretisierenden Planungen in den Gemeinden haben dieses neue Problem aber erst auf die Tagesordnung gebracht. Das Thema Heizen und Lüften im Winter hatten wir mit Blick auf einen „normalen“ Gottesdienstbetrieb bereits im September erläutert. Für die aktuellen Planungen haben wir die Expertise des Netzwerks Energie & Kirche eingeholt. Deren Antwort können Sie hier lesen .
Das Thema Lüften ist ein beredtes Beispiel dafür, dass es angesichts der Herausforderungen, die die Pandemie mit sich bringt und die für uns alle in dieser Form neu sind, auch für ausgewiesene Fachleute schwer ist, alle Unwägbarkeiten auszuräumen und in jedem Fall eindeutige Empfehlungen zu geben. So sehr Sie und ich uns eine solche Klarheit vielleicht auch wünschen, müssen wir doch immer wieder eigenverantwortlich nach sorgsamer Abwägung Entscheidungen treffen. Dabei sollen die Informationen und Fakten, die wir Ihnen mit den Corona-Informationen geben, helfen.
Vieles, was ich wägen muss, nehme ich ins Gebet mit vor Gott. Ich bitte um Geistesgegenwart und Mut. Ich bete für alles Entscheiden, für alles Tun und Lassen, dass Gott uns und unsere Kirche darin stärkt und trägt.
In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 25. November 2020, 17.30 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
Corona-Information Nr. 70 vom 23. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
das graue Wetter der vergangenen Wochen und die stillen Tage des Gedenkens lassen viele Menschen sehnsüchtig auf die hoffnungsvollere Adventszeit warten. Auf dass es ein bisschen lichter wird!
Advent mit den Augen des Karikaturisten gesehen
Mit einem ganz eigenen, hoffnungs- und humorvollen Blick schaut Karikaturist Michael Hüter auf die Adventszeit. Der Künstler hat passend zu den Adventssonntagen vier Cartoons gestaltet. Die Grafiken stehen ab sofort zum Download bereit und können für Veröffentlichungen und Weihnachtsgrüße unter anderem von Kirchengemeinden genutzt werden. Die Cartoons und die Nutzungsbedingungen finden Sie hier .
Heiligabend: Lüften als Herausforderung
Viele Gemeinden verlegen ihre Gottesdienste an Heiligabend ins Freie, um das Infektionsrisiko zu senken. Zugleich planen manche Gottesdienste in höherer Frequenz in den Kirchen. Hier besteht aber eine besondere Herausforderung, macht Landeskirchenbaudirektorin Gudrun Gotthardt deutlich: Mindestens in historischen Kirchen – aber auch in den meisten modernen – ist es nicht möglich, in einer halben oder auch ganzen Stunde so zu lüften, dass dadurch ein nennenswerter Luftaustausch stattfindet. Das liegt, so die Expertin, daran, dass in der Regel keine ausreichend großen Lüftungsquerschnitte in Form von Fenstern und Türen vorhanden sind. Die Luft werde so meist nur verwirbelt, aber nicht ausgetauscht. Bei zu kurzer Lüftungszeit stehe also zu befürchten, dass sich im Laufe des Tages eine höhere Virenkonzentration ansammle. Deswegen die dringende Bitte an die Gemeinden, entsprechend mehr Lüftungszeit einzuplanen.
Wie es sonst mit allen unseren Weihnachts-Planungen weitergeht, wird sich am Mittwoch zeigen, wenn die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Das werden wir aufmerksam verfolgen und dann sehen, was wir kirchlicherseits dazu beitragen können, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus‘ zu bremsen. Zu dem, was wir können, gehört sicher auch, dass wir für Menschen beten, denen die Pandemie besonders zu schaffen macht. Danke für alle Ihre Fürbitte!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 23. November 2020, 15 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
69. Corona-Newsletter vom 17. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
nachdem die Beratungen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin gestern keinen Erkenntniszuwachs gebracht haben, wie es mit den Maßnahmen des Teil-Lockdowns weitergeht, werden wir uns wohl bis zur kommenden Woche gedulden müssen, ehe wir klarer sehen. Gleichwohl gibt es ein paar Informationen, die ich Ihnen auf diesem Weg zukommen lasse:
Lösungsraum: Wird „hybrid“ nun das neue „normal“?
