Pressemitteilung

"Die Schutzkonzepte sollen hohen Qualitätsstandards gerecht werden"

  • Nr. /2021
  • 13.7.2021
  • 3842 Zeichen

DREI FRAGEN AN . . . den Leitenden Dezernenten Jürgen Sohn zum Rahmenschutzkonzept „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“, das jetzt auch in gedruckter Form vorliegt und zur Verfügung gestellt wird. 

Herr Sohn, derzeit versendet die rheinische Kirche ein Rahmenschutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt an ihre 37 Kirchenkreise und 655 Gemeinden. Wozu dient es?
J
ürgen Sohn: Durch das neue Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind alle Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen aufgefordert, bis zum 30. Juni 2022 eigene Schutzkonzepte zu erstellen. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, benötigt jedes Schutzkonzept bestimmte Bausteine, zum Beispiel eine Potenzial- und Risikoanalyse, eine Selbstverpflichtungserklärung, ein Beschwerdemanagement, einen Interventionsplan, falls ein Verdacht aufkommt, und die Meldepflicht bei begründetem Verdacht. Die Schutzkonzepte sollen hohen Qualitätsstandards und unseren fachlichen Anforderungen gerecht werden. Das Rahmenschutzkonzept beschreibt die Grundlagen aktiver Präventions- und Interventionsarbeit und dient den Kirchenkreisen, Gemeinden und Einrichtungen mit der Beschreibung der Bausteine gleichzeitig als Handlungsanleitung.

In einer Reihe von Kirchenkreisen und Gemeinden wird auch schon an eigenen Schutzkonzepten gearbeitet. Wo steht die rheinische Kirche in Sachen Prävention?
Sohn: Eine große Anzahl der 37 Kirchenkreise hat sich bereits erfolgreich auf den Weg der Schutzkonzepterstellung gemacht. Manche Kirchenkreise haben ihre Schutzkonzepte auch schon fertiggestellt und durch den Kreissynodalvorstand beschlossen, einzelne Kirchenkreise haben sie auf ihrer Kreissynode im Frühjahr vorgestellt. 17 Kirchenkreise haben bisher im Prozess der Schutzkonzepterstellung Unterstützung durch die landeskirchliche Ansprechstelle erhalten. Hier kann zum Beispiel auch der Entwurf des Schutzkonzepts vor der Beschlussfassung unter dem Aspekt gegengelesen werden, ob wirklich alle Anforderungen erfüllt werden und alle Bausteine enthalten sind. Anschließend dient das Schutzkonzept des jeweiligen Kirchenkreises den Gemeinden und Einrichtungen als Rahmen für ihr eigenes Schutzkonzept. Auch wenn die Schulungen coronabedingt zeitweise nicht durchgeführt werden durften, haben in der rheinischen Kirche inzwischen 217 Schulungen mit rund 3000 Personen stattgefunden.

Prävention ist das eine, die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der Vergangenheit das andere. Welche Schritte sind dafür noch notwendig?
Sohn: Nachdem die Prävention in den vergangenen Jahren der Schwerpunkt war, müssen wir uns jetzt verstärkt auf die Aufarbeitung konzentrieren. Viele Fälle liegen weit zurück und Betroffene sind inzwischen älter geworden. Auf der Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland haben wir eine umfangreiche Studie mit verschiedenen Schwerpunkten in Auftrag gegeben. Die Arbeiten daran haben bereits begonnen. Allerdings bedeutet Aufarbeitung, in jedem Fall genau hinzuschauen, welche Form und welches Setting passen. Wir haben an einer Stelle bereits mit Betroffenen begonnen, einen Fall aufzuarbeiten, der in den 1950er Jahren geschehen ist. Grundsätzlich werden wir immer versuchen, die Aufarbeitung zusammen mit Betroffenen zu konzipieren, und uns dabei eine externe Unterstützung suchen. Das ist wichtig, damit auch sichergestellt ist, dass eine Aufarbeitung unabhängig geschieht, egal, ob der Schwerpunkt eher juristisch, gesellschaftswissenschaftlich oder in anderer Weise gesetzt wird.

Sexualisierte Gewalt

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Hier finden Sie Positionen, Materialien und Kontakte.

  • Ekkehard Rüger
  • Markus Feger