Eine von unserer Kirche maßgeblich mitgetragene Rezeptionsstudie hat die Eindrücke und Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Online-Gottesdiensten untersucht. Deren Auswertung gibt wichtige Impulse für die künftige Gestaltung von digitalen, analogen und hybriden Gottesdienstformaten. Die Ergebnisse stellt unser Internetbeauftragter Ralf Peter Reimann am Dienstag, 24. November 2020, von 19 bis 20.30 Uhr in einem sogenannten Lösungsraum des Zentrums Gemeinde und Kirchenentwicklung vor. Anschließend ist Raum für fachlich-kollegialen Austausch zu den Folgen und der Relevanz der Studie für die digitale wie analoge liturgische Praxis. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Registrierung ist erforderlich.
Crashkurs Videoschnitt für Chorleitende
Corona stellt unsere Chöre vor große Schwierigkeiten. Proben und Auftritte sind zurzeit nicht möglich. Viele Chorleitende sehen sich daher vor der Aufgabe, (Online-)Gottesdienste oder ähnliches mit Videoaufnahmen ihrer Sängerinnen und Sänger zu bestücken – zum Beispiel als Multi-Screen-Video. Der Verband für Popularmusik bietet in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung kurzfristig einen entsprechenden Crashkurs für Chorleitende (oder ambitionierte Chormitglieder) am Samstag, 28. November 2020, 10 bis 13 Uhr, an. Anmeldungen (bis 24. November) sind erforderlich.
Corona-Hilfen des Bundes
Im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen des Bundes sind Fragen aufgekommen, inwiefern die kirchlichen Körperschaften bzw. „Unternehmen“ antragsberechtigt und somit grundsätzlich förderungsfähig im Rahmen der staatlich aufgelegten Hilfsprogramme sind. Die EKD hat dies geklärt: Im Rahmen der „Außerordentlichen Wirtschaftshilfe November“ besteht für kirchliche Einrichtungen grundsätzlich eine Antragsberechtigung. Gemäß der FAQs zu den Novemberhilfen sind demnach ausdrücklich alle, auch „öffentliche“ Unternehmen, sofern sie die sonstigen Antragsvoraussetzungen erfüllen, berechtigt. Anders gestaltet sich nach Auskunft der EKD die Lage bei den „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“, welche sich aktuell bereits in der zweiten Phase befinden. Bei diesen steht fest, dass „öffentliche Unternehmen“ nicht antragsberechtigt sind.
Allen Gemeinden ist heute über die Kirchenkreise ein Schreiben von Präses Rekowski zugegangen, in dem er auf die Heiligabend-Kollekte für Brot für die Welt eingeht. Neben der vertrauten Kollekte in den evangelischen Gottesdiensten gibt es auch Verabredungen für Sammlungen in ökumenischen Weihnachtsgottesdiensten und zudem die Möglichkeit zur Spende für Menschen, die zu Weihnachten an keinem Gottesdienst teilnehmen können oder möchten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Informationen, damit der traditionelle und wichtige Kollektenzweck auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen so viel Unterstützung wie möglich erfährt.
Die Belegschaft des Hauses der Landeskirche feiert morgen via Videokonferenz ihre Andacht zum Buß- und Bettag. Das ist eine gute Gelegenheit für die Begegnung mit dem wegweisenden Wort Gottes und die Begegnung unter den Kolleginnen und Kollegen, die fast alle seit Wochen und Monaten dezentral von daheim arbeiten. Und auch Ihnen wünsche ich an diesem Buß- und Bettag gesegnete Gottesdienste und Andachten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 17. November 2020, 15 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
68. Corona-Newsletter vom 13. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
viele Gemeinden haben seit Beginn der Corona-Pandemie ihr Angebot um Online-Gottesdienste erweitert. Auf www.ekir.de streamen wir seither jeden Sonntag einen dieser Gottesdienste. „Wann fängt der Friede an?“ Diese Frage steht im Mittelpunkt des Gottesdienstes, der am Volkstrauertag, 15. November, in der Lutherkirche in Wuppertal-Ronsdorf gefeiert wird. Der Livestream ist ab 11 Uhr über www.ekir.de zu erreichen. Übrigens: Hier kommen Sie zur Online-Kollekte , die am kommenden Sonntag für die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) bestimmt ist.
Möglichkeiten der Solidarität
Viele Branchen leiden unter dem neuerlichen Lockdown, so etwa die Gastronomie. Aus manchen Mails weiß ich, dass Gemeinden nach Möglichkeiten der Solidarität mit diesen Branchen suchen. So lese ich u. a. von der Idee, den ehrenamtlich Mitarbeitenden in diesem Jahr statt des üblichen Kalenders einen kleinen Gutschein eines Restaurants im Stadtteil oder Dorf als Dankeschön zukommen zu lassen. Auch Kulturschaffende haben in diesem Monat so gut wie keine Auftrittsmöglichkeit. Hier hat der Kirchenkreis Gladbach-Neuss eine Solidaritätsaktion gestartet. Künstlerinnen und Künstler in die Gestaltung von Gottesdiensten einzubeziehen, halte ich für eine nachahmenswerte Idee.
Chatandacht am Ewigkeitssonntag
In vielen Gemeinden wird am Ewigkeitssonntag traditionell der Verstorbenen dieses Jahres gedacht. Möglicherweise werden sich manche Angehörigen nicht zum Gottesdienst aufmachen, weil sie Angst vor Ansteckung haben. Die inzwischen seit Jahren etablierte Chatandacht von trauernetz.de ist eine digitale Alternative. Sie findet am Ewigkeitssonntag, 22. November, im Web statt. Ab sofort können die Namen von Verstorbenen in ein Trauerbuch eingetragen werden.
Vor nicht wenigen von Ihnen liegen auch an diesem Wochenende Tagungen von Kreissynoden. Digitale Sitzungen haben ihre ganz eigenen Herausforderungen und bedürfen viel körperlicher Kraft und geistiger Konzentration. Beides wünsche ich allen, die entsprechend tagen. Und ich wünsche Ihnen, den Empfängerinnen und Empfängern des Corona-Newsletters, die stärkende und belebende Geistkraft unseres lebendigen Gottes. Er begleitet und trägt uns durch die Zeiten – auch durch die mühsamen.
Gott befohlen!
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 13. November 2020, 12.30 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
67. Corona-Newsletter vom 12. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
grauer Himmel, Regen, Teil-Lockdown, keine Martinszüge und kein ausgelassener Karnevalsauftakt in vertrauter Form am 11.11.: Es gibt in diesen Tagen mancherlei Gründe, den Blues zu haben – den November-Blues. Meine Kollegin Oberkirchenrätin Barbara Rudolph hat sich auf die Spur des November-Blues‘ in der Bibel begeben. Daraus ist ein Blog-Beitrag geworden, den ich mit Gewinn gelesen habe.
Mit Glocken zum ökumenischen Gebet rufen
Die rheinischen Gemeinden können sich bis zum 2. Weihnachtstag jeden Abend um 19.30 Uhr am 2. ökumenischen Glockenläuten während der Corona-Pandemie beteiligen. „Alle Gemeindeglieder sind eingeladen, an jedem Abend einen Moment innezuhalten und im Gebet die Erkrankten und Besorgten, die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegenden vor Gott zu bringen“, schreibt Oberkirchenrätin Barbara Rudolph dazu an die Gemeinden. Bereits im Frühjahr zu Beginn der Pandemie, als Präsenzgottesdienste nicht möglich waren, hat es allabendlich an vielen Orten ein ökumenisches Glockengeläut gegeben. Mehr dazu finden Sie hier .
Eine App für die Konfirmandenarbeit
Die Corona-Pandemie rückt auch noch einmal die KonApp – eine App für die Konfirmandenarbeit – in den Blick: Seit Sommer 2019 gibt es diese. Die KonApp steht in den Stores von Apple und Google zum Download bereit. Mit der App können gemeinsam Termine abgestimmt, Texte geschrieben und Bilder sicher gespeichert werden. Gruppenfeed und Tagebuch-Funktionen sind enthalten. Die Konfis können auf zwei Bibelausgaben (Luther 2017 und Basisbibel) zugreifen, grundlegende Texte (Zehn Gebote, Vater Unser und viele mehr) sind abrufbar. Datenschutzrechtlich ist es wichtig, dass das Herunterladen der KonApp von den Eltern erlaubt wird. Vertiefende Informationen finden Sie hier .
Gottesdienste im Saarland: Land verändert die Vorgaben
Im Saarland ist die Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung bei Gottesdiensten – anders als bei Bestattungen – nicht mehr notwendig. Das hat die Landesregierung durch eine Änderung des „Gesetzes zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie“ gestern beschlossen. Nachzulesen ist das in den „Regelungen in vier Bundesländern“ . Unsererseits empfehle ich aber, weiterhin freiwillig eine Liste der Teilnehmenden zu führen. Dies ist sinnvoll, um bei einem möglichen Infektionsgeschehen schnell handlungsfähig zu sein.
Auch wenn sich im Zugehen aufs Christfest schon die nächsten Themen für den Corona-Newsletter abzeichnen, soll es das für heute erst einmal gewesen sein.
Bleiben Sie – November-Blues oder nicht – behütet!
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 12. November 2020, 12.30 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
66. Corona-Newsletter vom 5. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
jetzt ist der Teil-Lockdown bereits ein paar Tage alt. Wir alle sammeln Erfahrungen mit den neuerlichen Kontaktbeschränkungen – im privaten Umfeld und bei der Arbeit. An vielen Stellen profitieren wir von den Erfahrungen aus dem Frühjahr und Sommer, als wir uns auf andere Arbeitsformen und -möglichkeiten einstellen mussten. Das erlebe ich als hilfreich.
Die in der vergangenen Woche eilig überarbeiteten Corona-Schutzverordnungen der vier „rheinischen“ Bundesländer warfen an manchen Stellen neue Fragen auf. Hier und da standen Verordnung und Auslegungshilfe des Landes im direkten Widerspruch. Und auch bei uns, die wir die Regelungen für die kirchlichen Arbeitsfelder übersetzen und auslegen müssen, ist leider nicht immer alles unmittelbar klar und widerspruchsfrei. Danke für alle Ihre Nachfragen und Hinweise, denen wir fortlaufend klärend nachgehen. Entsprechend fortlaufend aktualisieren wir die Hinweise und Informationen auf www.ekir.de/corona .
Weihnachten: Zeitungsbeileger auch für Gemeinden
Wir stecken überall knietief in den Vorbereitungen für das Christfest. In diesem Jahr werden wir coronabedingt anders feiern als gewohnt. Doch trotz aller notwendigen Umplanung bleibt die Botschaft auch in diesem schwierigen Jahr gleich: „Fürchtet euch nicht. Gott ist Mensch geworden. Er ist bei euch!“ An diese gute Weihnachtsbotschaft werden wir als Evangelische Kirche im Rheinland die Menschen auch in deren Tageszeitungen erinnern. Am Samstag, 19. Dezember 2020, wird den wichtigsten regionalen Blättern in unserem Kirchengebiet ein kleiner Gruß mit einer Krippe zum Zusammenstecken beiliegen. Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Einrichtungen usw. können diesen Weihnachtsbeileger zum Selbstkostenpreis bestellen und auch damit die gute Botschaft bei sich vor Ort unters Volk bringen. Die Details dazu und ein vorläufiges Ansichtsmuster zum weihnachtlichen Beileger finden Sie hier.
Büchereien dürfen öffnen
Nach Beratungen in der Kultusministerkonferenz haben die meisten Bundesländer die Empfehlung für die Öffnung von Büchereien in ihre Verordnungen bzw. die Ausführungen übernommen. Es ist derzeit also unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt, Büchereien für das Publikum zu öffnen – auch die Evangelischen öffentlichen Büchereien . Die landeskirchliche Büchereifachstelle hat die notwendigen Hygiene- und Schutzbestimmungen zusammengestellt.
Für heute grüße ich Sie herzlich
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 5. November 2020, 15.30 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
65. Corona-Newsletter vom 31. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
nun sehen wir auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland in Bezug auf die ab Montag geltenden verschärften Infektionsschutzregeln zumindest etwas klarer. Danach können in Rheinland-Pfalz u. a. weder Gruppen und Kreise noch Chorproben und Konzerte stattfinden. Im Saarland sind Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen (also auch Konzerte), untersagt. Zum Probebetrieb fehlen noch aktuelle Angaben. Auch die Regelungen für Gruppen und Kreise bedürfen noch der Auslegung.
Die für unsere Arbeit wichtigsten Änderungen haben wir heute in unsere Übersicht der „Regelungen in vier Bundesländern“ eingearbeitet.
Weitere Konkretionen folgen, sobald wir diese bekommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 31. Oktober 2020, 12 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
64. Corona-Newsletter vom 30. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
die Bundesländer setzen das, was die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten an weitergehenden Corona-Einschränkungen am Mittwoch mit der Bundeskanzlerin verabredet haben, in entsprechende Schutzverordnungen um. Das geschieht derzeit unter Hochdruck: Die NRW-Verordnung, die ab Montag gilt, ist bereits veröffentlicht und online verfügbar . Die hessische Verordnung kennen wir bereits in einer vorläufigen Fassung. Sie ist aber noch nicht veröffentlicht. Es fehlen dort auch noch Auslegungshinweise seitens des Landes. Die Regierungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland arbeiten noch an ihren Texten.
Was sich ab dem kommenden Montag ändert und was bleibt
Unsere aktuellen kirchlichen Regeln für Gottesdienste gelten weiterhin. Gottesdienste finden dementsprechend statt. Die verschärften Regeln der Länder zur Reduzierung von Kontakten wirken sich vor allem auf Gruppen und Kreise, Freizeiten, Konzerte und die Konfirmandenarbeit aus. Soweit diese veränderten Vorgaben heute schon klar sind, haben wir sie in unsere Übersicht der „Regelungen in vier Bundesländern“ bereits eingearbeitet.
Stichwort Konfirmandenarbeit
In NRW muss die präsente Konfirmandenarbeit bis Ende November ruhen. Sie soll, wo immer möglich, digital stattfinden. Unbeschadet möglicher eigener Regeln in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland empfiehlt unser zuständiges Dezernat den Gemeinden dort, sie mögen ebenso verfahren. Unser Pädagogisch-Theologisches Institut (pti) weist darauf hin, dass es gute Hinweise und Bausteine für die digitale Arbeit nach wie vor auf der gemeinsamen bundesweiten Seite der Institute gibt. Diese finden Sie hier .
Mobile Luftfilter
Diese Geräte sind gerade groß in der Diskussion. Professor Kähler von der Universität der Bundeswehr hat hier umfangreiche Studien für Klassenräume durchgeführt und insbesondere die Wirksamkeit für Geräte mit HEPA-Filtern belegt. Nun wird in den Medien darüber berichtet, und dies führt offensichtlich verstärkt zu Nachfragen aus den Kirchengemeinden. Allerdings, so die Fachleute, lohnt auch hier ein zweiter Blick. Den gibt eine Information des Umweltbundesamtes , die die aktuelle Situation der verschiedenen Techniken gut aufbereitet. Das Kurzresümee: HEPA-Filter eignen sich in Kirchen eher nicht.
„Der neuerlich notwendig gewordene Teil-Lockdown bedeutet für viele Menschen eine enorme weitere Belastung.“ Dieser Feststellung des lippischen Landessuperintendenten Dietmar Arends, der westfälischen Präses Annette Kurschus und unseres rheinischen Präses Manfred Rekowski kann ich mich nur anschließen. In Ihrer gemeinsamen Erklärung zur aktuellen Lage machen sie aber auch deutlich, dass wir als Kirchen für eine Hoffnung stehen, die weiter trägt: „Uns Christinnen und Christen trägt die Gewissheit, dass Gott auch und gerade in dieser schweren Zeit an unserer Seite steht. Wir trauen dem Leben mehr zu als dem Tod. Gerade jetzt ist unsere besondere Aufgabe, die Einsamen, Alten und Schwachen nicht im Stich zu lassen. Unsere Gedanken und Gebete sind bei denen, die sich Tag und Nacht einsetzen in Arztpraxen und Krankenhäusern, auf Intensivstationen, in Altenheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Uns liegt am Herzen und wir sehen uns in der Pflicht, unserem seelsorglichen Auftrag – wie schon im Frühjahr – unter veränderten Rahmenbedingungen weiter mit ganzer Kraft nachzukommen.“
Und ich weiß, dass uns der Dienst in diesen besonderen Zeiten viel Kraft kostet – auf allen Ebenen unserer Kirche. Danke, dass Sie mit Ihrem Dienst im Namen des lebendigen Gottes für die Menschen da sind: in Gottesdiensten, der Seelsorge, im diakonischen Arbeiten und an so vielen anderen Stellen! Ich danke Gott für Ihren Dienst und bitte ihn um seinen Segen und sein Geleit für Sie.
Einen gesegneten Reformationstag und einen guten Sonntag wünscht Ihnen
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 30. Oktober 2020, 18 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
63. Corona-Newsletter vom 29. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister, der am kommenden Montag beginnende neuerliche Teil-Lockdown stellt die Menschen in unserem Land vor große soziale, seelische und auch wirtschaftliche Herausforderungen. Als Kirche werden wir tun, was nicht nur in diesen schwierigen Zeiten unsere Aufgabe ist und was wir bereits mit großem Engagement Tag für Tag in der Corona-Pandemie tun: mit der guten Botschaft nah bei den Menschen zu sein und ihnen in Verkündigung, Seelsorge, Beratung und diakonischem Handeln beizustehen.
Was heißt der neuerliche Teil-Lockdown für unsere Arbeit?
Was die gestern zwischen den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen für unsere kirchliche Arbeit konkret bedeuten, können wir heute noch nicht abschließend sagen. Die Bundesländer werden jetzt neue Corona-Schutzverordnungen veröffentlichen, die dann ab Montag gelten. In NRW zum Beispiel soll diese Verordnung morgen bekanntgemacht werden. Sobald uns die konkreten Regelungen vorliegen und wir diese geprüft haben, werden wir Sie auf diesem Weg entsprechend informieren.
Für den Ewigkeitssonntag: Einladung zum Lösungsraum
Auch das Gedenken der Verstorbenen am Totensonntag bzw. Ewigkeitssonntag steht in diesem Jahr vor großen Herausforderungen: Die Zahl der Hinterbliebenen, die in unseren Kirchen Platz finden, ist beschränkt. Viele von ihnen haben ihre Angehörigen im Sterbeprozess nicht so begleiten können, wie sie sich das gewünscht hätten. Beerdigungen konnten und können nur im kleinen Kreis stattfinden. Welche angemessene Form und welche alternativen Orte des Totengedenkens kann es geben? Die Corona-Epidemie stellt uns vor ganz neue Fragen und weitet zugleich den Blick über die „eigene“ Trauer hinaus: Wie stellen wir uns als Gemeinde und als Kirche an die Seite derer, die in diese Zeit bangen, trauern und hoffen?
Das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung lädt ein zu einem LÖSUNGSRAUM am Donnerstag, 5. November 2020, von 19 bis 20.30 Uhr, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Dialog Ideen und Impulse für den Totensonntag/Ewigkeitssonntag zusammentragen.
Bitte registrieren Sie sich vorab für die Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 29. Oktober 2020, 14.30 Uhr.
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62. Corona-Newsletter vom 22. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
neue Regeln rund um den Infektionsschutz bedürfen auch neuer Klärungen. Das hat nicht zuletzt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die seit 17. Oktober gilt, gezeigt. Wie in meiner Corona-Mail vom vergangenen Samstag angekündigt, haben wir mit den beiden anderen Landeskirchen in NRW mit der Staatskanzlei die Rahmenbedingungen für Gottesdienste (Paragraph 3) geklärt und konkretisiert.
Inzidenzwert über 35 bzw. über 50
Hier geht es um die verschärften Regelungen mit Blick auf Teilnehmendenzahlen, Alltagsmaskenpflicht und Gesang, die sich aus der 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 bzw. mehr als 50 ergeben. In der Übersicht „Regelungen in vier Bundesländern“ haben wir diese im Abschnitt „Gottesdienste“ entsprechend eingearbeitet. Soweit uns bislang Konkretionen auch aus den anderen drei Bundesländern unserer Kirche vorliegen, habe wir diese Länderangaben entsprechend überarbeitet.
Ganz sicher werden wir in den kommenden Wochen und Monaten mit Blick auf unsere Aufgaben und unseren Dienst wieder in engerer Taktung über Vorgaben, Regeln und Empfehlungen zum Infektionsschutz beraten und entscheiden müssen. Das ist wahrlich nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber es ist nötig. Wir werden tun, was wir tun können, um Menschen zu schützen. Aber es liegt nicht allein an uns. Daran, dass wir in allem eigenen Tun die Fürbitte und das Gottvertrauen nicht vergessen sollen, erinnert mich der Monatsspruch für den Oktober aus dem Buch des Propheten Jeremia: „Suchet der Stadt Bestes und betet für sie zum Herrn; denn wenn’s ihr wohlgeht, so geht’s euch auch wohl.“
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 22. Oktober 2020, 16.30 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
61. Corona-Newsletter vom 17. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
dass Herbst und Winter uns mit Blick auf die Pandemie vor neue Herausforderungen stellen, ist schon lange prognostiziert worden. Wie sehr diese Prognose zutrifft, zeigt sich in diesen Tagen, in denen sich das Infektionsgeschehen zusehends verschärft. Seit heute gelten in NRW eine neue Coronaschutzverordnung und daran angepasste Hygiene- und Infektionsschutzstandards ; die vorhergehenden Bestimmungen waren erst vor drei Tagen in Kraft getreten. Die neue Verordnung sieht weitere regionale Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Sonderregeln bei Inzidenzwerten von 35 bzw. 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen vor. Die infektiologischen Erfordernisse, die sich aus erhöhten 7-Tages-Inzidenzen ergeben, werden in Abstimmung mit der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche selbstverständlich auch von uns berücksichtigt.
Maskenpflicht auch am Platz ab einem Inzidenzwert von 35
Für die Gottesdienste am Wochenende gilt: In den Städten und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen, in denen die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 35 erreicht hat, müssen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher auch am Sitzplatz einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Daneben gelten unabhängig von Inzidenzwerten weiter generell die dringenden Empfehlungen, auf Chor- und Gemeindegesang möglichst zu verzichten, die Abstandsregel (gegebenenfalls unter Reduzierung der Platzkapazität) einzuhalten und in besonderer Weise auf die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu achten.
In der kommenden Woche weitere Abstimmungen mit der Staatskanzlei
Dass damit nicht alle Fragen in Bezug auf das kirchliche Leben beantwortet sind, ist uns bewusst. Ab Montag werden die Abstimmungsgespräche mit der Staatskanzlei in Düsseldorf fortgesetzt. Über die Ergebnisse werden wir Sie zeitnah informieren. Aus den anderen Bundesländern im Bereich der Landeskirche (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) haben uns noch keine aktuellen Empfehlungen zu den Gottesdiensten erreicht. Sobald wir mehr wissen, halten wir Sie auch hier auf dem Laufenden.
Regelungen in den vier Bundesländern der Landeskirche
Einen Überblick über alle geltenden Bestimmungen in einer sich ständig wandelnden Gefährdungslage zu behalten, wird angesichts einer Vielzahl von lokalen und regionalen Sonderregelungen zusehends schwieriger. So haben die Kommunen in NRW beispielsweise explizit die Möglichkeit, über die Ge- und Verbote der Coronaschutzverordnung durch Allgemeinverfügungen hinauszugehen. Diese sind selbstverständlich auch aus kirchlicher Sicht zu beachten. Dennoch versuchen wir weiterhin, die Regelungen in vier Bundesländern auf den aktuellen Stand zu bringen.
Reservierungstool zur Steuerung der Gottesdienstbesuche
In diesem Jahr wird Weihnachten anders gefeiert als bislang. Eine große Herausforderung wird dabei die Steuerung der vielen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher im Advent und an Weihnachten bei gleichzeitig weniger Sitzplätzen sein. Mit dem Reservierungstool auf termine.ekir.de , das seit Kurzem auch im Portal für alle Gemeinden verfügbar ist, lässt sich die Anmeldung der Gottesdienstbesucherinnen und -besucher einfach steuern. Im Intranet gibt es dazu ein Videotutorial und weitere Informationen. Wie ein Registrierungsprozess abläuft, lässt sich hier testen.
Die Bundeskanzlerin warnt vor drohendem Unheil, wir Christinnen und Christen vertrauen auf Gottes Heil für die gesamte Schöpfung. Aber dieses Vertrauen verpflichtet uns auch dazu, selbst sorgsam zu sein und zu bleiben. In diesem Sinne wünsche ich uns allen weiter Geduld und Rücksichtnahme in dieser unwägbaren Zeit.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 17. Oktober 2020, 8 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.
60. Corona-Newsletter vom 07. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
im Namen der Kirchenleitung hat Präses Manfred Rekowski den Kirchenkreisen gestern einen Brief geschrieben. An erster Stelle steht darin der Dank für das bisherige engagierte und kreative Reagieren auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie. Doch: „Neben den vielen organisatorischen und pragmatischen Fragen beschäftigen wir uns auf allen Ebenen unserer Kirche natürlich auch sehr intensiv mit den vielfältigen inhaltlichen Fragen, die durch die Coronakrise aufgeworfen worden sind“, schreibt Präses Rekowski. „Die Coronakrise ist auch eine theologische und sozialethische Herausforderung.“ Der Brief des Präses , in dem er auch auf eine Reihe von Texten und Positionen verweist, die Impulse und Anregungen für das weitere Gespräch geben wollen, ist im Intranet zu finden.
Den Platz im Gottesdienst online reservieren
Weihnachten rückt näher. Gemeinden bereiten sich darauf vor, unter Corona-Bedingungen Gottesdienst zu feiern. Eine Herausforderung wird darin bestehen, eine Teilnahme am Gottesdienst nachverfolgbar zu machen. Dabei können Online-Reservierungssysteme helfen. Mit termine.ekir.de steht ein solches Tool zur Verfügung, über das sich Personen online anmelden können und dann ein Ticket zum Ausdrucken erhalten. Dieses Tool nutzen alle Gemeinden über das Portal kostenfrei. Damit die Handhabung gelingt, werden wir in Kürze ein Video-Tutorial erstellen, das das Anlegen eines Weihnachtsgottesdienstes dort zeigt.
Singen im Alltag von Corona
Das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung bietet in Kooperation mit dem Chorverband in der EKiR einen sogenannten Lösungsraum „Singen im Alltag von Corona“ an. Dort soll es darum gehen, Ideen zu sammeln und in Pandemie-Zeiten Möglichkeiten des Singens für Chöre und Gemeindegruppen zu erarbeiten. Die Anmeldung ist hier möglich.
Tipps zum Beheizen und Lüften von Kirchen kompakt als Infoblatt
In einem Infoblatt sind jetzt Hinweise für das Beheizen und Lüften von Kirchen während der Corona-Pandemie kompakt zusammengestellt. Die empfohlenen Maßnahmen lassen sich in drei Strategien, mit denen die Verbreitung von Coronaviren reduziert werden kann, zusammenfassen: Die relative Luftfeuchtigkeit im Raum soll bei Nutzung 50 bis 60 Prozent betragen. Luftbewegungen sollen während des Gottesdienstes reduziert werden. Es soll kurz, aber intensiv nach dem Gottesdienst gelüftet werden.
„Viel Geistesgegenwart, Fantasie, langen Atem und Gottes Segen“ wünscht Präses Rekowski in seinem eingangs erwähnten Brief. Dem schließe ich mich gern an.
Herzliche Grüße,
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 7. Oktober 2020, 9 Uhr.
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59. Corona-Newsletter vom 30. September 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
es vergeht derzeit kaum ein Tag, an dem nicht Journalistinnen und Journalisten bei uns danach fragen, wie wir in den Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland denn in diesem Jahr Weihnachten feiern. Da können wir nicht nur auf jede Menge guter Ideen verweisen, sondern auch auf Pläne, die vor Ort schon deutlich Gestalt annehmen.
Lust auf neue Formate zum Fest
Das landeskirchliche Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung mit Sitz in Wuppertal hat Ergebnisse verschiedener Lösungsräume rund um Advent und Weihnachten dokumentiert. Die Zusammenfassung zum Thema Öffentlichkeitsarbeit steht ebenso wie die Übersicht zu gottesdienstlichen Formaten draußen auf den „weihnachtlichen“ Internetseiten des Zentrums zur Verfügung. Nach wie vor läuft auch die entsprechende Ideenbörse . Auch „midi – Evangelische Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung“ der EKD macht mit der Broschüre „Anders Weihnachten“ Lust auf neue Formate zum Fest.
Gestern haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder wieder mit der Bundeskanzlerin über den Stand der Corona-Pandemie und die notwendigen Schutzmaßnahmen beraten. Dabei ging es vor allem darum, wie eine rasante Ausbreitung des Virus durch private Feiern vermieden werden kann. Ob in der Folge auch Regeln kommen werden, die unsere Arbeit unmittelbar betreffen, ist abzuwarten. Entsprechend wird die Übersicht über die Regelungen in vier Bundesländern stets aktualisiert.
Auf jeden Fall aber bleibt die Herausforderung, unsere Arbeit und unser Miteinander so zu gestalten, dass wir größtmöglichen Infektionsschutz für die daran teilnehmenden und beteiligten Menschen bieten.
Auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön an alle, die daran mitarbeiten – und auch für jedes Gebet, in dem Sie unser Planen und Sorgen vor Gott bringen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Stand: 30. September 2020, 12 Uhr.
Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.